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marcelo117
Gast
Eine Wandlung gibt es nicht mehr!
Schau mal in §429 BGB da steht drin das du nach 2 erfolglosen Reparaturen/Austauschen von Kaufvertrag zurücktreten kannst. Es muss sich nicht um den selben Defekt Handeln. Und du bekommst den kompletten Kaufpreis zurück
Gruß marcelo117
Schau mal in §429 BGB da steht drin das du nach 2 erfolglosen Reparaturen/Austauschen von Kaufvertrag zurücktreten kannst. Es muss sich nicht um den selben Defekt Handeln. Und du bekommst den kompletten Kaufpreis zurück
Gruß marcelo117