ellopo
Enthusiast
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@HerrDoctorPhone
Das geht, für 5G nimmt man mehr Holz und dadurch werden die Rauchzeichen auch größer
Das geht, für 5G nimmt man mehr Holz und dadurch werden die Rauchzeichen auch größer
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Wohin wurde das "neue Flagschiff" verschoben?ellopo schrieb:Das neue Flaggschiff der Huawei-Tochterfirma Honor wurde wegen des US-Embargos vorerst verschoben.
ellopo schrieb:Honor 20 Pro: Handy erhält trotz Embargo Google-Zertifizierung
ellopo schrieb:....
Es ist traurig, dass es Leute gibt, die sobald sie China, oder Russland hören, sofort Daumen runter zeigen.
merlin2100 schrieb:Huawei könnte ja auch mal überlegen, ob es nicht Sinn machen würde, seinen Firmensitz mit Forschung und Entwicklung aus der Volksrepublik China in ein anderes Land zu verlegen, welches keine Diktatur ist mit Gesetzen die alles und jeden zur Mitarbeit im Geheimdienst verpflichten.
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Unfreiwillige Schützenhilfe für die Idee einer europäischen Datenfestung hat jetzt ein US-Gericht geleistet. Es entschied in einem Rechtsstreit gegen Microsoft, dass US-amerikanische Anbieter von Cloud-Services (Datenspeicher im Internet) der NSA auch die Daten nicht amerikanischer Kunden ausliefern müssen.
Das BVerwG hat dem Bundesnachrichtendienst (BND) Recht gegeben. Er darf in großem Stil bei dem privaten Betreiber eines Internetknotenpunktes in Frankfurt am Main Daten abgreifen (Urt. v. 30. Mai 2018 Az. 6 A 3.16). Das Bundesinnenministerium (BMI) darf per Anordnung das Unternehmen zwingen, bei der strategischen Überwachung des BND mitzuhelfen.
Massenüberwachung in Frankfurt am Main – ohne konkreten Verdacht
Anders als bei rein inländischen Überwachungsmaßnahmen nach der Strafprozessordnung (StPO) braucht der BND für eine solche strategische Überwachung keinen konkreten Verdacht und keine richterliche Genehmigung.
Damit ist es Ermittlern und Geheimdiensten dann erlaubt, automatisch bei Telekommunikationsanbietern Informationen über deren Kunden abzufragen. Die rechtlichen Hürden dafür sind gering. So können Behörden wie Polizei und Zoll schon bei Ordnungswidrigkeiten die umfangreiche Datenauskunft anfordern. Nachrichtendiensten reicht als Begründung dafür lediglich, dass die Daten für ihre Arbeit notwendig sind.
Neu ist in dem Gesetz vor allem, dass nun auch sogenannte dynamische IP-Adressen von den Zugangsanbietern gespeichert und an Behörden ausgeliefert werden müssen. Damit ist es möglich, die Identität von Surfern festzustellen. Beispielsweise, um ihnen dann eine Abmahnung wegen der Verletzung von Urheberrechten zu schicken.
Behörden erfahren neben dem Namen, dem Bankkonto und den Adressen der Nutzer auch Informationen über eventuelle SIM-Karten für den Partner oder die Zugangsdaten zur Entsperrung des Telefons selbst. Bietet der Kommunikationsanbieter auch E-Mailpostfächer, können Ermittler die dazugehörenden Passworte auslesen und so Zugriff auf die Mails erhalten – falls der Provider die Passworte denn überhaupt speichert.
Polizei fragt gleich nach dem PUK
.....Polizei und Geheimdienste dürfen auch Daten abfragen, "mittels derer der Zugriff auf Endgeräte oder auf Speichereinrichtungen, die in diesen Endgeräten oder hiervon räumlich getrennt eingesetzt werden" möglich ist. Gemeint sind Passwörter beispielsweise von E-Mail-Konten, aber auch Clouddiensten.
Zwei Monate nach Beginn der Snowden-Enthüllungen sollte die Bundesnetzagentur aufklären, ob Internet-Firmen mit Geheimdiensten kooperieren. Doch kurz vor einem Treffen in der Behördenzentrale intervenierte das Bundeskanzleramt und verhinderte Antworten auf konkrete Fragen. Trotzdem erklärten Netzagentur und Kanzleramt, dass die Firmen deutsche Gesetze einhalten.
Einem Referentenentwurf zufolge sollen Geheimdienste künftig die Computer von Journalisten hacken dürfen. Reporter ohne Grenzen sieht die Pressefreiheit in Gefahr.