HTC One M8 hat Branding obwohl als ungebrandet gekauft

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Und so lange P-Bang keine weiteren Infos liefert, bleibe ich auf dem Punkt das der Händler voll und ganz im Recht ist. Ich für meinen Teil prüfe ware bei erhalt. Wenn ihm die so nervigen O2 Apps (Wo ich noch nicht mal weiß welche das sein sollen) und die Startseite/Favoriten Browser so gestört haben, wird ihm wohl recht schnell aufgefallen sein das es ein Branding hat und er hätte sofort vom Kauf zurücktreten können, denn hier wäre er im Recht gewesen.
 
Eben, solange keine Verwertbaren Fakten vorliegen, ist alles nur Spekulation.
Es ist aber halt nun mal leider keine Seltenheit mehr, das Geräte billig irgendwoher beschafft werden und teuer (unter "falscher Flagge") wieder verkauft werden. Und dann wird gedroht mit Abzug und weiß der Teufel was.
Und dagegen würde ich mich auch wehren.
 
Das ist auch klar, nur er will sein Geld zurück, das bekommt er aber nur vollständig mit einem möglicherweisen Gerichtsbeschluss... Bis dahin ist er auf das entgegenkommen des Verkäufers angewiesen. Und das kann halt dauern... Wenn der Verkäufer behauptet, es wurde mehr als zum Funktionstest genutzt, muss er das beweisen... Nur hat er jetzt wohl auch noch die Anwaltskosten am hacken... Wie gesagt, würde mich echt interessieren wie die Sache aus geht.
 
old.splatterhand schrieb:
Und genau hier liegt der zu klärende Punkt!
Wenn das Gerät, sagen wir mal unlocked ist, dann kann wurde es sicher über diesen Funktionstest benutzt.
Aber wenn keine Veränderungen am System vorliegen, bzw. keine Abnutzungsspuren am Gerät, wird es schwierig für den Verkäufer zu beweisen, das mehr als nur ein Funktionstest vorgenommen wurde.

Das ist natürlich richtig was du schreibst, wenn dort keine Gebrauchspuren zu finden sind, dürfte der Verkäufer in der Regel darauf verzichten. Kommt natürlich darauf an, wie lange er das Gerät genutzt hat. Ohne das zu wissen kann man dazu keine richtige Auskunft geben.

Der ursprüngliche Beitrag von 23:28 Uhr wurde um 23:35 Uhr ergänzt:

Neozee schrieb:
Ich für meinen Teil prüfe ware bei erhalt. Wenn ihm die so nervigen O2 Apps (Wo ich noch nicht mal weiß welche das sein sollen) und die Startseite/Favoriten Browser so gestört haben, wird ihm wohl recht schnell aufgefallen sein das es ein Branding hat und er hätte sofort vom Kauf zurücktreten können, denn hier wäre er im Recht gewesen.

Als Verbraucher hat er nicht die Pflicht, den Artikel direkt nach Erhalt zu untersuchen und einen Mangel zu reklamieren. Das kann er auch noch nach 23 Monaten machen, seine Rechte verliert er dadurch im Gegensatz zu einem Kaufmann nicht. Wenn er es aber so lange hinauszögert, spielt natürlich wieder der Nutzungsersatz eine Rolle, der bei einer so langen Zeit entsprechend hoch ausfallen würde.

Praktisch gesehen hast du natürlich aber Recht, so ein Branding fällt normalerweise deutlich auf in Form von Apps, Diensten oder dem Startlogo. Wenn es ihn dennoch nicht stört, könnte man darüber reden, ob es eine Erfüllung nach § 364 Abs. 1 BGB ist .
 
Also so auffällig ist es nicht immer, mein telekom branding aktiviert sich nur mit telekom sim Karte, sonst wird nix extra installiert und auch kein Logo gezeigt, hab es nur gemerkt, weil ich den extrem Energie sparmodus gesucht hatte

Der ursprüngliche Beitrag von 07:05 Uhr wurde um 08:36 Uhr ergänzt:

klar ist es ein mangel, nur dafür muss er möglichkeit zur nacherfüllung/korrektur geben und selbst wenn er es dann zurück gibt, kann der verkäufer eine abnutzungsgebühr einbehalten^^
letztens gelesen, selbst wenn man bei nem partnersuchportal nen vertrag abschließt und innerhalb der ersten 14 tage kündigt, wird geld einbehalten... nur in dem fall wurden von ca 300 € 200 einbehalten^^ gericht meinte dann, es darf max 10% vom Jahresabopreis einbehalten werden, also ca 20-30€.

wie gesagt, es hängt immer von der kulanz des händlers ab^^
 

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