HTC Desire eingeschickt/problem

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Kelevra1337

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Moin
Ich bin neu in diesem Forum, deshalb erläutere ich einfach mal hier mein Problem: Ich mein HTC Desire vor ca. 3 wochen (30.09) zu der Adresse geschickt, die mir der Support gegeben hat. Dem handy war meine E-mail adresse und eine problembeschreibung beigelegt, doch habe ich seit dem nichts vom Support gehört und wollte den eigentlich noch ne email senden, allerdings brauch man dazu natürlich die seriennummer von dem Handy, welche ich mir intelligenterweise nicht notiert habe, ich also deshalb auch keine weite Nachricht schreiben kann.
Das führt mich zu der frage, ob jemand vll. schon ähnliche erfahrungen (vll. auch mit anderen modellen) mit dem HTC "einschickservice" gemacht hat, bevor ich mich bei denen kaputt-telefoniere.
Was mich zudem noch gewundert hat, ist das es den Dienst "repair tracking" unter dem technischem support gibt, da man dort eine ticket number angeben muss, aber wie bekommt man die?
Ich hoffe mir kann jemand in naher zukunft antworten.
THX
 
Wenn du per Email mit dem Support kommunizierst bekommst du bei einer Antwort eine Mail und einen Post in diesem Tracking-System. Die Ticketnummer steht im Betreff der Antwort-Email.

Im Tracking meldest du dich dann mit der Ticketnummer und deiner Email-Adresse an und siehst den gesamten Schriftwechsel.

Als ich mein Desire eingschickt hatte bekam ich dafür ein Begleitdokument mit allen Angaben per Email. Dort standen auch alle Gerätedaten wie IMEI und Seriennummer drauf. Hast du soetwas nicht?
 
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Bei mir hat die Reparatur etwa 3 Wochen gedauert und ich hab in der Zeit auch nichts von denen gehört. Also davon solltest du dich nicht beunruhigen lassen.
Übrigens steht die IMEI deines Geräts auch auf der Verpackung (falls du die noch hast).
 
  • Danke
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Erstmal danke für die schnellen Antworten!!

@pebo: ich hab nur einmal ne email bekommen
Vielen Dank fuer Ihre freundliche Anfrage. Bezueglich der Reparatur von einem Desire kann ich Ihnen gerne weiterhelfen. Sie koennen Ihr Geraet an folgende Adresse senden: Arvato Services Solution GmbH Warenannahme 6 Dieselstraße 70 33442 Herzebrock-Clarholz Germany 0049-1805-858200 Bitte senden Sie nur die Hardware ein, also ohne SD- und SIM-Karte und ohne Akku und Akkuabdeckung. Legen Sie auch bitte die Kaufsbestaetigung sowie eine kurze Problembeschreibung bei. Aus Sicherheitsgruenden wird Ihr Handy zu den Werkseinstellungen zueruck gesetzt. Daher fuehren Sie bitte vorher ein Back up Ihrer Daten durch. Sollten Sie Fragen zur Reparatur haben, bitte ich Sie direkt mit dem Reparaturservice Kontakt aufzunehmen. Die Reparatur dauert cirka 14 Tage, sollten Sie nach Ablauf dieser Zeit noch nichts gehoert haben, empfehle ich Ihnen mit der Firma Kontakt aufzunehmen. Ich hoffe Ihnen somit geholfen zu haben.

Wenn Sie eine Antwort senden oder mir mitteilen möchten, dass Ihre Frage zufriedenstellend beantwortet wurde, melden Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrer Ticketnummer 10DECW38DEA000908 bei unserer Website ContactUs an.

Mit freundlichen Grüßen,

Michelle

HTC
ich hab das schon mit der Ticketnummer probiert, damit komme ich aber nur zu contactUs, wo ich die emails einlesen kann.

@kunig: das beruhigt mich wirklich sehr, danke. Ich hab natürlich die ori verpackung benutzt..........

das habe ich gerade noch vergessen:
Sollten Sie Fragen zur Reparatur haben, bitte ich Sie direkt mit dem Reparaturservice Kontakt aufzunehmen.
ist mit dem reparaturservice repair tracking gemeint?

ich hab jetz mal nach dem reparaturservice gegoogled und diese Email adresse gefunden:
tsc_reparatur@teleservice.com
die werde ich auchnochmal anschreiben
 
Zuletzt bearbeitet:
Auf der Rechnung die du dir hoffentlich kopiert hast bzw die Kopie dort hingesendet hast, sollte auch die imei stehen!
 
@StefanG1: zum glück ja,
das problem ist nur, dass das eine amazon-rechnung ist. ich hab aber auch eine kopie der rechnung beigelegt
 
Zuletzt bearbeitet:
Und das ist ein Probelm?

Da du die Original-RE mit IMEI(?) hast kannst du doch nun wählen ob du noch etwas abwartest oder morgen mal nachfragst.
 
Auf meiner Rechung von Amazon von nem anderen Telefon stand keine IMEI drauf ...
 
@PeBo: iregendwo hast du ja auch recht, aber
1.Keine IMEI in irgendeiner Form in sicht und
2.wollte ich ja /
Das führt mich zu der frage, ob jemand vll. schon ähnliche erfahrungen (vll. auch mit anderen modellen) mit dem HTC "einschickservice" gemacht hat, bevor ich mich bei denen kaputt-telefoniere.
\ wissen, ob jemand schon einmal mit dem service erfahrungen gemacht hat.

@maestro2k5: aber auf einer anderen Rechnung (von amazon) schon?
 
bestimmt jeder der sein HTC eingeschickt hat wird schon erfahrungen mit Arvato gesammelt haben. manche gute, manche weniger gute wenn man sich das Forum so durchliest. :)
 
Sorry Kelevra, ich hatte deine Antwort an Stefan so verstanden, daß du eine RE mit IMEI hast.

Der Login auf der ContactUs-Seite hatte auch nicht funktioniert?

Ich kann mich unter folgendem Link HTC Global ContactUs System - MainLogin auch heute noch in ein seit einem Monat geschlossenes Ticket einbuchen und den Schriftwechsel nachlesen. Die TicketID hast du ja, deine Email-Adresse auch, versuche es doch nochmal.

In meinem Support-Ticket mit Rücksendung bekam ich einerseits einen Post innerhalb des Tickets und dazu eine Email die mir im Ticketsystem angekündigt wurde. Das sah so aus:

HTC schrieb:
Ich habe Ihr Geraet soeben zur Reparatur unter folgender Ticketnummer eingebucht: 10DEDxxxxxxxx3. Die Email sollten Sie bereits erhalten haben, dort finden Sie auch die Adresse unseres Reparaturzentrums.

Die TicketID ist eine andere als die der vorherigen Kommunikation. Wenn du etwas in der Art auch bekommen hast dann könntest du Arvato nach dieser Nummer fragen.

EDIT: Und gerade habe ich deinen Post etwas weiter oben nochmal gelesen. Du hast doch da die TicketID und aus der Mail entnehme ich, daß der Vorgang unter der gleichen ID auch bei Arvato geführt wird. Bei mir waren es 2 unterschiedliche Tickets, vermutlich weil meine erste Reparatur nicht in Deutschland durchgeführt wurde.
 
Zuletzt bearbeitet:
Meine Erfahrungen mit dem Support waren nicht gerade der Hit. Mein eines Handy war geschlagene 6 Wochen weg, und kam so wieder wie ich es verschickt habe.
 
aus beruflicher und auch privater erfahrung weiß ich,
dass anrufen meist schneller und effektiver hilft,
als lange an einer email zu feilen, bei der man dann noch ewig auf antwort warten muss.

finde des zudem erstaunlich, dass die so lang für die reparatur brauchen - schicke selbst über die firma ständig geräte zu arvato ein, die meist nicht länger als eine woche weg sind. unter umständen fehlt ein ersatzteil?!
 
Besteht doch einfach auf Austausch.
 
@pebo: Das ist es ja was mich auch gewundert hat, nämlich, dass genau dieser Satz
Ich habe Ihr Geraet soeben zur Reparatur unter folgender Ticketnummer eingebucht: 10DEDxxxxxxxx3. Die Email sollten Sie bereits erhalten haben, dort finden Sie auch die Adresse unseres Reparaturzentrums.
nicht vorhanden ist.
Dem zum trotz hab ich ja auch versucht mich da anzumelden unter eben meiner tickedID und e-mail, ab da geht es aber nicht weiter, weil sich die seite kurz neu aufbaut und die felder anschließend wieder leer sind, egal mit welchem browser.
ich habs auch schon mit falscher email oder ticked-id probiert und nem anderen rechner, aber immer wieder das selbe spielchen.
In den contactUs bereich komm ich aber rein, kann da leider nur die emails einsehen
(die anfrage von mir, die antwort und die antwort auf englisch).
 
Reservist schrieb:
Besteht doch einfach auf Austausch.
Auf Austausch (korrekt: Nachlieferung) kann man nur bei Sachmängelhaftung, d.h. beim Händler, im Rahmen der Nacherfüllung bestehen.
Nicht aber - wie es hier scheinbar der Fall ist - im Rahmen der freiwilligen Garantie des Herstellers.
 
Hallo Kelevra1337,
die IMEI steht bei mir (und ich glaube das ist die Regel bei HTC) auf dem Karton.
Du solltest doch einen Einlieferungsbeleg haben und mit dieser Nummer würde ich dort mal nachfragen und zwar solange Du das Nötige erfährst.

Gruß, lauki
 
Kelevra1337 schrieb:
@pebo: Das ist es ja was mich auch gewundert hat, nämlich, dass genau dieser Satz nicht vorhanden ist.

Ich bin wohl der einzige der es auf diese Weise abgewickelt hat weil ich mit dem deustchen Support eine Reparatur in England vereinbart hatte. Offenbar haben die dort ein eigenes System in ihren Ticket-IDs und ich habe deswegen eine andere für die Einsendung bekommen.

Das sollte bei dir aber keine Rolle spielen, wende dich mit der ID die du kennst an Arvato und frage nach.
 
@Deerhunter: Ich denke, es gillt noch die gesetzliche garantie von 2 Jahren(?)

@lauki: Weder ein einlieferungsbeleg noch irgend eine form der zurkenntnissnahme.

@PeBo: Hab auch vorhin ne email geschrieben

An der stelle ein Danke an alle die geantworted haben, THX
 
Kelevra1337 schrieb:
@Deerhunter: Ich denke, es gillt noch die gesetzliche garantie von 2 Jahren(?)

Es gibt keine gesetzliche Garantie - die gab es auch noch nie.
Es gibt eine freiwillige Garantie des Herstellers und eine 2jährige gesetzliche Sachmängelhaftung (früher: Gewährleistung) des Händlers gegenüber nicht-gewerblichen Käufern.

Deerhunter schrieb:
Ich habe grundsätzlich mal folgendes dazu zusammengetragen, in Deinem Fall trifft Gewährleistung / Sachmängelhaftung zu:

Garantie:
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung eines Herstellers. Zeit und Umfang der Garantie kann der Hersteller beliebig gestalten. Es ist durchaus üblich, daß Teile eines Produktes komplett von der Garantie ausgenommen sind (z.B. die Software) oder unterschiedliche Garantiezeiten für einzelne Bauteile eines Gerätes festgelegt werden, wie z.B. für Akkus oder Displays. Ebenso kann der Hersteller entsprechende Bedingungen und Ausschlüsse festlegen. Hier kommt es also darauf an, sehr genau die jeweilgen Garantiebestimmungen zu studieren.


Gewährleistung / Sachmängelhaftung:
Den alten Begriff der Gewährleistung sieht das entsprechende Gesetz - das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) - seit 2002 (Novellierung des Schuldrechtes) so nicht mehr vor, vielmehr spricht man nun von der Sachmängelhaftung.

Zur Sachmängelhaftung ist ein Händler/Verkäufer gegenüber einem Verbraucher verpflichtet. Er kann sie nicht vertraglich ausschließen. Anders ist es bei einer "Person ... , die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt" (§ 14 BGB).

Sachmängelhaftung kann dann in Anspruch genommen werden, wenn eine Sache einen Mangel hat, der bereits vor dem Kauf angelegt oder vorhanden ist.

Die Sachmängelhaftung sieht zwei Stufen vor:
Stufe 1: Nacherfüllung entweder in Form der Nachbesserung (Reparatur) oder Nachlieferung (Austausch) - die Wahl obliegt dem Kunden, es sei denn, die Kosten wären für den Verkäufer unverhältnismäßig.

Nachlieferung (Austausch) bedeutet nicht ein Recht auf ein Neugerät, sondern lediglich auf ein Austauschgerät. Das muß dann kein Neugerät sein, auch wenn es meistens eines ist.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, bleiben
Stufe 2: Rücktritt oder Minderung

Das Ganze gilt für den gesamten Zeitraum der Sachmängelhaftung von 2 Jahren, jedoch erfolgt nach den ersten 6 Monaten eine Beweislastumkehr, d.h. ab dann muß der Kunde nachweisen, daß der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war. Bis dahin muß der Verkäufer nachweisen, daß die Ware beim Kauf mängelfrei war.

Zu Stufe 1: Nacherfüllung
Der Käufer muss dem Verkäufer Gelegenheit geben zu untersuchen, ob überhaupt ein Mangel besteht und ob, wenn ja, eine verlangte Nachlieferung unverhältnismäßig wäre, so ausdrücklich in einer neuen Entscheidung jetzt auch der BGH.

Das aber heißt, der Verkäufer darf verlangen, das Gerät erst mal "einzuschicken", wie es gerne heißt, und wir haben uns auf Wartezeit einzustellen ...

Zu Stufe 2, Rücktritt:
§346 I BGB: "Hat sich eine Vertragspartei vertraglich den Rücktritt vorbehalten oder steht ihr ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu [das wäre der Fall beim Mangel], so sind im Falle des Rücktritts die empfangenen Leistungen zurückzugewähren (...)."
Das bedeutet, es müssen die gleichen Verhältnisse wieder hergestellt werden, wie sie vor dem Vertragsschluss geherrscht haben. Die Ware und das Geld muss jeweils zurückgegeben werden, um so die frühere Rechtsposition wieder herzustellen. Ein Gutschein oder eine Gutschrift schränkt aber im Gegensatz zu Geld den Vertragspartner ein, d.h. seine Rechtsposition würde verschlechtert werden. Ein Gutschein oder ein Gutschrift muß daher imho nicht akzeptiert werden.

Für weitere detaillierte Infos: Verbraucherschutz RLP oder auch IT-Recht Kanzlei mit vielen Beispielen zu dem Thema. Eine kostenlose verbindliche Rechtsberatung kannst Du hier natürlich nicht bekommen.

Wichtig - versteckte Kosten: Vor kurzem gab es erst den Fall, dass ein User zum Einsenden des defekten Geräts ein Formular unterschreiben mußte und nachher feststellen mußte, daß ihm dadurch Kosten entstanden sind, da es sich nicht um einen Sachmangel oder Garantiefall handeln würde. Also - genau lesen, was man unterschreibt, vor allem das Kleingedruckte.
Zulässig ist diese Berechnung von Kosten nicht, wenn die Einsendung der o.a. Abklärung dient.

##
Interessant ist hierbei auch folgende Aussage der Verbraucherzentrale RLP:
"Nur ein einziger Versuch kann zumutbar sein,
  • wenn der Kunde dringend auf den erworbenen Gegenstand angewiesen ist,
  • wenn die Ware zur Reparatur an den Hersteller geschickt werden muss;
  • wenn der Gegenstand technisch unkompliziert ist, wie Kaffeemaschine oder Toaster;
  • wenn der Verkäufer sich beim ersten Nachbesserungsversuch als unzuverlässig erwiesen hat."
...
 
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