Displayhelligkeit lässt sich nicht mehr verstellen

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So, mal ein wenig Klarheit ergänzend zu unserem Wikiartikel: Gewährleistung

1. Ansprechpartner:
Ansprechpartner ist bei Gewährleistungsfällen weder HTC noch Avarto oder sonst wer, sondern der Händler, in dem Fall MediaMarkt.

2. Anfahrtskosten:
Im Rahmen der Gewährleistung hat der Händler alle Kosten zu tragen, die im Zusammenhang mit der Gewährleistung stehen, also auch die Kosten für die Anfahrt, man hätte dir ja auch den Postweg nennen können ;)

3. Umtausch oder Reparatur?
Das ist deine Entscheidung. Du kannst dem Händler sagen, das du es nicht repariert haben willst, sondern ein neues. Punkt fertig aus. Wenn der Händler sagt, das die es erst reparieren lassen müssen, kannst du ja mit nem Anwalt drohen oder sowas. Laut Gesetzt steht dir die Wahl frei.

4. Rücktritt vom Kaufvertrag:
Durchaus möglich, allerdings nur:
Wenn der einschließlich 2. Reparaturversuch vom selben Fehler fehlschlägt.

Ansonsten denke ich, das wir uns hier langsam vom Thema entfernen?

Grüße
Florian
 
  • Danke
Reaktionen: Blaufasan
Dann sollte man den ersten Punkt mal ins HTC DACH bei Facebook tragen.

Und Punkt drei bezweifel ich ...

Der Händler bzw. der Hersteller kann ohne Probleme 2x versuchen das Produkt zu reparieren oder zu tauschen.
Falls es dann zum 3. Mal kaputt geht, kann man im Normalfall vom Kaufvertrag zurück treten und das Geld zurück fordern.

Der Händler ist nicht Verpflichtet ein neues Gerät zu stellen.
Wer würde denn sonst noch etwas reparieren lassen?

Allerdings zeigen sich Media Markt oder Amazon sehr Kulant und tauschen 1:1 sollte der Kauf noch nicht all zulange her sein.

Wir entfernen uns zudem nicht vom Thema, dass ist ja sein Problem bzw. ob er jetzt noch einmal zum MM fahren muss oder wie er jetzt weiter verfährt. ;)
 
Ragnon schrieb:
Dann sollte man den ersten Punkt mal ins HTC DACH bei Facebook tragen.
Ich bin der Meinung, das beim HTC Support alles verloren ist. Wenn man selber seiner Rechte nicht im Klaren ist... :)

Ragnon schrieb:
Und Punkt drei bezweifel ich ...
[...]
Der Händler ist nicht Verpflichtet ein neues Gerät zu stellen.
Wer würde denn sonst noch etwas reparieren lassen?
§ 439 Artikel 1: Nacherfüllung
Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

Ragnon schrieb:
Allerdings zeigen sich Media Markt oder Amazon sehr Kulant und tauschen 1:1 sollte der Kauf noch nicht all zulange her sein.
Es hat nichts mit Kulanz zu tun, wenn man ein recht darauf hat ;)

Grüße
Florian
 
Ausschluss wegen Unverhältnismäßigkeit

Ein neues Gerät wegen einem defekten Display oder einem rosa Punkt am Gehäuse?

Denke das steht in keiner Relation.
So einfach wie hier dargestellt ist die ganze Sache nämlich nicht.

Die andere Seite hat ja auch Rechte und man selber auch Pflichten.

Wenn an meinem Neufahrzeug der Scheinwerfer Defekt ist, gibt es ja auch kein neues Auto, sondern "nur" einen neuen Scheinwerfer.
Da kann wohl auch der Anwalt mit dem so oft gedroht wird nichts bewirken. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann soll dir mal der Verkäufer eine durchschnittliche Wartezeit von 2 Wochen auf ein Gebrauchsgegenstand plausibel erklären, dass dies kein erheblicher Nachteil ist:
ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte
 
Wieso zwei Wochen? Der wird dich Fragen woher du diese Annahme hast?

Und Gebrauchsgegenstand?
Alles was ich alltäglich benutze sind Gebrauchsgegenstände, wer sagt denn was nun für mich einen erheblichen Nachteil darstellt?

Zur Not wird man dir ein Leihgerät anbieten und dann? ;)
 
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