Desire und ständige Abstürze

  • 1.116 Antworten
  • Letztes Antwortdatum
PK0183 schrieb:
Was war denn die SanDisk genau für eine Karte?

Die originale bei mir ist ja auch ne SanDisk (4GB, Class 2)und funzt bisher ohne Probleme.:cool2:

hatte mir ne 16GB Class 6 von SanDisk geholt - und die mag es nicht ...
 
Solangsam komme ich mir vom Telekom Shop verarscht vor. Ich warte als GK nun schon über eine Woche auf ein Austauschgerät, das kann doch nicht den ihr ernst sein! :mad:
 
Frustriert melde ich mich auch mal wieder.
Habe mein Gerät nun 4mal an Arvato geschickt und habe immer noch kein funktionierendes Gerät. Nach dem 3. erfolglosen Reperaturversuch hat mir HTC einen Geräteaustausch versprochen, wozu ich mein Desire an Arvato Deutschland senden (wohne in der Schweiz) musste. 3 Wochen später kommt es zurück - natürlich wieder nur das Mainboard getauscht. Auf Nachfrage wird mir geantwortet, "Austausch" bedeute lediglich der Austausch von einzelnen Teilen (Wozu ich dafür an die Eskalationsabteilung weitergeleitet wurde und diese 2 Wochen brauchten um zu einer Entscheidung zu gelangen, und wieso ich es für einen weiteren Mainboardtausch nach Deutschland hatte schicken müssen, bleibt mir ein Rätsel).

Das alles würde ja noch gehen, wenn das Ding jetzt laufen würde. Es hängt sich aber immernoch ständig auf (z.B. beim Videoschauen), und noch besser: bei leichtem Druck auf einen bestimmten Punkt hinten auf der Abdeckung startet es sofort neu (auch im Netzbetrieb).
Unglaublich, was ich mir hier bieten lassen muss.
Zum Glück kann ich von meinem Provider in einem Monat ein neues Handy kaufen, es wird wohl ein Samsung Galaxy SII. Bleibt nur die Frage, was ich mit einem hoffentlich neuen Desire mache...
 
Hallo georgs Town,

kauf dir kein neues Handy, Htc MUSS die ein komplett neues Gerät geben. Das hätte schon nach dem 2ten reparatur Versuch geschehen müssen aber wer das nicht weiß wird von denen ganz leicht verarscht. Schreibe denen eine Mail und weise darauf hin das sie Gesatzlich dazu verpflichtet sind dir ein völlig neues Gerät zukommen zu lassen und wenn sie das nicht wollen müssen sie dir den vollen Kaufpreis zurückerstatten (Rücktritt vom Vertrag). Weise auch darauf hin das (geht nur falls du einen Vertrag hast (wegen der monatlichen rechnung- du musst ja zahlen: handy + eventuell internet und sms und kannst das alles nicht nutzen wenn du dein handy nicht hast und dauernd einschicken musst) das du ein recht auf Ersatz Vergeblicher Aufwendungen hast. Somit müssen sie dir auch die Rechnung zahlen. Wenn das alles nicht funktioniert dann gehe zu einem Anwalt. Das Ding gewinnst du 100%

ich hoffe ich konnte dir helfen,wenn du noch fragen hast, frag :D
 
@Oglala: Du wirfst hier aber Gewährleistung (Zuständigkeit Händler - nur mit diesem besteht ein Vertrag! Und nur hier kannst du den "rechtlichen Hebel" ansetzen) und Garantie (freiwillige Leistung durch den Hersteller, zu dessen(!) Bedingungen) durcheinander (das passierte hier im Thread aber auch schon öfter).
 
Aber er hat doch Gewährleistung! Naja so lerne ich es in der Schule gerade...und so hab ich es geschafft bei meinem handy.
 
Gewährleistung beziehst du aber vom Händler der es dir verkauft hat.
Garantie bekommst du vom Hersteller (HTC, Arvato).
 
Oglala schrieb:
Aber er hat doch Gewährleistung! Naja so lerne ich es in der Schule gerade...
Ja klar, hat er die. Nur daraus ergeben sich keinerlei rechtliche Ansprüche gegenüber dem Hersteller (also hier: HTC), sondern nur gegenüber dem Vertragspartner (= Händler).


EDIT: [OFFURL]https://www.android-hilfe.de/smalltalk-offtopic/85157-bei-maengeln-garantie-oder-sachmaengelhaftung-gewaehrleistung.html[/OFFURL]
 
Aber dann müsste der vertragspartner alle Kosten übernehmen ....wenn ich mir z.b. bei media markt einen fernsehr kaufe (von sony) und den packe ich zuhause aus und er funktioniert nicht, dann übernimmt Media markt das verhandeln mit Sony und da wird dann geguckt, wäre es günstiger ihm einen neuen zu geben oder den fernsehr reparieren zu lassen. So ist es doch oder? und NACH der 2ten reparatur MUSS doch dann ein neuer fernsehr gebracht werden oder der rücktritt vom vertrag muss erfolgen... ich finde es einfach nur ein unding das man so über den tisch gehauen wird. ich hatte bei meinem Htc nicht das Glück....es gibt ja keine teilreparaturen und da mein kameraobjektib einen kleinen sprung hatte wurde der fehler den das Htc hatte (neu rooten egal bei was) nicht repariert und die wollten von mir ca 163 euro haben...und ich muss sogar 21,30 zahlen um mein handy unrepariert zurück zu bekommen. Ist das rechtens? mit dem versand?
 
Das steht eigentlich alles gut erklärt in dem von mir geposteten Link.

Der Vertragspartner muss die Kosten nur übernehmen, wenn du ihm gegenüber auch die Ansprüche geltend machst. In deinem Beispiel: Der Mediamarkt. Es steht dir aber natürlich auch frei im Rahmen der Garantie(!) mit Sony direkt in Kontakt zu treten. Dann ist Mediamarkt aber komplett außen vor - die Kosten für Versand trägst in der Regel dann du, wenn Sony da keine eigene Regelung hat, z.B. ein Abholservice oder entsprechend vorfrankierte Paketaufkleber.

Es ist übrigens deine(!) Wahl, wie der Mangel beseitigt werden soll - solange das von den Kosten nicht unverhältnismäßig ist, darf der Händler das auch nicht ablehnen. Anspruch auf einen Austausch durch ein Neugerät hast du übrigens nicht - es kann auch ein gebrauchtes sein - es sollte allerdings mangelfrei sein.


Übertragen auf die Situation hier: Du hast deine Handy-Reparatur vermutlich als Garantieleistung über HTC/Arvato abgewickelt. Die Arbeiten sind dann im Rahmen der Garantie - diese wird aber, gemäß Garantiebedingungen, bei physikalischen Schäden am Gerät verweigert. In dem Fall ist das alles rechtens und von "über den Tisch gehauen"(sic!) kann keine Rede sein.
 
Hallo zusammen

Mein Problem ist halt, dass mein Verkäufer (ein Internetversand) abstreitet, dass er irgendwas mit der Garantie zu tun hat und mich jeweils direkt an Arvato weiterleitet. Von Rücktritt vom Vertrag wollen sie auch nix wissen. Ich habe etwas in den Schweizer Rechtsbüchern gewühlt und folgendes gefunden:



Art. 197

III. Gewährleistung wegen Mängel der Kaufsache

1. Gegenstand der Gewährleistung

a. Im Allgemeinen
1
Der Verkäufer haftet dem Käufer sowohl für die zugesicherten Eigenschaften als auch dafür, dass die Sache nicht körperliche oder rechtliche Mängel habe, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem vorausgesetzten Gebrauche aufheben oder erheblich mindern.
2
Er haftet auch dann, wenn er die Mängel nicht gekannt hat.

Art. 205

7. Inhalt der Klage des Käufers

a. Wandelung oder Minderung
1
Liegt ein Fall der Gewährleistung wegen Mängel der Sache vor, so hat der Käufer die Wahl, mit der Wandelungsklage den Kauf rückgängig zu machen oder mit der Minderungsklage Ersatz des Minderwertes der Sache zu fordern.
2
Auch wenn die Wandelungsklage angestellt worden ist, steht es dem Richter frei, bloss Ersatz des Minderwertes zuzusprechen, sofern die Umstände es nicht rechtfertigen, den Kauf rückgängig zu machen.
3
Erreicht der geforderte Minderwert den Betrag des Kaufpreises, so kann der Käufer nur die Wandelung verlangen.



Art. 208

8. Durchführung der Wandelung

a. Im Allgemeinen
1
Wird der Kauf rückgängig gemacht, so muss der Käufer die Sache nebst dem inzwischen bezogenen Nutzen dem Verkäufer zurückgeben.
2
Der Verkäufer hat den gezahlten Verkaufspreis samt Zinsen zurückzuerstatten und überdies, entsprechend den Vorschriften über die vollständige Entwehrung, die Prozesskosten, die Verwendungen und den Schaden zu ersetzen, der dem Käufer durch die Lieferung fehlerhafter Ware unmittelbar verursacht worden ist.
3
Der Verkäufer ist verpflichtet, den weitern Schaden zu ersetzen, sofern er nicht beweist, dass ihm keinerlei Verschulden zur Last falle.


Wenn nun aber der Verkäufer nicht einlenkt, müsste ich ja vor Gericht, und das ist mir irgendwie zu riskant. Will nicht wie Michael Kohlhaas enden...

Grüsse
 
@georgs_town

Zuerst einmal musst du den Verkäufer unter Verzug setzen, d.h. Frist setzen.

Wenn er dann nicht reagiert kannst du immer noch entscheiden, ob du einen Anwalt hinterschickst.
Mit Michael Kohlhaas hat das noch nix zu tun.
Ohne Frist passiert bei manchen Verkäufern nichts.
 
Hallo Alle

Ihr habt mich motiviert, noch einmal das Gespräch mit dem Verkäufer zu suchen. Zum Glück hatte ich diesmal einen fähigen Kundenberater in der Leitung. Er versprach mir, mit Arvato und HTC etwas auszuhandeln. Im Besten Fall erhalte ich mein Geld zurück und der Verkäufer erhält von HTC ein neues Gerät.
 
wie am besten den fehler eingrenzen ?
 
Ich habe die ideale Lösung (für mich) gefunden, damit ich mich nicht mehr damit rumärgern muss:

Habe das Desire verkauft!
Alles andere hat keinen Sinn mehr gemacht und nun bin ich mit ICS unterwegs und habe immer genug internen Telefonspeicher...

Die Zeit, die ich mit dem Desire verbracht habe, war eigentlich viel zu kostbar..:bored:
 
Die 2 Jahre mit der Desi will ich nicht missen.
Aber das One X als Nachfolger ist durchaus gediegen.
 
würde meins auch gerne verkaufen, aber es kommt immer wieder zu abstürzen, was kann das sein ?
 

Ähnliche Themen

S
  • Stern080972
Antworten
7
Aufrufe
2.086
5m4r7ph0n36uru3u
5m4r7ph0n36uru3u
C
Antworten
0
Aufrufe
1.825
cbpanther1
C
Skyliner
  • Skyliner
Antworten
7
Aufrufe
2.518
reinold p
reinold p
Zurück
Oben Unten