(Haar-)Risse im Gehäuserahmen

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meine Risse waren schon nach zwei Wochen sichtbar. habe es gestern zu mm gebracht zum einschicken. wenn es zurück ist wird es verkauft.
 
@Lumi25
Auch das weiße Modell?
 
Gleiche auch bei meinem HTC One mini. Ist jetzt 3 Wochen alt und hat bereits 4 Risse an unterschiedlichen Stellen im Plastikrahmen. Habe es heute zu Arvato geschickt. Mal schauen wie es zurückkommt.

Gibt es schon Erfahrungen von reparierten Geräten, ob die dann heile bleiben?
 
hatte auf der Rückseite such Risse bei den schmalen streifen
 
Dann gibt es auch weiterhin nicht einen Nutzer eines schwarzen Mini, der solche Risse hat. Erstaunlich, wie unterschiedlich offenbar die Widerstandsfähigkeit/Anfälligkeit der drei Modelle ist.
 
Nur mal so nebenbei, ich habe das "Weiße" seit September, von Rissen im Gehäuse keine Spur!
 
AndNeumann schrieb:
Nur mal so nebenbei, ich habe das "Weiße" seit September, von Rissen im Gehäuse keine Spur!

Ich habe meins seit dem 29. August. Es ist seit Tag 1 in einer original HTC Schutzhülle, es ist niemals heruntergefallen und wurde generell immer wie ein rohes Ei behandelt. Vor kurzem tauchte der erste Haarriss auf. Ich würde mich an deiner Stelle also nicht zu früh freuen. ;)

Der Händler, den ich am 28. Dezember zwecks Inanspruchnahme der gesetzlichen Gewährleistung angeschrieben habe, stellt sich bis heute taub. Manche Geschäftsgebahren in Deutschland sind einfach zum kotzen. Und dann heulen einige rum, warum nur noch bei Amazon gekauft wird. Ich werde noch genau einmal bei diesem Verkäufer nachhaken, dann darf mein Anwalt weitermachen. :thumbdn:
 
Du hast das Recht dich auch direkt an htc zu wenden, erspart dir einiges an ärger und geht schneller. Der Händler würde es auch nur an htc weiter schicken...

Gesendet von meinem HTC One mini mit der Android-Hilfe.de App
 
squeenix schrieb:
Ich habe meins seit dem 29. August. Es ist seit Tag 1 in einer original HTC Schutzhülle, es ist niemals heruntergefallen und wurde generell immer wie ein rohes Ei behandelt. Vor kurzem tauchte der erste Haarriss auf. Ich würde mich an deiner Stelle also nicht zu früh freuen. ;)

nun ja, meins seit dem 5. September, eine Woche später ... klar kann mich auch treffen, würd mich jetzt aber nicht wirklich stören.

Und ich habe auch kein Hülle, weil ich finde das Mini verliert dadurch extrem an Haptik, und ich will ja auch was in der Hand fühlen. Sonst hätte ich mir auch irgendein anderes Plastikmodell kaufen können.:thumbdn:

Allerdings, das ist natürlich der Nachteil, zeigt meines jetzt schon Spuren des täglichen Gebrauchs oder durch die permanente Fallsucht dieser Kleinteile. Weiß jemand, ob es möglich ist und was es kostet den Rahmen oder das Gehäuse zu tauschen? Wäre später vielleicht eine Option, bevor ich mir was anderes kaufe.
 
@ralfihpunkt78
Aber ist es nicht so, dass dem Händler gegenüber die gesetzliche Gewährleistung Anwendung findet und ich somit das Recht habe ein Neugerät zu verlangen?

Der Hersteller HTC bietet mir ja nur seine freiwillige Garantie an und hat das Recht, bei Reklamationen das mangelhafte Gerät zunächst "nur" zu reparieren?

So habe ich es jedenfalls verstanden. Wenn ihr mehr Ahnung habt, so teilt es mir bitte mit. Aber bitte mit Quellenangabe. :D
 
Anspruch auf Austausch hast du erst nach 2 erfolglosen Reparaturversuchen, von daher ist es am einfachsten und günstigsten dich direkt an htc zu wenden. Mit Anwalt wirst bei nem Verkäufer auch nicht weit kommen, dann werden die noch zickiger.

Einfach den thread hier noch mal quer lesen, stehen sehr viele Infos zum Thema Reklamationsprozess.

Gesendet von meinem HTC One mini mit der Android-Hilfe.de App
 
Stimmt nicht, man kann auch ein Neugerät verlangen.
 
ralfihpunkt78 schrieb:
Einfach den thread hier noch mal quer lesen, stehen sehr viele Infos zum Thema Reklamationsprozess.

Ja, aber viele widersprüchliche Informationen mit denen ich am Ende leider nix anfangen kann. :D

Aber ich glaube, §439 BGB ist da recht eindeutig:

§ 439
Nacherfüllung


(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.

Absatz 1 verstehe ich ganz klar so, dass man im Austausch Neuware verlangen kann.

Sieht das jemand von euch anders?
 
"Gesetzessystematisch ist die Nacherfüllung des § 439 BGB – die Beseitigung des Mangels – den anderen Gewährleistungsrechten vorrangig. Die Nacherfüllung ist auf zweierlei Art möglich. Zum einen durch die Lieferung einer neuen Sache (in der Rechtssprache: Nachlieferung, also ein Austausch) oder durch die Beseitigung des Mangels (in der Rechtssprache: Nachbesserung, beispielsweise eine Reparatur).
Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer"
 
Danke, Bratschlauch. :)
Wäre nett, wenn du noch den Link zur Quelle dieses Zitats posten könntest!
 
Bratschlauch schrieb:

natürlich mag das so im gesetzestext oder wikipedia stehen, lässt sich aber leider nur mit anwalt und zusätzlichen kosten durchsetzen...
in der regel bestehen verkäufer auf das recht zur nachbesserung durch reparatur...

kann mich aber auch noch erinnern, dass es so in meiner kaufmännischen ausbildung gelehrt wurde..., weiß nicht ob sich seitdem soviel geändert hat^^
jedenfalls hieß es vor 10 jahren noch, dass der verkäufer entscheidet, wie er den mangel behebt... und erst nach 2 erfolglosen reparaturen umgetauscht werden muss.

dein problem ist eher, ob der verkäufer deinen mangel, als mangel anerkennt, ohne untersuchung beim "hersteller/arvato" ist für ihn der mangel kein mangel...
 
Der Verkäufer kann bestehen worauf er will, der Käufer kann entscheiden. Die Verkäufer versuchen es immer erstmal , aber rechtlich hat der Käufer das zu entscheiden.
 
Der Verkäufer hat sich nun endlich gemeldet. Er möchte, dass ich das Gerät aufgrund des "Garantiefalls" zur "Reparatur" an Arvato schicke. Obwohl ich zweimal eindeutig geschrieben hatte, dass ich die gesetzliche Gewährleistung in Anspruch nehmen möchte und ein Neugerät möchte. Es wird einfach so getan, als hätte ich was von Garantie geschrieben...

Halten diese Händler uns für dumm? Oder sind die einfach nur unseriös?
 

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