PeBo
Stamm-User
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idealforyou schrieb:Trotzdem eine Ablehnung mit dem genauen Wortlaut:
Bitte beachten Sie, daß wir laut unserer AGB kein Rückgabe- bzw. Rücktrittsrecht gewähren.
Da dürfte sich der Anwalt aber freuen wenn die das schriftlich derart begründet haben. Es ist ja keineswegs so, daß der O2-Shop dir gnädigerweise ein Rücktrittsrecht "gewähren" könnte. Dieses Recht ist dir gemäß den Bestimmungen zur Sachmängelhaftung in BGB verbürgt.
Vermutlich wird es nun auf §307 BGB hinauslaufen. Dort ist festgelegt, welche AGB-Klauseln unwirksam sind sofern sie andere gesetzliche Regelungen außerkraftsetzen oder einschränken sollen.
Viel Spaß & viel Erfolg!
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