HTC One M8 hat Branding obwohl als ungebrandet gekauft

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laut amazonchat haben die anscheinend wirklich alle aufgemacht und das irgendwie überprüft, anstatt einfach die htc hotline anzurufen ^^
lad es doch auf und schau mit dem CID getter obs unbrandet ist, wenn ja und es keine optischen mängel hat passt doch alles oder?
die geräte die an htc zurück gehen werden ja auch nur überprüft, neu eingepackt und wieder als NEU verkauft ^^
 
und ist es nun gebrandet oder nicht?
 
Ich hatte ähnliches Problem!Freies Handy gekauft und ein O2 Müllding geliefert bekommen!Auf ANfrage wurde mir mitgeteilt,das bei diesem Anbieter nur O2 Gerät vertrieben werden würde.Und das es keinen Unterschied machen würde zu einem ungebrandeten Gerät!
Ich wolte das Gerät tauschen.Aber die haben gesagt dann müßte der Kauf rückgänbgig gemacht werden,weil die keine anderen geräte hätte und da ich das gerät bereits benutzt hätte würde ich den vollen Preis nicht zurückerstattet bekommen!
Lächerlich sowas.Sache liegt beim Anwalt und aktuell nutze ich ein mein M7 weiter!Mal gespannt was das gibt!
 
Was ist dir so wichtig an einem ungebrandeten Gerät. Habe auch ein o2 M8 und merke gar nix davon. Sogar das Update kam mehr oder weniger gleichzeitig.
 
Das ist aber selten bei Updates, dass sie mehr oder weniger gleichzeitig kommen. Normalerweise warten die Leute mit Providerbranding gut länger.
 
Aber ich kann nur sagen das meine O2 Geräte immer recht zeitnah versorgt wurden. (Note 2, Desire, Milestone)
 
also mit o2 branding hätte ich auch kein problem gehabt^^ hatte nur bedenken bei meinem telekombranding, war ja auch berechtigt, da man nun fast 4 monate hat warten müssen auf so sachen wie extrempowersparmodus^^
aber glaub anwalt hilft dir da auch nicht weiter... höchstens es stand explizit da, dass es ungebrandet ist..., und selbst dann können sie für die nutzung noch geld verlangen...
und anwalt ist sicher auch nicht ganz kostenlos^^ weiß nicht ob es da etwas übertrieben ist sich rumzustreiten^^
 
1.geht's um Prinzip. Wenn ich ein ungebrandetes Gerät Erwerbe und Im Nachhinein herausfinde, dass ich ein gebrandetes Gerät bekommen habe, finde ich das einfach Mist und Betrug. Rechtsschutz hat übernommen also rechne ich mir sehr wohl Chancen aus.
2.Mir geht's nicht um die Updates sondern um die O2 Scheisse die auf dem Gerät ist. Auch gibt's App's die dann nur O2 Sachen empfehlen oder irgendwelche Verlinkungen auf O2 Seiten, siehe die neuen HTC Club oder Shazzam. Einige App's musste ich ausblenden weil man ohne Root nicht deinstallieren kann.
3. Hatte ich tierische Probleme, die Telekom Karte ans laufen zu Bekommen. Ich warte bis heute auf die SMS für die Internet Daten. Die ich letztendlich händisch eingeben musste. Auch ist der O2 Zugangspunkt nach wie vor festddrin und kann nicht gelöscht werden.
4.Nach den Updates habe ich jedesmal neuen O2 Mist drauf.

And last but Not least, lassen sich diese Geräte aus welchen Grund auch immer, schlechter verkaufen.

Gruss
 
Zuletzt bearbeitet:
P-Bang schrieb:
1.geht's um Prinzip. Wenn ich ein ungebrandetes Gerät Erwerbe und Im Nachhinein herausfinde, dass ich ein gebrandetes Gerät bekommen habe, finde ich das einfach Mist und Betrug. Rechtsschutz hat übernommen also rechne ich mir sehr wohl Chancen aus.

Das ist Quatsch!

Wenn es so ist, wie du schreibst, dann ist es ein Sachmangel, da die vereinbarte Beschaffenheit von der tatsächlichen Beschaffenheit abweicht. Sachmangel: JA.
Aber Betrug? Mit einer solchen Unterstellung wäre ich sehr vorsichtig. Zumal es rechtlich gesehen auch totaler Quatsch ist. Was soll den daran ein Betrug sein? Dann wäre ja jeder Sachmangel ein Betrug...
 
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Und ausserdem hast du doch selbst gemerkt das es sich um ein o2 Gerät handelt. Du hättest auch nach Erhalt und Sichtung vom Kauf zurücktreten können. Und das du nun nach Gebrauch nicht den vollen Preis rückerstattet bekommst sehe ich als vollkommen legitim. Ich kauf doch auch kein Auto mit 200PS stelle fest das es nur 160PS hat fahre 10.0000km und will dann den vollen kaufpreis zurück.
 
Okay,dann erklöär mir wie erkenne das das Gerät gebrandet ist,wenn ich es nicht einschalte?Auf der rechnung steht explizit ungebrandetes Gerät!

Naja ich wollte ja nur meine Meinung dazu sagen.Und wenn man mir was falsches verkauft ist,dann ist das für mich betrügen und nix anderes!Und das ist kein Sachmangel,da das Gerät keine Defekt aufweist!soweit war ich auch schon!

Naja egal.Aber ich bin immer froh fundierte Antworten zu bekommen,womit man teilweise was tun kann und den Rest kann man sich sparen!
 
klar darfst du deine meinung sagen ;-)
nur geistert im internet genug gefährliches halbwissen rum, weswegen es nicht schlecht ist auch mal andere meinungen zu hören^^

zu deinen punkten, klar ist es nicht ok, ein gebrandetes für ein ungebrandetes zu verkaufen^^ hatte mich auch extra für ein ungebrandetes entschieden was teurer war, als ein vodafonegebrandetes, und hatte am ende dann ein tcom gebrandetes erhalten....
hätte es aber zurück senden können/müssen, um es umgetauscht zu bekommen und das war mir der aufwand nicht wert, hatte ja nun eine nano simkarte und kein anderes phone für diese kleine karte... und sonst hat mir das phone ja gefallen...
das einzige was du verlangen kannst, ist preisnachlass, da gebrandete handys im widerverkauf weniger wert sind..., einfach weil die leute gerade beim gebrauchtkauf anscheinend darauf achten und die gebrandeten sich daher wesentlich schlechter verkaufen...
nur deine annahme, dass du recht bekommst, weil die rechtschutzversicherung es angenommen hat, ist ein trugschluss^^ so genau prüfen die das auch nicht. und bei den meisten rechtschutzversicherungen hat man einen selbstbehalt von 100-200 euro, egal wie es ausgeht^^ musst halt wissen ob dir das risiko auf diesen kosten sitzen zu bleiben das wert ist^^
 
Ihr wisst doch nicht wie lange P-Bang das Handy benutzt hat. Ihr tut ja so, als ob er es 4 Wochen lang benutzt hat und dann tauschen will.

Vielleicht hat er es direkt nach dem Auspacken und Anschalten bemerkt bzw. beim Einrichten des Handys. Wenn das so ist, sehe ich es auch nicht ein, eine Abnutzungsgebühr zu bezahlen. Schließlich hat der Shop es verbockt und nicht der User.

Wenn der Shop sich dann beim Umtausch / bei der Rückgabe querstellt, bleibt wohl nix anderes übrig, als die Sache dem Anwalt zu übergeben. Muss nicht jeder hinnehmen, wenn der Shop scheiße gebaut hat.
 
Also kann zwar die Aufregung von P-Bang vollstens verstehen.
Aber sind wir mal ganz ehrlich.

S-Off, InsertCoin/Viper + HarmanKardon drauf und das Gerät fliegt einfach mal in jedem Leistungsbereich den ungerooteten, deutschen Geräten davon.
Wenn man eh vor hat sein Gerät zu rooten, dann würd ichs einfach seinlassen und rooten.

Falls P-Bang natürlich auf sein Recht bestehen möchte, würd ich einfach am Ball bleiben. Sowas ist ne Frechheit.

Wie ist das eigentlich mit dem Fernabsatz - dachte man hat eh 14 Tage Zeit nach Warenerhalt.
Die ganzen Schlawiner bei hardwareluxxx schicken sogar gebrauchte Prozessoren zurück (wegen schlechter OC Billianz) und kriegen trotzdem alles zurück.
 
Zuletzt bearbeitet:
Natürlich kann er es in den ersten 14 Tagen zurück schicken, nur ihm ging es darum, dass der Lieferant kein ungebrandetes liefern konnte
 
ralfihpunkt78 schrieb:
Natürlich kann er es in den ersten 14 Tagen zurück schicken, nur ihm ging es darum, dass der Lieferant kein ungebrandetes liefern konnte

Ja aber die Stellen sich jetzt an mit der Preiserstattung, weil es "gebraucht worden war". Theoretisch muss er es doch einfach Zurücksetzen und hat rechtlichen Anspruch auf vollen Kaufpreis (wenn optisch in einwandfreiem Zustand)
 
Wlkir100 schrieb:
Ja aber die Stellen sich jetzt an mit der Preiserstattung, weil es "gebraucht worden war". Theoretisch muss er es doch einfach Zurücksetzen und hat rechtlichen Anspruch auf vollen Kaufpreis (wenn optisch in einwandfreiem Zustand)

muss ich dich enttäuschen, anbei ein wie ich finde gut erklärender artikel zum thema rücksendung

Rückgaberecht - Darauf müssen Sie achten - connect

er hat das gerät mehr als nur zu testzwecken benutzt, daher kann der verkäufer einen ersatz dafür einbehalten.
natürlich wurde nicht das gewünschte geliefert, aber das hätte er sofort prüfen müssen, wenn ihm daran soviel liegt^^
es ist immer die frage wer was will^^ er will jetzt sein geld zurück, also müsste er klagen^^ was er ja anscheinend auch schon angeschoben hat. das ergebnis würde mich auch interessieren, bin mal gespannt^^ falls es überhaupt zur verhandlung kommt und nicht ein vergleichsangebot im vorfeld geben wird...
 
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Danke ralfih,

genau mein reden. Er hat doch selbst geschrieben was er alles mit dem Gerät angestellt hat bevor die Reklamation an den Händler gesandt wurde.
 
P-Bang schrieb:
Naja ich wollte ja nur meine Meinung dazu sagen.Und wenn man mir was falsches verkauft ist,dann ist das für mich betrügen und nix anderes!Und das ist kein Sachmangel,da das Gerät keine Defekt aufweist!soweit war ich auch schon!

Selbstverständlich ist es ein Sachmangel, das habe ich dir doch bereits erklärt. Sachmangel bedeutet ja nicht, dass die Sache defekt sein muss, sondern dass die vereinbarte Beschaffenheit von der Ist-Beschaffenheit abweicht. Wenn du vereinbart hattest, dass es ein Gerät ohne Branding ist (es also so angeboten wurde), du aber eines mit Branding geliefert bekommen hast, dann ist das ganz eindeutig und unzweifelhaft ein Sachmangel.

Klar ist aber auch, dass du für die Nutzung einen Wertersatz leisten musst, wenn du den Artikel über einen reinen Funktionstest genutzt hast.
 
Zuletzt bearbeitet:
tofffl schrieb:
...wenn du den Artikel über einen reinen Funktionstest genutzt hast.
Und genau hier liegt der zu klärende Punkt!
Wenn das Gerät, sagen wir mal unlocked ist, dann kann wurde es sicher über diesen Funktionstest benutzt.
Aber wenn keine Veränderungen am System vorliegen, bzw. keine Abnutzungsspuren am Gerät, wird es schwierig für den Verkäufer zu beweisen, das mehr als nur ein Funktionstest vorgenommen wurde.
 

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