C
crust-y
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- #41
Ich kann deiner Überleg bzgl. ob der Deckel Zubehört ist oder nicht folgen. Jedoch sieht HTC dies anders und das dürfen sie auch, denn eine Garantie ist freiwillig und demnach können sie die Bedingungen selbst definieren. Bei HTC ist alles, was keine elektronische Hardware ist einfaches Zubehör - und dies hat eben nur 1 Jahr Garantie.
Anders verhält es sich mit der Gewährleistung. Diese ist gesetzlicvh und da kann HTC nichts selbst definieren. Jedoch bist du, da der Kauf nun schon über 6 Monate her ist, in der Beweislast. Du musst also beweisen, dass das Herrausfallen der Wippe (oder jede andere Beschädigung) auf einen Mangel zurückzuführen ist, der seit Erwerb der Sache vorlag. Dies ist in der Praxis schwer bis gar nicht möglich.
Wann ist dir die Wippe herrausgefallen und wann hast du dies bei HTC gemeldet? Nach meinem Wissensstand kommt es immer darauf an, wann du den Mangel gemeldet hast.
mfg ich
Anders verhält es sich mit der Gewährleistung. Diese ist gesetzlicvh und da kann HTC nichts selbst definieren. Jedoch bist du, da der Kauf nun schon über 6 Monate her ist, in der Beweislast. Du musst also beweisen, dass das Herrausfallen der Wippe (oder jede andere Beschädigung) auf einen Mangel zurückzuführen ist, der seit Erwerb der Sache vorlag. Dies ist in der Praxis schwer bis gar nicht möglich.
Wann ist dir die Wippe herrausgefallen und wann hast du dies bei HTC gemeldet? Nach meinem Wissensstand kommt es immer darauf an, wann du den Mangel gemeldet hast.
mfg ich