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Reservist
Erfahrenes Mitglied
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Deerhunter schrieb:Auf Austausch (korrekt: Nachlieferung) kann man nur bei Sachmängelhaftung, d.h. beim Händler, im Rahmen der Nacherfüllung bestehen.
Nicht aber - wie es hier scheinbar der Fall ist - im Rahmen der freiwilligen Garantie des Herstellers.
Das stimmt, aber ich habe angenommen, dass der Threadersteller dass eh im Rahmen der Gewährleistung laufen lässt.