Lumi25
Dauer-User
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meine Risse waren schon nach zwei Wochen sichtbar. habe es gestern zu mm gebracht zum einschicken. wenn es zurück ist wird es verkauft.
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pst107 schrieb:@Lumi25
Auch das weiße Modell?
AndNeumann schrieb:Nur mal so nebenbei, ich habe das "Weiße" seit September, von Rissen im Gehäuse keine Spur!
squeenix schrieb:Ich habe meins seit dem 29. August. Es ist seit Tag 1 in einer original HTC Schutzhülle, es ist niemals heruntergefallen und wurde generell immer wie ein rohes Ei behandelt. Vor kurzem tauchte der erste Haarriss auf. Ich würde mich an deiner Stelle also nicht zu früh freuen.
ralfihpunkt78 schrieb:Einfach den thread hier noch mal quer lesen, stehen sehr viele Infos zum Thema Reklamationsprozess.
§ 439
Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.
squeenix schrieb:Danke, Bratschlauch.
Wäre nett, wenn du noch den Link zur Quelle dieses Zitats posten könntest!
Bratschlauch schrieb: