der_johannes
Erfahrenes Mitglied
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Ich habe mein One X auch bei Sparhandy gekauft. Da mein erstes Gerät geknarrt hat wie ne alte Tür , hab ich es auch zurück geschickt. Die wollten es erst reparieren lassen, ich habe aber deutlich auf § 439 BGB verwiesen (§ 439 BGB Nacherfüllung - dejure.org), "(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen." und auf einmal war der Austausch und die Zusendung eines Neugerätes überhaupt kein Problem mehr Ein anderer User hier im Forum, mit dem ich Kontakt hatte, bei dem war es auch so, dass Sparhandy es reparieren wollte. Hab ihm dann auch den Tipp gegeben, daraufhin hat er Sparhandy darüber informiert, dass er auf Grundlage des §439 einen Austausch möchte und auch bei ihm war ein Austausch plötzlich kein Problem mehr... nur mal so als Tipp.
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