gado
Ehrenmitglied
- 469
http://dejure.org/gesetze/BGB/440.html
Ich bin keine Anwalt oder so, aber FSC hat mir auch gesagt, dass nach 2 Fehlschlägen, mir die Möglichkeit gegeben werden muss, vom Kaufvertrag zurückzutreten (ein anderes Gerät aussuchen schließt erst ein Rücktritt ein um dann damit ein anderes zu kaufen, aber das ist kein Muss, man kann auf das Geld bestehen).
Das mit den dreimal liest man immer und überall, aber habe nie ein Paragraphen dazu gefunden. Wollte jetzt auch keine Diskussion anfangen. Er könnte mit dem Paragraphen oben wahrscheinlich jetzt schon zurücktreten. Wo ich das mit dem gleichen Fehler herhabe weiß ich auch nicht mehr. Da gab es glaube mal eine Rechtsprechung.
Ich bin keine Anwalt oder so, aber FSC hat mir auch gesagt, dass nach 2 Fehlschlägen, mir die Möglichkeit gegeben werden muss, vom Kaufvertrag zurückzutreten (ein anderes Gerät aussuchen schließt erst ein Rücktritt ein um dann damit ein anderes zu kaufen, aber das ist kein Muss, man kann auf das Geld bestehen).
Das mit den dreimal liest man immer und überall, aber habe nie ein Paragraphen dazu gefunden. Wollte jetzt auch keine Diskussion anfangen. Er könnte mit dem Paragraphen oben wahrscheinlich jetzt schon zurücktreten. Wo ich das mit dem gleichen Fehler herhabe weiß ich auch nicht mehr. Da gab es glaube mal eine Rechtsprechung.