Defektes One S erhalten - ich soll für die Mängel aufkommen

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M

Mikuta

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Hallo.

Kurz und knapp:

Vor einer Weile ein HTC One S mit Vertrag via Sparhandy geordert. Defektes Gerät erhalten. Vertrag widerrufen, Handy zurückgeschickt.

Antwortschreiben erhalten.

Handy nicht mehr als Neuware zu gebrauchen, Kratzer auf Ladegerät und Display - 71,00 Euro Zahlungsaufforderung.

Tja, was nun?
 
Dumm jelaufen:

Ein "Widerruf" löst die Rechte und Pflichten bei Rücktritt aus und die sind beim Widerrufsrecht so modifiziert, dass der Verbraucher den Wertverlust der Ware tragen muss, der über die bloße Prüfung der Kaufsache hinaus entsteht, also etwa durch die Kratzer auf dem Display (ordnungsgemäße Belehrung über diese Folge bei Vertragsschluss vorausgesetzt).

Hättest du nur Mangelansprüche geltend machen wollen (erst Nacherfüllung = Nachbesserund oder Ersatzlieferung, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung Erstattung des Kaufpreises), hättest du von vornherein nicht "widerrufen" dürfen.


Edith sagt: Öhm - bei nochmaligem Durchlesen sehe ich "defektes Gerät erhalten" - d.h. das Ding war schon kaputt (und auch benutzt/zerkratzt), als du es bekommen hast? Dann ab zum Anwalt. Die gegenseitigen Ansprüche dürften allerdings von der Beweisbarkeit des Zustands bei Erhalt des Geräts abhängen...
 
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