Handyflat für Laptop. Kann der Provider das feststellen

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Lion13 schrieb:
Das ist dann auch IMHO etwas anderes - dann ist es eine technische Sperre, die Timo Beil auch kommuniziert; da gibt es einige schwebende Gerichtsverfahren, weil bestehende Verträge dahingehend einseitig von TM verändert wurden.

Mein Fazit: In meinem "Alt"-Vertrag von o2 ist Tethering erlaubt, und das kann o2 auch nicht so einfach ändern. Ich nutze es zwar nicht, aber könnte es.
Bei Neuverträgen ist es halt verboten - ob man es darauf ankommen läßt, muß halt jeder für sich selbst entscheiden... ;)

Sehe ich genauso, man kann viel in die AGB's und Fußnoten schreiben - Papier ist geduldig; auch wenns digitales ist ;)
 
Also ich empfehle allen Tethering zu nutzen. Und wünsche mir von den Netzbetreibern die Forderung erst nach einiger Zeit einzutreiben. Damit es richtig viele Leute trifft.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Aber wer sowas vorsätzlich macht (und nicht die Eier hat es selbst zu probieren sondern erst in einem Forum rumfragen muss) hat eine Nachbelastung in meinen Augen mehr als verdient. Schon alleine als "Erziehungsmaßnahme".

Ihr wisst alle, dass ihr es nicht dürft. Der Vergleich mit der Tankstelle hinkt. Nur mal so...

Aber für die Sparfüchse: Telefoniert doch auch im Ausland und verweigert dann die Roaminggebühren zu bezahlen. Müsste eurer Logik nach doch sicher auch möglich sein, oder?
 
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H1Chris schrieb:
Also ich empfehle allen Tethering zu nutzen. Und wünsche mir von den Netzbetreibern die Forderung erst nach einiger Zeit einzutreiben. Damit es richtig viele Leute trifft.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Aber wer sowas vorsätzlich macht (und nicht die Eier hat es selbst zu probieren sondern erst in einem Forum rumfragen muss) hat eine Nachbelastung in meinen Augen mehr als verdient. Schon alleine als "Erziehungsmaßnahme".

Ihr wisst alle, dass ihr es nicht dürft. Der Vergleich mit der Tankstelle hinkt. Nur mal so...

Aber für die Sparfüchse: Telefoniert doch auch im Ausland und verweigert dann die Roaminggebühren zu bezahlen. Müsste eurer Logik nach doch sicher auch möglich sein, oder?


sind wir hier im schnöselforum a la androidpit ?
 
theo schrieb:
sind wir hier im schnöselforum a la androidpit ?

Keine Ahnung. In dem Forum war ich noch nicht. Dort suche ich nur nach Apps.
 
kai84m schrieb:
Ist die logische Erklärung, da hast du recht! Aber beim iPhone z.B. sperrt TMO Tethering ja schon von vornherein aus.
Naja irgendwann kommt es bestimmt mal zu einem Gerichtsurteil ob die besprochenen Einschränkungen bei einer "Internet Flat" überhaupt statthaft sind.

Aber wie gesagt, ich hatte noch nie Schwierigkeiten, kann jetzt aber auch nicht behaupten dass ich das intensiv nutze.

da sind wir auch ganz schnell beim Thema Mogel-Packung. Für bestimmte Produkte gibt es festgeschriebene Bestimmungen die dann auch vom Hersteller/Bereitsteller eingehalten werden müssen. Bestes Beispiel ist die Lebensmittelindustrie bzw. Reinheitsgebot bei Produkten die sich z. B. Bier nennen wollen. Für eine "Internet Flat" gibts da bestehende Definitionen dessen Rahmen der Betreiber auf jeden Fall auch einhalten muss. Benennt er sein Produkt aber mit einem eigenen geschützten Namen z. B. "SuperFlat Internet" bei vodafone, was auch viele andere Provider praktizieren, dann wiederum liegt die gestaltungsmöglichkeit seines Produkt voll und ganz in seinen Händen, auch wenn da das Wort Flat enthalten ist. Es sei denn, das Wort als alleiniges ist geschützt oder definiert, ist es aber nicht, da es korrekterweise Flatrate heißt und Flat nur eine Abkürzung ist.

http://de.wikipedia.org/wiki/Flatrate
 
Zuletzt bearbeitet:
H1Chris schrieb:
Aber für die Sparfüchse: Telefoniert doch auch im Ausland und verweigert dann die Roaminggebühren zu bezahlen. Müsste eurer Logik nach doch sicher auch möglich sein, oder?

Super logischer Vergleich :D

Da teilt die EU Kommission den Netzbetreibern ja schon mal mit wie das geht ;)

Und weil Tethering ja eine so schlimme Straftat ist gabs ja auch schon tausende Prozesse und die Netzbetreiber unterbinden das aggressiv...:p
 
kai84m schrieb:
Super logischer Vergleich :D

Da teilt die EU Kommission den Netzbetreibern ja schon mal mit wie das geht ;)
Stimmt. Die legen die Preise fest. Also werden sie sich ja auch bald den Preisen fürs Tethering annehmen. Weil die ja auch zu hoch sind. Wer weiss... Vielleicht kostet dann jedes MB nur noch 10 Cent. :D

kai84m schrieb:
Und weil Tethering ja eine so schlimme Straftat ist gabs ja auch schon tausende Prozesse und die Netzbetreiber unterbinden das aggressiv...:p
Ne Straftat ist es ganz sicher nicht. Es ist nur nicht Bestandteil des Vertrages. Und nur weil es den Netzbetreibern egal war wird es nicht automatisch Bestandteil des Vertrages.
 
H1Chris schrieb:
...

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Aber wer sowas vorsätzlich macht (und nicht die Eier hat es selbst zu probieren sondern erst in einem Forum rumfragen muss) hat eine Nachbelastung in meinen Augen mehr als verdient. Schon alleine als "Erziehungsmaßnahme".

...

Es stellt weder einen Strafbestand dar, noch ist es ausdrücklich verboten, es wird halt nur extra berechnet (im Besispiel von Vodafone), wobei immer noch die Frage im Raum steht, ob es bei geringer Nutzung seitens Vodafone überhaupt bemerkt werden will oder sogar in geringem Maße toleriert wird.
 
H1Chris schrieb:
...


Ne Straftat ist es ganz sicher nicht. Es ist nur nicht Bestandteil des Vertrages. Und nur weil es den Netzbetreibern egal war wird es nicht automatisch Bestandteil des Vertrages.

Lies die AGB´s von Vodafone (siehe meinen Beitrag von Seite 2)

wenn es nicht Bestandteil währe, würden da nicht die Preise pro MB in den AGB´s des VERTRAGES stehen...
 
Ich bin mir sicher, dass die Netzbereiber nichts unternehmen wenn es sich um eine "normale" Nutzung handelt. Schaut doch mal was es kosten würde den Betrag einzufordern. Und das für eine Rechnung über 5 EUR? Das macht kein Mensch. Naja, Gott sei Dank ist das Finanzamt kein Mensch... Die machen das nämlich. :D
 
CL45HY schrieb:
Lies die AGB´s von Vodafone (siehe meinen Beitrag von Seite 2)

wenn es nicht Bestandteil währe, würden da nicht die Preise pro MB in den AGB´s des VERTRAGES stehen...
Gut. Das wollte ich sagen:

Ne Straftat ist es ganz sicher nicht. Es ist nur nicht "Bestandteil des Vertrages", beziehungsweise mit der Grundgebühr nicht abgegolten. Und nur weil es den Netzbetreibern egal war wird es nicht automatisch Bestandteil des nach dem angeschlossenen Vertrages beworbenen Umfangs der Flat.

Ich brauch ein Kaffee und probiere es dann noch mal. Weil der Satz eben viel ist - aber kein gutes Deutsch...
 
CL45HY schrieb:
Es stellt weder einen Strafbestand dar, noch ist es ausdrücklich verboten, es wird halt nur extra berechnet (im Besispiel von Vodafone), wobei immer noch die Frage im Raum steht, ob es bei geringer Nutzung seitens Vodafone überhaupt bemerkt werden will oder sogar in geringem Maße toleriert wird.

Das ist schon klar ;)

Bei Telekom wird es zumindest toleriert, ob die es da nicht feststellen können oder sich bewusst sind das ihr AGB-Zusatz vor Gericht nicht statthaft wäre weiß ich nicht (bin da nur Kunde ;)).

Na ja, aber von Kunden die alles einfach so hinnehmen leben die wohl auch!
 
Man könnte jetzt natürlich auch darüber diskutieren, daß eigentlich alle Internet-"Flatrates" überhaupt keine Flatrates im allgemein üblichen Sinne des Wortes sind (weil sie nämlich nach einem bestimmten Volumen gedrosselt sind - und damit Volumentarife sind!).

Ich bin da aber ziemlich deutlich auf der Seite von H1Chris: Vertrag ist Vertrag. Punkt. ;)
 
Lion13 schrieb:
Ich bin da aber ziemlich deutlich auf der Seite von H1Chris: Vertrag ist Vertrag. Punkt. ;)

Das sehen die Richter Gott sei Dank so manches mal etwas differenzierter! Ausrufezeichen! ;) Leider aber mitunter noch nicht häufig genug!
 
Lion13 schrieb:
Man könnte jetzt natürlich auch darüber diskutieren, daß eigentlich alle Internet-"Flatrates" überhaupt keine Flatrates im allgemein üblichen Sinne des Wortes sind (weil sie nämlich nach einem bestimmten Volumen gedrosselt sind - und damit Volumentarife sind!).

Ich bin da aber ziemlich deutlich auf der Seite von H1Chris: Vertrag ist Vertrag. Punkt. ;)

Ich bin auch der Meinung, jeder sollte auch das Kleingedruckte lesen, wessen Bedingungen er bei Vertragsabschluss einwilligt.

Eine andere Sache ist, dass viele Anbieter ihre Tarife bewusst nicht "Internet Flatrate" nennen, sondern in eigene geschützten Namen wie "SuperFlat Internet" verpacken und somit die Definition frei in den Händen der Anbieter liegt. Sowie bei Vodafone und anderen Anbietern geschehen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Flatrate
http://www.focus.de/finanzen/news/servicetest/tid-7212/serviceflop_aid_130454.html
 
Zuletzt bearbeitet:
CL45HY schrieb:
Ich bin auch der Meinung, jeder sollte auch das Kleingedruckte lesen, wessen Bedingungen er bei Vertragsabschluss einwilligt.

Eine andere Sache ist, dass viele Anbieter ihre Tarife bewusst nicht "Internet Flatrate" nennen, sondern in eigene geschützten Namen wie "SuperFlat" verpacken und somit die Definition frei in den Händen der Anbieter liegt. Sowie bei Vodafone und anderen Anbietern geschehen.

Flatrate ? Wikipedia
Serviceflop: Wenn die Flatrate keine ist - Telekom - FOCUS Online

Also bei der Telekom heißt es zumindest eindeutig Internet, HSDPA Nutzung, also kein "eigen Name". Deshalb gibts da vermutlich auch keine Probleme und so manch einer bucht sich noch eine Option drauf und man freut sich in Bonn :D. Die versuchen es halt einfach und es scheint zu klappen.

Vodafone klammere ich hier mal aus, weil ich mich mit deren Bedingungen und Tarifen gänzlich nicht auskennen - nur um Missverständnissen vorzubeugen.
 
Ich will das Thema doch noch einmal kurz aufgreifen:
Zunächst einmal wird häufig gesagt, der Provider verbiete Tethering. Das ist bei der SuperFlat von Vodafone so nicht richtig. Es darf lediglich das Inklusivevolumen nicht dafür genutzt werden. Es ist, da der Kunde das nicht beeinflussen kann, wie VF abrechnet, natürlich Sache von VF das Tethering zu erkennen und dann die vereinbarten 49 Cent/MB dafür zu berechnen. Insofern ist das Tethern nicht verboten - man muss halt nur bezahlen.

Ob Vodafone es dann wirklich berechnet, ist die nächste Frage. Und anhand von Browserkennungen etc. können sie es eindeutig nicht. Die Browserkennung - wie überhaupt der gesamte HTTP-Header - werden im Datenteil der TCP-IP-Pakete übertragen. Und das fällt unter das Fernmeldegeheimnis, das darf Der Provider weder mitlesen, noch auswerten.

Was dem Provider zur Verfügung steht, das ist der TCP-Header. Vom NAT-System in Froyo werden natürlich die IPs etc. umgeschrieben, die Frage ist nur, was mit den Paket-IDs passiert. Die muss das NAT nicht zwingend umschreiben, kann es aber. Macht es das, ist eine Unterscheidung, welche Pakete vom Handy und welche vom PC kommen, kaum noch möglich. Hier wäre also mal Fachwissen von jemandem nötig, der vielleicht in der Lage ist, herauszufinden, wie das NAT im N1 genau arbeitet.

Zu Dingen wie der Erschleichung von Leistungen: Solange man ein ordnungsgemäßes, nicht speziell manipuliertes Handy benutzt, und da einfach nur das normale Tethering benutzt, ist es kein Erschleichen. Da ist es Sache von Vodafone, ob sie es abrechnen können oder nicht.

Zum Moralischen: Ich kann die Leute verstehen, die Probleme haben nachzuvollziehen, warum sie mit ihrem Volumen nicht machen können, was sie wollen. Der Grund ist das wirtcchaftliche Interesse des Providers, der an wenig Traffic und hinzugebuchten Zusatzleistungen interessiert ist. Das ist ja auch absolut legitim und man hat es in den Verträgen ja auch so vereinbart. Dass es vielen Leuten nicht einleuchtet, dass man seine 1 GB Volumen zwar ohne Weiteres am letzten Tag des Monats noch mit YouTube durchbringen könnte, aber ggf. zahlen muss, weil man im Monat 100 MB getethert hat und trotzdem nur 300 MB verbraucht hat, kann ich ebenso verstehen.

Ich denke daher (dafür gibt es aber weder eine Garantie, noch Belege), dass Vodafone das Tethering nur bei schlechten Kunden kontrollieren wird, sofern sie es können. Wer innerhalb seines Volumens bleibt, an dem will VF auch weiter verdienen. Wer aber ewig in die Drosselung kommt und damit teuer ist, bei dem schaut VF sicher mal genauer hin, was er da so durch die Leitung schickt.
 
Lion13 schrieb:
Man könnte jetzt natürlich auch darüber diskutieren, daß eigentlich alle Internet-"Flatrates" überhaupt keine Flatrates im allgemein üblichen Sinne des Wortes sind (weil sie nämlich nach einem bestimmten Volumen gedrosselt sind - und damit Volumentarife sind!).

Ich bin da aber ziemlich deutlich auf der Seite von H1Chris: Vertrag ist Vertrag. Punkt. ;)
Aber Flatrate bedeutete doch ursprünglich nur "solange sie wollen, zum festen preis". Genau das bieten die Tarife doch. Mit der Geschwindigkeit hat das doch nix zu tun ^^
 
Das sagst du. Flatrate ist halt kein "geschütztes" Wort.
 
Eine Flatrate ist ein Pauschaltarif für ein bestimmtes umfassendes Leistungspaket, daß sehr wohl Grenzen beinhalten kann - zumindest dem ursprünglichen Sinn nach. Wird aber gern verwechselt mit einem All-Inclusive Angebot.
 

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