Desire und ständige Abstürze

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Scanna schrieb:
wie kommt ihr immer darauf euch bei geraeteprobleme mit dem hersteller in verbindung zu setzen?

jeder verbraucher weiss doch dass er beim verkaeufer aufschlagen muss!
wer ein auto kauft geht auch in die werkstatt/verkaeufer und nicht ins werk!
ich hab noch nie ienen autofahrer ins werk fahren sehen, weil zB der motor unruhig laeuft.
der verkaeufer leitete einen dann weiter - an arvato, wenn er es nicht selbst uebernimmt.

leute, qou vadis?

ist manchmal schneller direkt zu Arvato guckst du hier
 
frajo schrieb:
Kannst du das auch endlich mal in normalem Umgangston?
Ich habe das so gemeint, wie ich es auch geschrieben habe.

frajo schrieb:
ist manchmal schneller direkt zu Arvato
Was ist daran schneller, wenn man gleichzeitig nicht dem Händler die Möglichkeit der Nachbesserung gibt und man mit dem direktem Weg zu Arvato auf sein Recht gegenüber dem Händler verzichtet? Arvato erstattet nicht den Kaufpreis, sondern hält einen nur hin.
 
HTCDesire schrieb:
Was ist daran schneller, wenn man gleichzeitig nicht dem Händler die Möglichkeit der Nachbesserung gibt und man mit dem direktem Weg zu Arvato auf sein Recht gegenüber dem Händler verzichtet? Arvato erstattet nicht den Kaufpreis, sondern hält einen nur hin.

Wenn man noch ans Desire glaubt ist es schneller das Gerät direkt zu Arvato zu schicken und nicht erst zum Händler, der es dann zu Arvato schickt.
Will man das Desire jedoch endgültig loswerden, wegen des Problems wäre es besser das über den Händler zu tun, da man dann ja sein Geld wiederbekommt.

Ach ja, immer noch empfehlenswert: xda-developers - View Single Post - HTC Desire Rebooting on its own
 
HTCDesire schrieb:
Ich habe das so gemeint, wie ich es auch geschrieben habe.
Das war aber nicht meine Frage.


HTCDesire schrieb:
Was ist daran schneller, wenn man gleichzeitig nicht dem Händler die Möglichkeit der Nachbesserung gibt und man mit dem direktem Weg zu Arvato auf sein Recht gegenüber dem Händler verzichtet? Arvato erstattet nicht den Kaufpreis, sondern hält einen nur hin.
1. Man hat sein Handy schneller wieder
2. Falsch, Arvato hat mich nicht hingehalten guckst du hier
 
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robuh schrieb:
So hier mal meine Mail, die ich gerade an HTC verfasst habe. Ich fühle mich so verarscht.
.
.
Das Gefühl hatte ich auch nach der ersten "Reparatur" meines Desires, ich habs an mein Netbook gehängt und 15 min nachdem ichs bekommen hatte wieder abgegeben.
Aufregen bringt aber nichts, da bekommst du nur Magenschmerzen. Sieh es so, noch ein Nachbesserungsversuch der fehlschlägt und du darfst den Kaufvertrag wandeln (§440 BGB).
Ich hatte dann beim zweiten Mal ein neues Mainboard bekommen, teste das mal mit StabilityTest (im Market) und mit Navigation über Google Maps. Bei mir ist auch das neue Motherboard nach ca 30-40min Navigation abgestürzt, an mehreren Tagen nacheinander. Dazu reicht es bei Start der Navigation per WLAN verbunden zu sein und später keine Datenverbindung zu haben, die Route wird gecacht (hat bei mir funktioniert).

Ich hab jetzt das Geld wiederbekommen. Wobei anzumerken ist, wie ich jetzt weiß steht dem Händler tatsächlich eine Nutzungsgebühr zu bei Aufhebung des Kaufvertrages.

HTC würde ich deswegen nicht verteufeln, mit nem anderen Hersteller bist du auch nicht besser dran. Es ist eher die Suche nach dem kleinsten Übel. Ich teste als nächstes das Sensation, das Galaxy S2 hat schon wieder ein schlechtes GPS (und das ist mir wichtig). Und ich stehe auf die Sense Oberfläche.
 
Glibber schrieb:
Sieh es so, noch ein Nachbesserungsversuch der fehlschlägt und du darfst den Kaufvertrag wandeln (§440 BGB).
Das gilt aber nur, wenn du das Gerät im Rahmen der Gewährleistung zum Händler bringst und diesem die Chance zur Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Ware gibst.
Reparaturen im Rahmen der Garantie, die direkt mit dem Hersteller/Servicewerkstatt ausgehandelt wurden, zählen da nicht zu.

Paßt also nicht zu robuhs Fall.


P.S: So nebenbei: Den Begriff "Wandlung" gibt es so nicht mehr. Das heißt nun simpel "Rücktritt".

EDIT: Obiges gilt für Deutschland. Wie es in anderen Ländern, z.B. Österreich oder Schweiz gehandthabt wird, weiß ich nicht.
 
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Glibber schrieb:
Ich hab jetzt das Geld wiederbekommen. Wobei anzumerken ist, wie ich jetzt weiß steht dem Händler tatsächlich eine Nutzungsgebühr zu bei Aufhebung des Kaufvertrages.

Da wäre ich mir nicht so sicher.
Mein Kenntnisstand ist, dass es in letzter Zeit diverse Gerichtsurteile gab welche exakt das Gegenteil festgestellt haben.

Hier zum Beispiel auf die schnelle gefunden.
Keine Nutzungsgebühren (Wertersatz) bei Rückgabe fehlerhafter Ware innerhalb der Garantiezeit || Finanz Duell || Bestätigung dass ein Käufer den Mangel einer Ware selbst nach deren Nutzung reklamieren kann.
 
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Glibber schrieb:
Das Gefühl hatte ich auch nach der ersten "Reparatur" meines Desires, ich habs an mein Netbook gehängt und 15 min nachdem ichs bekommen hatte wieder abgegeben.
Aufregen bringt aber nichts, da bekommst du nur Magenschmerzen. Sieh es so, noch ein Nachbesserungsversuch der fehlschlägt und du darfst den Kaufvertrag wandeln (§440 BGB).
Ich hatte dann beim zweiten Mal ein neues Mainboard bekommen, teste das mal mit StabilityTest (im Market) und mit Navigation über Google Maps. Bei mir ist auch das neue Motherboard nach ca 30-40min Navigation abgestürzt, an mehreren Tagen nacheinander. Dazu reicht es bei Start der Navigation per WLAN verbunden zu sein und später keine Datenverbindung zu haben, die Route wird gecacht (hat bei mir funktioniert).

Ich hab jetzt das Geld wiederbekommen. Wobei anzumerken ist, wie ich jetzt weiß steht dem Händler tatsächlich eine Nutzungsgebühr zu bei Aufhebung des Kaufvertrages.

HTC würde ich deswegen nicht verteufeln, mit nem anderen Hersteller bist du auch nicht besser dran. Es ist eher die Suche nach dem kleinsten Übel. Ich teste als nächstes das Sensation, das Galaxy S2 hat schon wieder ein schlechtes GPS (und das ist mir wichtig). Und ich stehe auf die Sense Oberfläche.

Galaxy S2? Da kannste doch direkt ein Tablet nehmen. Mein Geheimtip? Nexus S! Aber nich weiter sagen :D
 
Öhm, irgendwie Blödsinn, die Aussage, oder?
Tablets haben MINDESTENS 7 Zoll Displays, eher noch größer.

Wohingegen das Galaxy S 2 durchaus noch in die Hosentasche passt mit seinen 4,29 Zoll...

Sorry fürs OT, aber das wollte ich mal nicht so stehenlassen... :D
 
Thyrion schrieb:
Das gilt aber nur, wenn du das Gerät im Rahmen der Gewährleistung zum Händler bringst und diesem die Chance zur Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Ware gibst.
Reparaturen im Rahmen der Garantie, die direkt mit dem Hersteller/Servicewerkstatt ausgehandelt wurden, zählen da nicht zu.
Danke für die Bestätigung, das versuche ich die ganze Zeit schon zu vermitteln (an die Verfechter der "Direkt-zu-Arvato-Einsender").
 
HTCDesire schrieb:
Danke für die Bestätigung, das versuche ich die ganze Zeit schon zu vermitteln (an die Verfechter der "Direkt-zu-Arvato-Einsender").

Prinzipiell hast Du Recht in dem Fall. Allerdings kommt es auch darauf an bei welchem Händler man gekauft hat.
Ich habe mein Desire (leider!) über handystar.de gekauft und der Händler hat das Handy schon mit etwa 4 Wochen Verspätung geliefert und ist quasi fast nie zu erreichen gewesen.
Da hätte es an Wahnsinn gegrenzt denen mein Handy zur Weiterleitung an arvato zu schicken wenn man will, dass man es auch schnell wieder hat...
 
elknipso schrieb:
Da wäre ich mir nicht so sicher.
Mein Kenntnisstand ist, dass es in letzter Zeit diverse Gerichtsurteile gab welche exakt das Gegenteil festgestellt haben.

Hier zum Beispiel auf die schnelle gefunden.
Keine Nutzungsgebühren (Wertersatz) bei Rückgabe fehlerhafter Ware innerhalb der Garantiezeit || Finanz Duell || Bestätigung dass ein Käufer den Mangel einer Ware selbst nach deren Nutzung reklamieren kann.
Das dachte ich auch, jedoch bezieht es sich nur auf Austausch des Gerätes während der Gewährleistung, nicht auf Rücktritt vom Kaufvertrag
Hab ich bei der Verbraucherzentrale gefunden.
Keine Erstattung können Kunden verlangen, die wegen des Defekts eines Produkts den Vertrag komplett rückgängig gemacht haben. In diesem Fall nämlich steht dem Händler die Nutzungsentschädigung zu.
Nutzungsentschädigung: Kunden haben Anspruch auf Rückzahlung: Artikel der Verbraucherzentrale Berlin zu Recht, Verträge

Thyrion schrieb:
Das gilt aber nur, wenn du das Gerät im Rahmen der Gewährleistung zum Händler bringst und diesem die Chance zur Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Ware gibst.
Reparaturen im Rahmen der Garantie, die direkt mit dem Hersteller/Servicewerkstatt ausgehandelt wurden, zählen da nicht zu.
Sieh an, man lernt nie aus. Ich hab gelernt lieber im lokalen Geschäft zu kaufen damit ich eben mit der Gewährleistungsabwicklung keine Probleme habe. Ich zahl dafür auch gern etwas mehr. Ich glaub das muß jeder selbst lernen nicht beim billigsten Kistenschieber online zu kaufen. Wenn man mal aufs Maul gefallen ist damit merkt man sichs.
Thyrion schrieb:
P.S: So nebenbei: Den Begriff "Wandlung" gibt es so nicht mehr. Das heißt nun simpel "Rücktritt".
Ja weiß ich, hab überlegt ob ich das schreibe, aber ich dachte das viele den Begriff Wandlung noch verwenden und das besser verstehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Glibber schrieb:
Sieh an, man lernt nie aus. Ich hab gelernt lieber im lokalen Geschäft zu kaufen damit ich eben mit der Gewährleistungsabwicklung keine Probleme habe.

Amazon ist zwar nicht lokal aber besser als mancher lokale Händler und viel komfortabler, stimmt's? :winki:
 
blowy666 schrieb:
Öhm, irgendwie Blödsinn, die Aussage, oder?
Tablets haben MINDESTENS 7 Zoll Displays, eher noch größer.

Wohingegen das Galaxy S 2 durchaus noch in die Hosentasche passt mit seinen 4,29 Zoll...

Sorry fürs OT, aber das wollte ich mal nicht so stehenlassen... :D

Keine Ahnung, was du für Taschen hast. Versuch doch mal'n Tablet reinzukriegen. :D
Eben kam ein IT-Kollege und meinte, dass S2 wäre ja fast so groß wie'n Tablet.
Ich hab ihm sofort einen ausgegeben. :lol::lol::lol:
So, jetzt ist aber Schluss mit OT, ich wollte nur das letzte Wort haben :thumbsup::thumbsup:
 
Hi Zusammen,

ich habe vorgstern das Handy meiner Frau im T-Punkt abgegeben, und nach 26 Stunden konnte ich ein neues im Austausch da wieder abholen. Neue IMEI Nummer, alles unkompliziert gelaufen.

Das Handy stürzt nun nicht mehr ab. :thumbsup:

Gruß
Mr.Mephisto
 
Moin zusammen, habe heute mein Desire aus der 2. Reparaturrunde erhalten. Hauptplatine wurde ausgetauscht. Jetzt passiert seit ich die Sim-Karte wieder drinnen habe folgendes, ich bekomme laufend SMS von einem Kontakt/Absender "221" den ich gar nicht kenne, die SMS sind auch noch Inhalt. Hat jemand eien Ahnung was das sein könnte? Ansonsten werde ich heute mal ein bißchen navigieren und dann berichten.

Gruss robuh
 
sorry, die Sache mit der 221 habe ich gefunden, danke.

gruß
robuh
 
Hi,

was war denn die Sache mit der "221" ?? Meine Frau bekommt nach dem Austausch auch immer komische SMS, die Sie "Bestätigen" soll...

Eine Info wäre nett.

Gruß
Mr.Mephisto
 
Moin zusammen,

Leider muss ich mich hier in diesem Thread auch melden.:(
Nun erst mal zu meinen Daten, ich hatte vor ca. 1 Jahr das Desire bei Ebay gekauft. Original verpackt aus einer T-Mobile Verlängerung.Nach kurzer Zeit habe ich dann mein Desire gerootet und Verschiedene Roms getestet, war auch alles schön soweit. Seit ca. 4 Wochen bin ich auf das Rom Insert Coin 1.08. umgestiegen. Am Anfang war auch alles super lief flüssig Akku Zeiten waren auch länger als vorher.
Nun aber seit 14 Tagen habe ich das Problem das das Desire ständig sich aufhängt nur Akku raus und neu booten hilft dann noch.Erst dachte ich das ein App dafür Schuld sei also neu geflasht aber es dauerte nicht lange und es hat sich wieder aufgehangen.Nun habe ich heute nochmal alles neugemacht SD Karte formatiert neue Partition erstellt und gleich nach dem Reboot wieder hängen geblieben.:mad2:
Kann es sein das es am Desire liegt oder am Akku?
Meine Frau hat übrigens das selbe Rom ebenfalls gerootet.(original war Vodafone drauf) und sie hat absolut keine Probleme.

Wäre über jede Hilfe dankbar.

mfg k.-h
 

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