HTC Desire eingeschickt/problem

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Deerhunter schrieb:
Auf Austausch (korrekt: Nachlieferung) kann man nur bei Sachmängelhaftung, d.h. beim Händler, im Rahmen der Nacherfüllung bestehen.
Nicht aber - wie es hier scheinbar der Fall ist - im Rahmen der freiwilligen Garantie des Herstellers.

Das stimmt, aber ich habe angenommen, dass der Threadersteller dass eh im Rahmen der Gewährleistung laufen lässt.
 
Ich hab gerade ne email bekommen, dass das gerät gerade in der endkontrolle steht.
 

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