Pütz
Dauer-User
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Invictico schrieb:[...]
Ihr habt ja auch recht, es ist irgendwo auch Geldmacherrei.
Darf man sowas eigentlich? Also sagen das man es auf Lager hat, obwohl man es gar nicht hat?
I.d.R. steht irgendwo in den AGB, dass man keinen Anspruch auf sofortige Lieferung hat und dem Händler werden einige Wochen Lieferzeit eingeräumt. Streng genommen muss man dann bis zum Erhalt der Ware warten ehe man vom 14 tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen kann. Zumindest wenn man das Gesetz genau auslegt. In der Praxis sollte der Händler den Widerruf natürlich auch vorher akzeptieren.
LegionOst schrieb:[...]
Habe auch nach dem Erscheinungstermin gefragt. Seine Antwort war: Mitte April.
Nun bin ich kein Experte in Sachen Mediamarkt Prospekte,aber ich kann mir nicht vorstellen, dass der Mediamarkt seinen Prospekt druckt und ein Erscheinungsdatum angibt das sich um 2 Wochen von der tatsächlichen Verfügbarkeit unterscheidet.