One S mit S4 Prozessor verlang aber S3 Prozessor erhalten

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Gaba90

Neues Mitglied
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Hallo Zusammen,

habe einer Freundin von mir vor kurzem das One S empfohlen, sie jedoch darauf hingewiesen, dass sie beim Verkäufer doch unbedingt nach dem Modell mit "S4" Prozessor fragen soll und falls das nicht mehr zum Verkauf steht, es auch lassen soll.
Vor ca. 2 Wochen hat sie das Handy dann auch beim Media Markt gekauft, der Verkäufer versicherte ihr, dass es sich dabei um den "S4" Prozessor handelt.
Als ich sie dann vor kurzem traf und mir das Handy angeschaut habe, musste ich feststellen, dass sie wohl verarscht wurde.
Jetzt die Frage: Kann sie vom Media Markt verlangen das Handy nach 2-wöchigem Gebrauch zurückzunehmen, mit der Begründung, dass ihr ein anderes Gerät zugesichert wurde ?

Danke im Voraus
 
Ich kenne mich in diesem Bereich zwar nicht aus, aber es gibt sicher Rechtliche Mittel. Vielleicht Verbrauchertäuschung? Ich meine, man kann ja nicht einfach etwas verkaufen Was es nicht gibt (in diesem Fall der S4 Prozessor.

Gesendet von meinem HTC One S mit der Android-Hilfe.de App
 
Tausch um, denn das Gerät hat nicht die zugesicherte Eigenschaft. Falsche Beratung kommt dazu. Es wurde ja mit dem Argument verkauft und wenn das nicht stimmt, kannst Geld zurück verlangen.
Die werden garantiert versuchen sich da raus zu reden, darauf muss man dort immer gefasst sein. Ich würde dann den Abteilungsleiter und notfalls den Marktleiter verlangen, dann knicken sie meistens ein.

Ich hab sowas auch mal erlebt, mit teuren InEars. Mir wurde zugesichert, die Fernbedienung würde voll funktionieren, was nicht stimmte. Beim Umtausch hieß es dann, es würde halt nicht mit jedem Handy funktionieren und es sei eh vom Umtausch ausgeschlossen, weil Hygiene Artikel.
Zum Schluss standen sie zu viert um mich herum und haben versucht mich vollzuquatschen. Ich hab das Geld dann aber bekommen, nachdem ich einen Radau gemacht hab, dass andere Kunden aufmerksam wurden.

Getaptalkt von unterwegs
 
Gaba90 schrieb:
Kann sie vom Media Markt verlangen das Handy nach 2-wöchigem Gebrauch zurückzunehmen, mit der Begründung, dass ihr ein anderes Gerät zugesichert wurde ?

Klar, denn bisher ist der abgeschlossene Kaufvertrag von mm noch nicht erfüllt worden, geliefert wurde ein "aliud", also etwas anderes als vereinbart.

Beweisbar ist das aber wahrscheinlich nicht, wenn dieser Wunsch nirgends fixiert worden ist und keine Zeugen zur Verfügung stehen. Wahrscheinlicher ist sogar, dass auf dem Warenbegleitschein bzw. der Rechnung ausdrücklich das c2-Modell erwähnt ist - das würde dann nach dem ersten Anschein direkt gegen die Annahme sprechen, dass deine Freundin einen Vertrag nur über ein c1-Modell abschließen wollte.

Dann hilft allenfalls noch Randale, wie Randall Flagg schon geschrieben hat.

Gruß
Mick




Gesendet von meinem Commodore C64 mit Tapatalk 2
 
Danke für eure Antworten, ich werde dann berichten wie es gelaufen ist :)
 
kann Dich nur bestärken, sehe es so wie randall. Hau auf den Putz!
 
Besser wäre natürlich sich vorher schriftlich bestätigen zu lassen das man ein S4 in den Händen hält. Vorher aufsetzen und dann vom Verkäufer unterschreiben lassen.

# Gesendet von meinem Atari 130 - XE #
 

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