Gewährleistungspflicht auch bei gerooteten Smartphones

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androphon

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Hier ein Artikel, der alle interessieren dürfte, die Angst haben ihr Gerät zu rooten und dadurch die Garantie zu verlieren.
 
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Fragt sich nur, wie lange es dauert, bis sich das auch bei den Herstellern rumgesprochen hat.
 
Die meisten Defekte weswegen man sein Handy einschickt sind doch eh fast ausschließlich Hardware defekte, und wenn es nicht gerade ein durchgeschmorter CPU ist wurden die Fälle die hier im Forum beschrieben wurden doch auch alle auf Garantie von htc(Arvato) bearbeitet. Aber es ist auf jeden Fall eine Beruhigung für die die smartphone roten wollten und wegen der Garantie beunruhigt waren.
Edit:wenn man von dem Homepage Button Bug absieht:D

Gesendet von meinem HTC One S mit der Android-Hilfe.de App
 
Zuletzt bearbeitet:
Erzähl das mit den Hardwaredefekten mal den One S Leuten, die ihre Funke zurück geschickt haben. ;)
 
androphon schrieb:
Hier ein Artikel, der alle interessieren dürfte, die Angst haben ihr Gerät zu rooten und dadurch die Garantie zu verlieren.

Garantie ist aber nicht Gewährleistung! Die Garantie kann durchaus abgelehnt werden, die Gewährleistung lt. EU Recht nicht!
Nur bringt die Gewährleistung, so wie sie definiert ist, nichts.
 
semmelbroesel schrieb:
Garantie ist aber nicht Gewährleistung! Die Garantie kann durchaus abgelehnt werden, die Gewährleistung lt. EU Recht nicht!
Nur bringt die Gewährleistung, so wie sie definiert ist, nichts.


Hier zum Nachlesen ein Auszug aus dem Artikel bei „Heise.de“:

…Laut EU-Recht haben Verbraucher bei einen Anspruch auf Nachbesserung, Ersatzlieferung, Minderung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Kaufs, wenn an einem Gerät ohne ersichtlichen Grund ein Schaden auftritt. Für diese gesetzlich garantierte Gewährleistung muss der Händler eintreten…

Hier einige Auszüge und Links von und zu der Seite „Anwalt Seiten.de“: ich zitiere;

„Gewährleistung (Mängelhaftung)

Die Gewährleistung oder Mängelhaftung (so nennt es das Gesetz) umschreibt die gesetzlichen Regelungen, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zur Seite stehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat. Gwährleistung bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die verkaufte Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Der Verkäufer haftet daher für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solcheversteckte Mängel, die erst später bemerkbar werden. Die Gewährleistungsfrist beträgt nach § 438 BGB 24 Monate…“

„Garantie ist keine Gewährleistung!

… Im juristischen Sinn definiert eine Garantie die freiwillig vereinbarte Verpflichtung eines Garanten, während die Gewährleistung direkt aus dem Gesetz abzuleiten ist…“

„Ein wichtiger Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung besteht in folgendem:

• Garantie: sichert eine unbedingte Schadensersatzleistung zu (engl. guarantee)
• Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung (engl. warranty) ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden. „



So, da ja nun die EU Richter auch entschieden haben, das durch das Rooten des Gerätes, dieses nicht beschädigt und beeinträchtigt wird, bleibt auch der Anspruch auf Mangelbeseitigung oder Rückgängigmachung bei nicht Erfüllung erhalten, selbst wenn der Hersteller seine Garantie verkürzt, bleibt der Händler bis zu 24 Monate in der Gewährleistungspflicht.
 
Der Artikel ist wertlos, da er 1. Nur die Meinung eines Lobby-Verbands und nicht etwa des EuGH wiedergibt und 2. die gesetzliche Gewährleistung betrifft, nicht aber die im Regelfall (wegen der günstigeren Beweislast) bemühte Herstellergarantie.

Gesendet von meinem Commodore C64 mit Tapatalk 2
 
Zuletzt bearbeitet:
@androphon:

Ja, richtig. Du schriebst aber in deinem ersten Post von Garantie verlieren. Und das ist falsch.
Der Gerätehersteller darf weiterhin die Garantie ablehnen. Was er nicht darf ist die Gewährleistung abzulehnen.
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Der kann die jederzeit nach seinem Ermessen ablehnen.

Und da kommt der Hund mit der Gewährleistung: nach 6 Monaten muss der Kunde beweisen, dass der Fehler schon beim Kauf des Gerätes bestand...

Edit: Pardon, der Hersteller kann die Gewährleistung nicht ablehnen - denn der Verkäufer/Händler hat diese zu Leisten. Nur diese ist recht wertlos - sie schützt den Kunden nur davor, ein defektes Gerät zu erhalten. Wenn das Gerät während des Gebrauchs kaputt wird, bringt das dem Kunden nichts, da er - wenn er das Gerät schon seit 6 Monaten oder länger besitzt - nachweisen muss, dass der Defekt bereits bei der Auslieferung des Geräts bestanden hat. Und das kann er im Normalfall nicht. Vor den erwähnten 6 Monaten muss der Verkäufer/Händler nachweisen, dass das Gerät in Ordnung war.

Das einzig Sichere für den Kunden ist die Garantie des Herstellers. Und der kann die wie gesagt ausschließen wann immer er möchte.
 
Zuletzt bearbeitet:
semmelbroesel schrieb:
Das einzig Sichere für den Kunden ist die Garantie des Herstellers. Und der kann die wie gesagt ausschließen wann immer er möchte.

Das ist nicht ganz richtig. Der EuGH hat bereits Garantieklauseln von Kfz-Herstellern gekippt, die z.B. die Wartung durch Vertragswerkstätten vorgesehen hatten. Mit ähnlichen Argumenten könnte man auch die Bedingungen für Smartphone Garantien angreifen. Hat aber noch keiner gemacht, daher keine Rechtssicherheit.

Gesendet von meinem Commodore C64 mit Tapatalk 2
 

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