Probleme mit den Touch-Tasten, ausgelöst durch bestimmte Netzfrequenzen

kurze frage geht die 2,28 oder die 2.38 bei Telekom ? oder könnt ihr die noch nicht downloaden ?

also ich bin bei d2 und die ich konnte seit wochen das upaten... klappt auch alles

das hat doch was mit hersteller HTC zu tun , doch nicht netzbetreiber ?
 
also meines ist heute zurück gekommen, und funktioniert erstaunlich gut, kein gezappel mehr bis jetzt...
Display wurde getauscht, ansonsten is mir nix aufgefallen, Software alles beim alten.
Hab jetzt ein paar macken an der unteren Kunststoffabdeckung vom öffnen, aber mir egal wenns jetzt funktioniert!
 
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alex00 schrieb:
kurze frage geht die 2,28 oder die 2.38 bei Telekom ? oder könnt ihr die noch nicht downloaden ?

also ich bin bei d2 und die ich konnte seit wochen das upaten... klappt auch alles

das hat doch was mit hersteller HTC zu tun , doch nicht netzbetreiber ?

Nee die Telekom verbockt das seit Wochen,HTC teilte mir mit das, dass Update seit mitte August(!) bei der Telekom ist...zu Prüfung...man man was für Looser!!!!
 
Ich habe jetzt noch mal bei Herrn Willis um ein öffentliches Statement von HTC gebeten. Hatte bereits Jason Dunn gefragt aber da kam dann nur der CHIP.de Artikel ohne Quellenangabe.

Ich hoffe ich kriege Montag eine Antwort. Es steht ja auch noch die Antwort auf die FA28 Herkunftsfrage aus.

Hier ist noch mal ein Video. Habe ich gemacht von meinem Gerät NACH der Reparatur: HTC One S Home Button / Screen Switching Issue - YouTube
 
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Habe gestern nun mein One S im T-Punkt, wo ich es gekauft habe, reklamiert. Heute kam bereits ein Anruf, dass mein "neues Gerät" abholbar sei. Ich werde euch berichten, was bei mir gemacht wurde.
 
Du hast das aber gut!
Ich habe jetzt endlich nach 5 Monaten durch einen höheren Support Manager erreicht, dass ich ein neues Gerät kriege. Das war nur möglich durch die viele Arbeit die ich investiert habe. Der HTC Support war sonst nie dafür zu haben.
Allerdings warte ich immer noch auf eine Ausführung des Versprechens und sitze mittlerweile seit einer Woche mit dem dummen kaputten Ding hier fest.

Es ist wirklich ein Jammer, dass ich das über Ebay-Kleinanzeigen gekauft hatte. Keine Rechnung... leider muss man dann sehr viel aktiver sein um etwas zu erreichen... die Gesetze sind nicht gut genug...

[EDIT]
Ich hab mal die Zahlen im ersten Post aktualisiert für wen es interessiert. Textmäßig habe ich ein paar wenige Aussagen angepasst.

Das, was ich persönlich am Interessantesten finde ist die Tatsache, dass im Blatt die Meldungen der März und April Geräte überwiegen. Am häufigsten wurden Base 1.78 und 2.31 gemeldet. Also eine Kombination aus März/April Gerät mit diesen Base's scheint am schlimmsten zu sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nachdem ich mich bei HTC gemeldet habe wegen dem Home-Button-Bug, bekam ich heut diese Meldung, ich glaub die hab ich hier noch nicht gelesen:

" Wir danken Ihnen für Ihre Anfrage in Bezug auf Ihr HTC ONE S.

In Bezug auf Ihre Anfrage, möchte ich Ihnen mitteilen dass dieses Problem uns bekannt ist und unsere Technicker mit Hochdruck an einer Lösung arbeiten.

Derzeit wird dieses Problem von unseren Technikern analysiert. Das Problem ergibt sich aus konfliktbehafteten SIm-Kartenkonfigurationen, die das Fehlerverhalten des Telefons ausloesen, wenn es zwischen GSM-und WCDMA-Modus hin- und herschaltet.

Ein Einschicken ist nicht notwendig, da es sich um einen Softwarefehler handelt, der nur durch ein baldiges Update zu loesen ist.

Leider haben wir noch keinen Zeitpunkt, den wir Ihnen nennen koennen, wann das Update veroeffentlicht wird.

Sie werden direkt auf dem Telefon benachrichtigt, sobald dieses zum Download bereitsteht.

Bei einigen Kunden hat es geholfen unter EINSTELLUNGEN > MOBILES NETZWERK > NETZWERMODUS auf "nur GSM" oder "nur WCDMA" zu schalten. Dies kann natuerlich nur eine voruebergehende Loesung sein.

Im Namen von HTC entschuldige ich mich fuer die entstandenen Unannehmlichkeiten und hoffe auf Ihr Verstaendnis.

Um mich wissen zu lassen, dass wir Ihre Anfrage erfolgreich beantwortet haben und keine weiteren Fragen mehr bestehen, folgen Sie bitte dem untenstehenden Link, um Ihr Ticket zu schließen.

Sie haben anschließend die Möglichkeit, Feedback über Ihre Erfahrungen mit meinem heutigen Kundenservice zu hinterlassen.

Wenn ich Ihre Frage zufriedenstellend beantwortet habe, klicken Sie zum Abschluss bitte hier.

Um eine Antwort auf diese Nachricht zu senden, klicken Sie bitte hier .Mit freundlichen Grüßen,

Gokhan"

Ich glaub es wissen bei denen noch lang nicht alles bescheid

Gruß Hannes
 
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Ich habe deine Meldung an Herrn Willis weiter gegeben. Ich glaube diese SIM Karten Meldung ist Quatsch.
Das ist alte Soße und gehört in den Bereich der Infos, die noch von einem Software-Fix als Lösung ausgingen. Ich würde sagen, du hast dort definitiv eine alte Antwort bekommen.
Es sei denn, es gibt inzwischen bei HTC wieder neue Erkenntnisse, die jetzt doch einen Software-Fix ermöglichen.

Ich weiß allerdings nun aus erster Hand, es wurde mir gegenüber zugegeben, dass die Support-Zentren Infos nur sehr langsam erhalten und vor allem unterschiedlich. HTC arbeitet auch daran. Das bedeutet aber, das ihr vom Support fast niemals eine aktuellere Info bekommt als wir sie bei XDA haben.
Ich habe mich lange selbst darauf verlassen, habe aber in letzter Zeit durch den Abgleich der ganzen Meldungen die eingingen plus der Äußerungen von Jason Dunn und Richard Willis 1+1 zusammen zählen können. Support ist keine Quelle für neue Infos. Im Gegenteil.

Ich würde dem also, so leid es mir tut, keinerlei Bedeutung beimessen, sondern eher so antworten wie ich vor einigen Seiten empfohlen habe: diese Antwort ablehnen und auf die bekannten Informationen verweisen. Auch auf das Statement was bei CHIP gepostet wurde. Dann eine Hardware-Rep. einfordern.
Lass dich bitte nicht mit dieser Mail abspeisen. Das ist Blödsinn.
 
Ich hatte meines eingeschickt, und nun seit drei Tagen Ruhe, bei mir wurde das Display getauscht, somit denke ich nicht das es rein an der Software liegt, an dieser hat sich bei mir nämlich gar nix geändert...
 
hab mit 1und1 kunden-support telefoniert, ich soll das handy einschicken (klar, arvato, schon zum 2.mal!), die tauschen sowohl den touchscreen als auch die platine aus, "dann haben Sie Ihre Ruhe!", hat die frau gesagt. ich habs heute eingeschickt, hat da jemand schon erfahrung bei dem vorgehen?

P.S.: was mich übrigens komplett zum ausrasten gebracht hat, dass ich nach einem gespräch nicht auflegen konnte, und das so ziemlich bei allen telefonaten.. (sieht man bei oben geposteten youtube-video auch)

(neu, gehört nicht ganz dazu: der ohrlautsprecher scheppert nueuerdings auch noch bei gepräch/ausgabe, muss die leute alles wiederholen lassen, oh mann:mad2:)
 
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Hallo,
Wenn sie die Hauptplatine für dich tauschen und das Display, dann hast du effektiv ein neues Telefon. Warum sie dir nicht gleich ein komplett neues geben entzieht sich meiner Logik. Für mich sieht das so aus:
+ Neuer Screen
+ Neue Platine
+Personalkosten Arvato
+ Versandkosten 2xmal

= Teurer als ein komplett neues phone, das in China zu sehr viel günstigeren Personalkosten (da wollen wir mal lieber nicht drüber nachdenken --- kotz---) zusammen gebaut wurde.

NACHRICHT von HTC:

Ich habe endlich die Rückmeldung, die ich wollte bezüglich der MB und FA Seriennummern!

Laut Herrn Willis gibt es keine neuen Fabriken und die Kürzel sind einfach nicht zu hundert Prozent als Fabrik Kürzel zu lesen. Die Geräte entstammen den selben Fabriken in Taiwan und China wie die anderen auch!

Auf eine Entschlüsselungstabelle für Seriennummern lässt sich der gute Mann leider nicht ein. Wir werden dazu nicht mehr Info bekommen.
 
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Sneakyghost schrieb:
Warum sie dir nicht gleich ein komplett neues geben entzieht sich meiner Logik.

ne, hab gefragt, neues können sie mir leider nicht geben...
 
Sneakyghost schrieb:
NACHRICHT von HTC:

Ich habe endlich die Rückmeldung, die ich wollte bezüglich der MB und FA Seriennummern!

Laut Herrn Willis gibt es keine neuen Fabriken und die Kürzel sind einfach nicht zu hundert Prozent als Fabrik Kürzel zu lesen. Die Geräte entstammen den selben Fabriken in Taiwan und China wie die anderen auch!

Auf eine Entschlüsselungstabelle für Seriennummern lässt sich der gute Mann leider nicht ein. Wir werden dazu nicht mehr Info bekommen.

Vielen Dank für diese Info, Sneakyghost.

Fazit ist also, dass HTC auch bei der Produktion im August 2012 noch keinen Weg gefunden hat, das Problem über geänderte Hardware zu beseitigen.

bogdizzey schrieb:
ne, hab gefragt, neues können sie mir leider nicht geben...

Der Käufer(!) hat das Wahlrecht: Nachbesserung oder Neulieferung. Die entsprechende Auswahl kann der Verkäufer nur ablehnen, wenn diese mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist. In deinem Fall wird dem Verkäufer aber dieser Nachweis nicht gelingen, wie eben aufgezeigt.
 
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Das ist ja ne tolle Aussage bezügl. FA28...sehr unbefriedigend....Trotzdem Danke @Sneakyghost
 
Gibt's das Wahlrecht nicht erst nach einer bestimmten Anzahl von fehlgeschlagenen Reparaturen? Gerry du schienst recht sicher mit dem Verbraucherschutz zu sein. Kannst du da noch mal was zu sagen? Ich überlege, ob ich Herrn Willis darauf hin weise dass wir ein Wahlrecht auf ein Austauschgerät haben wenn dem wirklich so ist.
Wie sicher bist du mit deinen Aussagen dazu? Wikipedia-Wissen? Vermutungen? Rechts-Student? Oder gar Anwalt mit Spezialisierung auf Verbraucherschutzrecht? :D

Übrigens: hier ist der Arvato-Order Status link wo ihr eure Reparatur-Aufträge verfolgen könnt: https://portal.teleservice.com/orderstatus/searchOrder.seam
Kommt aus einem anderen Thread hier. Dank an den Poster "sgtepic". Quelle: LINK
Ihr müsst im Feld Seriennummer eure IMEI eingeben und im Feld Referenz euren Nachnamen, dann kriegt ihr ein Ergebnis.

Ich rate euch auch, das Fenster des Browsers zu maximieren und dann einen Screenshot von beiden Seiten des Auftrags zu machen, inklusive der Adressleiste des Browsers. Im Falle eines Streits mit HTC kann man damit zumindest ansatzweise nachweisen dass man sein Gerät schon in Reparatur hatte. AUßerdem hat man dann die Auftragsdaten für spätere Verwendung (die nächste Reparatur) bereits parat.

[EDIT]
Terrorcrew:
Die wesentliche Aussage, dass es sich um Geräte aus denselben Fabriken handelt, haben wir bekommen. Daraus können wir ableiten, dass es nicht unbedingt ein Fabrikabhängiges Problem ist, denn es tritt weiterhin in allen Modellen auf. Diese Aussage war es, die mich interessiert hat.
Wo jetzt FA als Fabrik steht als ANtwort erübrigt sich damit. Ist also auch beantwortet.

Was wolltest du denn sonst noch dazu wissen? Hast du irgendeine aberwitzige Antwort erwartet wie "FA wird auf dem Planten Fantasia Avenida im Sternbild HTC-2012 gefertigt"?
Ich finde die Antwort total befriedigend und bin nur enttäuscht, dass es keine neue Fabrik mit fehlerfreien Geräten gibt, die bisher in der Liste nicht auftauchten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe keine "Aberwitzige" Antworten erwartet. Da gibt es eh schon genug von. Ich meinte auch nicht Dich mit unbefriedigende Info sondern HTC! Nich so empfindlich sein. Also: Taiwan oder China und "warum" FA...wieso keine entschlüsselung der S/N?. Das ist es was mich Interessiert. natürlich kann ich bestens verstehen das die Leute mit Bug´s andere Sachen Interessieren, ist aber auch Offtopic...Sorry.
 
Sneakyghost schrieb:
Gibt's das Wahlrecht nicht erst nach einer bestimmten Anzahl von fehlgeschlagenen Reparaturen?

Nein, von Beginn an.

Ich zitiere mal den § 439 BGB:

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung ... verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen

Was du meinst, ist die Geltendmachung von Sekundärrechten wie Rücktritt, Minderung oder "Schadensersatz anstatt der Leistung". Diese kann man erst dann geltend machen, wenn eine angemessene Nacherfüllungsfrist abgelaufen ist, 2 Reparaturversuche fehlgeschlagen sind, der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert, die Nacherfüllung dem Käufer unzumutbar ist etc.

Sneakyghost schrieb:
Ich überlege, ob ich Herrn Willis darauf hin weise dass wir ein Wahlrecht auf ein Austauschgerät haben wenn dem wirklich so ist.

Nicht nur auf ein Austauschgerät, Neuware!

Aber Achtung:
Vorbezeichnete Gewährleistungsrechte bestehen nur gegenüber deinem Verkäufer. Gegenüber HTC kannst du nur deine Grantieansprüche geltend machen und hier greifen spezielle Garantiebedingungen.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Terrorcrew schrieb:
...Also: Taiwan oder China und "warum" FA...wieso keine entschlüsselung der S/N?. Das ist es was mich Interessiert.

Eine Entschlüsselung der Seriennummer ist etwas, dass ich mir quasi als "Abfallprodukt" auch erhofft hatte, man muss sich jedoch im Klaren darüber sein, dass HTC äußerst professionell antwortet und in diesem Sinne nur Informationen heraus gibt, die ich im Zusammenhang mit dem dem Home Button Issue erfrage und die einigermaßen logisch bei der Ursachensuche helfen. Sie geben mir Infos die mit dem Problem zu tun haben in der Hoffnung dass wir Forumuser Dinge sehen, die sie vielleicht übersehen, sie werden aber nie mehr als unbedingt nötig preisgeben.
Ich sehe im Moment keinen weiteren logischen Grund, warum ich die ganze Seriennummer decodieren können sollte. Deshalb kann ich auch schlecht danach fragen. Wichtig für uns war ein eventueller Zusammenhang mit Produktionszeit- und Ort. Beides ist in den ersten vier Stellen codiert. Ergo werden wir auch nur dazu Auskünfte bekommen. Und auch nur spärlich. Deine Frage ist etwas, was man gerne hätte. Was sagt Stromberg dazu? :D "Hätte hätte Fahrradkette". Gibt's nich. Tut mir sorry.

Der ursprüngliche Beitrag von 23:34 Uhr wurde um 23:53 Uhr ergänzt:

Gerry_ schrieb:
Aber Achtung:
Vorbezeichnete Gewährleistungsrechte bestehen nur gegenüber deinem Verkäufer. Gegenüber HTC kannst du nur deine Grantieansprüche geltend machen und hier greifen spezielle Garantiebedingungen.

OK danke. Das heißt dann aber, dass niemand bei HTC dieses einfordern kann. Ich kann mir eine dem entsprechende Bemerkung gegenüber Herrn Willis dann auch sparen weil HTC verkauft nirgends direkt an Kunden. Alle Geräte werden von Händlern verkauft, die dann auch mit diesen Rechten konfrontiert werden müssen.

In meinem speziellen Fall allerdings lehnt der Verkäufer die Erfüllung seiner Pflichten ab, da ich das Gerät vom ursprünglichen Käufer übernommen und dazu keinerlei Schriftstück habe.

Meine Situation ist insofern beispielhaft, als sie für viele Ebay-Käufe steht. Ich glaube, dass HTC im Rahmen seiner Garantie-Verpflichtung wohl nur reparieren muss. Aber sicher weiß ich das auch nicht. Auf jeden Fall ist das alles, was sie bisher angeboten haben. Erst Herr Willis hat ein Austauschgerät vorgeschlagen, was aber glaube ich eher als "besonderer Service" oder Kulanz gewertet werden kann. Oder auch nicht. Bin ich mir nicht sicher.

Auf jeden Fall ist dabei auch noch die Frage interessant, ob ein Ebay-Käufer, der Kenntnis vom originalen Verkäufer hat, wirklich in keinerlei Bezug zu dem steht. Ich bin ja der Meinung, dass man, wenn man weiß woher das Gerät kommt, dort auch alle Rechte einfordern kann. Ich habe ja das Gerät rechtmäßig erworben und der Verkäufer hat mit dem Abtreten des Gerätes gegen Geld meiner Meinung nach auch sämtliche Garantie- und Gewährleistungsansprüche an mich abgetreten. Sie gehören ja untrennbar zum Gerät. Das macht mich ziemlich kirre.
1 und 1 behauptet halt, die Garantie und Gewährleistung bestünde auf den Vertrag und das Gerät sei quasi Teil des Vertrags und da ich nicht Vertragspartner bin (das ist immer noch der Vorbesitzer des Geräts) hätte ich keine Ansprüche. Ich halte das für eine faule Ausrede.
Müsste mich mal an die Verbraucherschutz-Stellen wenden. Finde ich spannend.
 
Zuletzt bearbeitet:
Alles klar@Sneaky, das was Du sagst is und war mir auch schon vollkommen klar, bin ja auch nich ganz Blöd, nur wenn HTC schon solche verbugten Geräte mit zum Teil mieser Verarbeitung zu einem "guten" Preis verhökert ist das schon ganz schön Arrogant wenn Leute in Foren versuchen, vor allem sich, aber dann auch "freiwillig" HTC indirekt zu helfen, solche Antworten zu geben. Professionelle Antworten reichen eben nicht um zufriedene Kunden zu haben und an sich zu binden. Meine Meinung dazu. Gut egal jetzt, hoffe jedenfalls für alle mit "verbugtem" Gerät auf eine baldige Lösung! & vor allem das die Telekom mal aus dem A....kommt bezügl. Update.
 
Sneakyghost schrieb:
Das heißt dann aber, dass niemand bei HTC dieses einfordern kann. Ich kann mir eine dem entsprechende Bemerkung gegenüber Herrn Willis dann auch sparen weil HTC verkauft nirgends direkt an Kunden. Alle Geräte werden von Händlern verkauft, die dann auch mit diesen Rechten konfrontiert werden müssen.

Kann leider gerade auf meinen "Beipackzettel" nicht zugreifen, aber die Garantiebedingungen müssten als kleines Faltblatt dem Handy beiliegen. Im Internet habe ich diese auf Anhieb leider auch nicht gefunden.
Ich gehe aber davon aus, dass HTC deren Garantiepflichten auf Reparatur oder ggf. ein Austauschgerät (nach Wahl von HTC) beschränkt.

Sneakyghost schrieb:
In meinem speziellen Fall allerdings lehnt der Verkäufer die Erfüllung seiner Pflichten ab, da ich das Gerät vom ursprünglichen Käufer übernommen und dazu keinerlei Schriftstück habe. Meine Situation ist insofern beispielhaft, als sie für viele Ebay-Käufe steht. Auf jeden Fall ist dabei auch noch die Frage interessant, ob ein Ebay-Käufer, der Kenntnis vom originalen Verkäufer hat, wirklich in keinerlei Bezug zu dem steht. Ich bin ja der Meinung, dass man, wenn man weiß woher das Gerät kommt, dort auch alle Rechte einfordern kann. Ich habe ja das Gerät rechtmäßig erworben und der Verkäufer hat mit dem Abtreten des Gerätes gegen Geld meiner Meinung nach auch sämtliche Garantie- und Gewährleistungsansprüche an mich abgetreten. Sie gehören ja untrennbar zum Gerät. Das macht mich ziemlich kirre. 1 und 1 behauptet halt, die Garantie und Gewährleistung bestünde auf den Vertrag und das Gerät sei quasi Teil des Vertrags und da ich nicht Vertragspartner bin (das ist immer noch der Vorbesitzer des Geräts) hätte ich keine Ansprüche. Ich halte das für eine faule Ausrede.
Müsste mich mal an die Verbraucherschutz-Stellen wenden. Finde ich spannend.

Die Rechtsprechung wertet den Handyvertrag im Zusammenhang mit einem subventionierten Handy zwar u.a. als Darlehensvertrag, das ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Erstkäufer uneingeschränktes Eigentum an dem Handy erworben hat. Mir ist nicht bekannt, dass die Provider in irgendeiner Art und Weise das Eigentumsrecht des Käufers während der Mobilfunk-Vertragserstlaufzeit zur Sicherung des Darlehensbetrages (regulärer Kaufpreis minus Subventionspreis) einschränken (z.B. Eigentumsvorbehalt).

Somit kann der Käufer frei über sein Eigentum verfügen und in diesem Zusammenhang auch die Gewährleistungsrechte an den Käufer abtreten. Die Rechtsprechung geht hier teilweise von einer konkludenten Abtretung der GWL-Ansprüche aus. Zum Nachweis sollte man aber beide Rechnungen vorlegen können, d.h. Provider-Erstkäufer-Rechnung und Erstkäufer-Zweitkäufer-Rechnung/Nachweis (auch hier bestehen i.Ü. GWL-Ansprüche, weil Ebay-Verkäufer oft die GWL nicht korrekt ausschließen).

Dann kann aber auch der Zweitkäufer uneingeschränkt die GWL-Rechte ggü. dem Provider geltend machen. Dies vollkommen unabhängig vom Mobilfunkvertrag zwischen Provider und Erstkäufer. Der Provider kann ja weiterhin alle Rechte aus jenem Vertrag gegen den Erstkäufer geltend machen.

Das Verhalten von 1&1 (GWL-Ansprüche kann angeblich nur der Mobilfunk-Vertragspartner geltend machen) ist also ein klarer Fall für die Verbraucher- und/oder Wettbewerbszentrale.
 
Zuletzt bearbeitet:

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