Handyflat für Laptop. Kann der Provider das feststellen

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k-hole schrieb:
Wenn o2 einseitig die Definition von Festnetznummern ändert, finde ich es unproblematisch, wenn der User seine Definition von Smartphone ändert. Immerhin sind einige Notebooks smart und mit entsprechender Software kann man auch telefonieren.
Nur am Rande: Ich bezahle brav mein Internet-Paket L (auch wenn der Datendurchsatz bei o2 unter aller Sau ist!) und dürfte Thethern. Ich wollte nur einen allgemeinen Denkanstoß im Bezug auf das Mißverhältnis Rechte/Pflichten Provider und User geben.

Also, also... Lufthansa hatte mich mal auf einem Flug umgebucht. Abflug war dann zwei Stunden später. Deiner Logik nach buche ich jetzt immer den billigsten Flug und bestehe dann auf einen Platz in dem Flieger den ich eigentlich wollte. Obwohl der deutlich teurer ist. Weil sie mich umgebucht haben darf ich das jetzt auch? Interessant...
 
Meines Wissens steht dir in einem solchen Fall - einseitige Änderung der Vertragsbedingungen, wenn dies nicht im Vertrag selbst geregelt wird - ein Sonderkündigungsrecht zu. Ich bin aber nicht wirklich in diesem Thema drin...

Aber das ist IMHO nicht Thema dieses Threads. Ich denke nicht, daß man mit dem Motto "Auge um Auge, Zahn um Zahn" wirklich gut fährt. Tatsache ist, daß der Provider das verbriefte und von dir unterschriebene Recht hat, den Tarif einzuschränken wie das nun oft genug der Fall ist. Es ist dir unbenommen, einen Provider zu wählen, bei dem das Tethern erlaubt ist.

Aber wir drehen uns im Kreis - ich habe eine andere Meinung zu dem Thema, und du ebenfalls. Das ist völlig in Ordnung! :)
 
@H1Chris: Deinem Vergleich kann und deiner Argumentation kann ich nicht folgen, Sorry.
 
k-hole schrieb:
@H1Chris: Deinem Vergleich kann und deiner Argumentation kann ich nicht folgen, Sorry.
Das war ja auch der Sinn der Sache. Dein Vergleich mit der Festnetznummer ändert ja auch nichts am nicht erlaubten Tethering.
 
Ich finde es mal ganz interessant, dass hier mehrere schreiben: "Ja der Provider kann herausfinden ob mit Handy oder nicht".

Da möchte ich mal bitte einen wirklich handfesten Beweis zu erfahren wenn Tethering genutzt wird. Wenn ich ne andere IMEI habe (SIM Karte im Laptop) ist es keine Kunst. Aber wenn meine Geräte alle schön hinter NAT sind soll mir der Provider doch erst einmal beweisen dass der Traffic wirklich nicht von meinem Desire stammen kann.

Browser Kennung, Protokoll, Bestimmte Ports... je nach APP ist alles möglich.

Hat da jemand was handfestes? :)
 
Ich habe auch die Vodafone Superflat Internet plus die Option Internet Flat plus für 9,99 €. Diese erlaubt die Nutzung des Telefons als Modem und auch Instant Messaging.
Aber Dank Behinderung von über 50 %, bekomme ich 10 Euro Gutschrift jeden Monat plus alle Gespräche in ein Handynetz meiner Wahl. :rolleyes:

Übrigens, es lässt sich feststellen, wenn man das Handy als Modem benutzt. Wie genau, das verrät Vodafone natürlich nicht. Aber es ist definitiv möglich.
 
H1Chris schrieb:
Das war ja auch der Sinn der Sache

Aha. Na dann hoffe ich nur, daß die "News", die du als "News-Redakteur" verfaßt, mehr auf Sinngehalt ausgelegt sind.

Die Diskussion hat an der Stelle mit derartigem Verhalten keinen Sinn mehr. Ich verabschiede mich daher und wünsche einen phantastischen Samstag...
 
Darum geht es doch eigentlich gar nicht. Ich breche doch auch nicht in ein Haus ein wenn ich mir sicher sein kann, dass ich nicht erwischt werde.
 
k-hole schrieb:
Aha. Na dann hoffe ich nur, daß die "News", die du als "News-Redakteur" verfaßt, mehr auf Sinngehalt ausgelegt sind.

Die Diskussion hat an der Stelle mit derartigem Verhalten keinen Sinn mehr. Ich verabschiede mich daher und wünsche einen phantastischen Samstag...

Falls du es nicht verstanden haben solltest - wovon ich ja ausgehen muss - wollte ich mit meiner Aussage nur deinen Vergleich "toppen". Wenn du mir nicht folgen konntest tut mir das Leid. :o
 
k-hole schrieb:
Aha. Na dann hoffe ich nur, daß die "News", die du als "News-Redakteur" verfaßt, mehr auf Sinngehalt ausgelegt sind.

Ganz ehrlich? Warum müssen manche Leute, wenn ihnen anscheinend die Argumente ausgehen, andere Diskussions-Teilnehmer mit konträrer Meinung persönlich angreifen?

Ich persönlich finde das einen ganz schlechten Stil und ein ziemliches Armutszeugnis. Punkt. :rolleyes:
 
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Reaktionen: blowy666, Modjo und H1Chris
k-hole schrieb:
Wenn o2 einseitig die Definition von Festnetznummern ändert, finde ich es unproblematisch, wenn der User seine Definition von Smartphone ändert. Immerhin sind einige Notebooks smart und mit entsprechender Software kann man auch telefonieren.
Nur am Rande: Ich bezahle brav mein Internet-Paket L (auch wenn der Datendurchsatz bei o2 unter aller Sau ist!) und dürfte Thethern. Ich wollte nur einen allgemeinen Denkanstoß im Bezug auf das Mißverhältnis Rechte/Pflichten Provider und User geben.

Dein Vergleich hinkt, da Altverträge unverändert Bestand haben und die geänderten Konditionen nur bei Neu- oder Änderungsverträgen gelten.
 
k-hole schrieb:
Der Prodiver kann es herausfinden, darf es aber nicht.
Wenn jemandem (mir ist kein Fall bekannt) der Traffic durchs Thethern berechnet wird, würde ich die Zahlung verweigern und einen Beweis anfordern.

Suchfunktion. Gibt mehrere Leute die hier im Forum schon von Vodafone das Tethering berechnet bekommen haben.
 
H1Chris schrieb:
Darum geht es doch eigentlich gar nicht. Ich breche doch auch nicht in ein Haus ein wenn ich mir sicher sein kann, dass ich nicht erwischt werde.

mit genügend krimineller Energie und ein wenig technischem Sachverstand nehmen manche Gewisse Risiken in kauf um dann, wenn Sie belangt werden zu meinen, man solle es Ihnen erstmal auf legalem Wege nachweisen :confused:
 
Zuletzt bearbeitet:
darkside667 schrieb:
Ich habe auch die Vodafone Superflat Internet plus die Option Internet Flat plus für 9,99 €. Diese erlaubt die Nutzung des Telefons als Modem und auch Instant Messaging.
Aber Dank Behinderung von über 50 %, bekomme ich 10 Euro Gutschrift jeden Monat plus alle Gespräche in ein Handynetz meiner Wahl. :rolleyes:

Übrigens, es lässt sich feststellen, wenn man das Handy als Modem benutzt. Wie genau, das verrät Vodafone natürlich nicht. Aber es ist definitiv möglich.

Ich verweise auf meinen Link von Seite 2:

"Sie dürfen das Inklusiv-Volumen nur mit Ihrem Handy nutzen. Mit einem Computer, einem ans Handy angeschlossenen oder drahtlos verbundenen Computer dürfen Sie das Inklusiv-Volumen nicht nutzen. Für diese Nutzung zahlen Sie 0,49 Euro pro MB. Sie dürfen das Inklusiv-Volumen nicht für Voice over IP und Peer to Peer und nutzen."

Es steht nix über ein ausdrückliches Verbot von der Nutzung des Handys als Modem, lediglich, dass es nur mit handy zu nutzen ist, nicht umsonst steht unten, dass es mit 0,49 Euro/MB berechnet wird. Es würde sonst da stehen, dass es mit einer Vertragsstrafe geahndet wird. Diese SuperFlat Internet Plus ist ja sozusagen nur eine Art Flat für die Nutzung als Modem.

Es steht nirgends etwas von einem Verbot von IM bei der normalen SuperFlat Internet! ;)
 
Modjo schrieb:
Wer sich Leistungen "erschleichen" will die er nicht bezahlt handelt nun mal je nach Anbieter gegen die AGBs oder sogar illegal, zumindes rein rechtlich gesehen .
regards Modjo

Schon mal was von Netzneutralität gehört? https://secure.wikimedia.org/wikipedia/de/wiki/Netzneutralität

----

k-hole schrieb:
Im Grunde brauchen wir uns nicht ewig streiten. Der Prodiver kann es herausfinden, darf es aber nicht.
Wenn jemandem (mir ist kein Fall bekannt) der Traffic durchs Thethern berechnet wird, würde ich die Zahlung verweigern und einen Beweis anfordern. Dieser könnte nur durch Deep Packet Inspection einzelner Pakete erbracht werden, was dem Ausspähen von Daten gleichkommt und eine Straftat darstellt. Kein Provider wird so dämlich sein und zugeben, daß DPI durchgeführt wird.

Danke. Der erste sinnvolle Beitrag hier.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
CL45HY schrieb:
Ich verweise auf meinen Link von Seite 2:

"Sie dürfen das Inklusiv-Volumen nur mit Ihrem Handy nutzen. Mit einem Computer, einem ans Handy angeschlossenen oder drahtlos verbundenen Computer dürfen Sie das Inklusiv-Volumen nicht nutzen. Für diese Nutzung zahlen Sie 0,49 Euro pro MB. Sie dürfen das Inklusiv-Volumen nicht für Voice over IP und Peer to Peer und nutzen."

Es steht nix über ein ausdrückliches Verbot von der Nutzung des Handys als Modem, lediglich, dass es nur mit handy zu nutzen ist, nicht umsonst steht unten, dass es mit 0,49 Euro/MB berechnet wird. Es würde sonst da stehen, dass es mit einer Vertragsstrafe geahndet wird. Diese SuperFlat Internet Plus ist ja sozusagen nur eine Art Flat für die Nutzung als Modem.

Es steht nirgends etwas von einem Verbot von IM bei der normalen SuperFlat Internet! ;)
Und wenn man das Handy "als Modem" benutzt, ist es nicht gleich einem "ans Handy angeschlossenen oder drahtlos verbundenen Computer"?
 
  • Danke
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erikai schrieb:
Aktuell wird in den USA und in der Europäischen Union eine heftige Diskussion über Netzneutralität geführt. Mit Gesetzesentwürfen soll die Netzneutralität verankert werden. Bislang wurden indessen alle Gesetzesentwürfe abgelehnt, die die netzneutrale Datenübermittlung hätten gesetzlich verankern sollen.
Schonmal von Dingen gehört, die es noch nicht gibt?
 
  • Danke
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Kranki schrieb:
Schonmal von Dingen gehört, die es noch nicht gibt?


Und die deshalb auch in einer modernen, gerechten Gesellschaft (ich weiss auch dass wir die noch lange nicht haben) nicht erstrebenswert oder diskussionswürdig sind.
 
erikai schrieb:
Und die deshalb auch in einer modernen, gerechten Gesellschaft (ich weiss auch dass wir die noch lange nicht haben) nicht erstrebenswert oder diskussionswürdig sind.

Du hast einer Aussage über die aktuelle Rechtslage mit einem Verweis auf die Netzneutralität widersprochen. Komm mir hier nicht mit "erstrebenswert" und "diskussionswürdig", sondern lern lieber erstmal den Unterschied zwischen dem, was ist, und dem, was deiner Meinung nach sein sollte.
 
Leute, Leute...

Nehmt euren Tarif einfach um mit dem Laptop ins Internet zu gehen. Lasst euch erwischten und verklagt den Mobilfunkanbieter. Viel Spass!

Oder schreibt nen Leserbrief, redet mit eurem Friseur oder einer Parkuhr.
 

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