Tecalote
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Hat nichts mit Huawei zu tun, veranschaulicht aber den "Kontrollwahn" der Kommunistischen Partei Chinas:
Wie China seine Top-Studenten in Deutschland kontrolliert
Auszug - vollständiger Text siehe Link:
Im Ausland studieren, weit weg von zu Hause. Davon träumen junge Menschen auf der ganzen Welt. Für viele ist das nur mit einem staatlichen Stipendium möglich.
Zwischen China und Deutschland liegen mehr als 7000 Kilometer. Dennoch erleben chinesische Studierende eine engmaschige Kontrolle durch den chinesischen Staat.
An mindestens 30 deutschen Universitäten sind die CSC-Stipendiaten aus China gern gesehen. Einige unterhalten sogar offizielle Partnerschaften mit dem China Scholarship Council, der dem chinesischen Bildungsministerium untersteht und einer der wichtigsten Stipendiengeber der Volksrepublik ist.
Der China Scholarship Council (CSC) ist für die Ludwig-Maximilians-Universität in München (LMU) bisher einer der wichtigsten akademischen Partner in China.
Dieser Recherche liegen mehrere CSC-Verträge aus unterschiedlichen Jahren und für unterschiedliche Länder vor.
Im Zentrum steht das Bekenntnis zur absoluten Staatstreue:
Der CSC-Stipendiat verpflichtet sich, "ein Verantwortungsgefühl für die Mission zu entwickeln, nach China zurückzukehren und dem Land zu dienen". Er unterschreibt, "sich nicht an Aktivitäten zu beteiligen, die den Interessen und der Sicherheit des Mutterlandes schaden." Der Stipendiat, so heißt es weiter, "muss die Ehre des Mutterlandes bewusst schützen und die Anweisungen der Botschaften (Konsulate) im Ausland befolgen."
Konkret bedeutet das, dass der Doktorand sich spätestens zehn Tage nach seiner Ankunft in Deutschland bei der chinesischen Botschaft oder dem nächsten chinesischen Konsulat melden und "häufigen Kontakt" halten muss.
Er ist verpflichtet, seinen akademischen Fortschritt regelmäßig gegenüber Botschaft oder Konsulat zu dokumentieren, was die Informationsbeschaffung über Dritte offenbar einschließt. So muss der Stipendiat auch Informationen zu seinen akademischen Mentoren "unverzüglich aktualisieren".
Nach seiner Rückkehr ist der Stipendiat verpflichtet, mindestens zwei Jahre in China zu leben, um dem Land "zu dienen". Erst dann erlischt der Vertrag, der sich auch auf Angehörige und Freunde erstreckt.
Für jeden CSC-Stipendiaten werden im Vorfeld zwei Bürgen benannt, denen es während des Stipendiums verboten ist, China für einen Zeitraum von mehr als drei Monaten zu verlassen. Bei Verstößen gegen Vertragsklauseln werden diese Bürgen in Mithaftung genommen - persönlich und finanziell.
Dieser Fall kann bereits eintreten, wenn der Stipendiat die akademischen Leistungen nicht erbringt oder wenn das Stipendium ohne triftigen Grund vorzeitig beendet wird. Dann fällt neben der Fördersumme auch eine Strafgebühr an.
Deutsche Reaktionen auf CSC-Verträge:
Für Kai Gehring, Vorsitzender des Ausschusses für Bildung und Forschung im deutschen Parlament, sind die CSC-Verträge "nicht mit dem Grundgesetz vereinbar", das die Freiheit der Wissenschaft garantiere: "Vorgeschriebene Loyalität zum Einparteiensystem und patriotische Gesinnung, sowie Sippenhaftung bei angeblichem Vertragsbruch machen eine gemeinsame, unabhängige Forschungsarbeit, die von Neugier, freiem Geist und Kreativität geprägt ist, unmöglich."
Wie China seine Top-Studenten in Deutschland kontrolliert
Auszug - vollständiger Text siehe Link:
Im Ausland studieren, weit weg von zu Hause. Davon träumen junge Menschen auf der ganzen Welt. Für viele ist das nur mit einem staatlichen Stipendium möglich.
Zwischen China und Deutschland liegen mehr als 7000 Kilometer. Dennoch erleben chinesische Studierende eine engmaschige Kontrolle durch den chinesischen Staat.
An mindestens 30 deutschen Universitäten sind die CSC-Stipendiaten aus China gern gesehen. Einige unterhalten sogar offizielle Partnerschaften mit dem China Scholarship Council, der dem chinesischen Bildungsministerium untersteht und einer der wichtigsten Stipendiengeber der Volksrepublik ist.
Der China Scholarship Council (CSC) ist für die Ludwig-Maximilians-Universität in München (LMU) bisher einer der wichtigsten akademischen Partner in China.
Dieser Recherche liegen mehrere CSC-Verträge aus unterschiedlichen Jahren und für unterschiedliche Länder vor.
Im Zentrum steht das Bekenntnis zur absoluten Staatstreue:
Der CSC-Stipendiat verpflichtet sich, "ein Verantwortungsgefühl für die Mission zu entwickeln, nach China zurückzukehren und dem Land zu dienen". Er unterschreibt, "sich nicht an Aktivitäten zu beteiligen, die den Interessen und der Sicherheit des Mutterlandes schaden." Der Stipendiat, so heißt es weiter, "muss die Ehre des Mutterlandes bewusst schützen und die Anweisungen der Botschaften (Konsulate) im Ausland befolgen."
Konkret bedeutet das, dass der Doktorand sich spätestens zehn Tage nach seiner Ankunft in Deutschland bei der chinesischen Botschaft oder dem nächsten chinesischen Konsulat melden und "häufigen Kontakt" halten muss.
Er ist verpflichtet, seinen akademischen Fortschritt regelmäßig gegenüber Botschaft oder Konsulat zu dokumentieren, was die Informationsbeschaffung über Dritte offenbar einschließt. So muss der Stipendiat auch Informationen zu seinen akademischen Mentoren "unverzüglich aktualisieren".
Nach seiner Rückkehr ist der Stipendiat verpflichtet, mindestens zwei Jahre in China zu leben, um dem Land "zu dienen". Erst dann erlischt der Vertrag, der sich auch auf Angehörige und Freunde erstreckt.
Für jeden CSC-Stipendiaten werden im Vorfeld zwei Bürgen benannt, denen es während des Stipendiums verboten ist, China für einen Zeitraum von mehr als drei Monaten zu verlassen. Bei Verstößen gegen Vertragsklauseln werden diese Bürgen in Mithaftung genommen - persönlich und finanziell.
Dieser Fall kann bereits eintreten, wenn der Stipendiat die akademischen Leistungen nicht erbringt oder wenn das Stipendium ohne triftigen Grund vorzeitig beendet wird. Dann fällt neben der Fördersumme auch eine Strafgebühr an.
Deutsche Reaktionen auf CSC-Verträge:
Für Kai Gehring, Vorsitzender des Ausschusses für Bildung und Forschung im deutschen Parlament, sind die CSC-Verträge "nicht mit dem Grundgesetz vereinbar", das die Freiheit der Wissenschaft garantiere: "Vorgeschriebene Loyalität zum Einparteiensystem und patriotische Gesinnung, sowie Sippenhaftung bei angeblichem Vertragsbruch machen eine gemeinsame, unabhängige Forschungsarbeit, die von Neugier, freiem Geist und Kreativität geprägt ist, unmöglich."