Desire und ständige Abstürze

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HTCDesire schrieb:
Zumindest diese Frage will ich dir beantworten:
Ja, sie sind an den gleichen Fehler gebunden.

Sorry, falsch beantwortet. Wichtig ist nur, dass es funktioniert, denn das hast du bezahlt.
 
Danke schonmal :thumbsup:
 
elknipso schrieb:
Das würde ich so nicht unbedingt sagen. Habe auch schon selbst erfolgreich Geräte zurück gegeben nach 3 fehlgeschlagenen Reparaturversuchen auch wenn nicht jedes mal exakt das gleiche defekt ist.
Freiwillige Leistungen sind wohl nicht als Maßstab für Ansprüche nach dem BGB anzusehen.

frajo schrieb:
Sorry, falsch beantwortet. Wichtig ist nur, dass es funktioniert, denn das hast du bezahlt.
Sorry ebenso, irren ist menschlich und du irrst dich, bzw. du antwortest nach Gefühl und nicht nach geltender Rechtslage.
 
HTCDesire schrieb:
Sorry ebenso, irren ist menschlich und du irrst dich, bzw. du antwortest nach Gefühl und nicht nach geltender Rechtslage.

Fakt ist, dass der Verkäufer - also dein Vertragspartner - drei Versuche hat, dir das Gerät vertragsgerecht - also heil - zu liefern. Wie er das macht - also an wieviel Fehlern er dabei laboriert bzw. wieviele Fehler er dafür beheben muss - ist sein Vergnügen.
Hauptsache, am Ende, also nach drei Versuchen war er erfolgreich.
Das ist geltendes Recht, ob du dabei Gefühle hast, ist Wurst :lol::lol::lol:
 
frajo schrieb:
Fakt ist, dass der Verkäufer - also dein Vertragspartner - drei Versuche hat,
Das BGB kennt weder den Ausdruck "Fakt", noch wird eine Zahl genannt, auch nicht Versuche, sondern es heißt Nachbesserung.

editiert: Spaß und Witz wird wohl nicht verstanden, liegt wohl am Nord-Süd-Gefälle in der Republik.
 
Zuletzt bearbeitet:
HTCDesire schrieb:
Ich möchte mich nicht weiter mit dir geistig duellieren, da ich sehe und erkenne, dass du unbewaffnet bist.
:thumbsup:


Ach Du sch****... verhaltet euch doch nicht wie kleine Kinder.
 
  • Danke
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HTCDesire schrieb:
Das BGB kennt weder den Ausdruck "Fakt", noch wird eine Zahl genannt, auch nicht Versuche, sondern es heißt Nachbesserung.
Deinem Userbild nach liegt deine Stärke wohl im Kampfsport.
Ich möchte mich nicht weiter mit dir geistig duellieren, da ich sehe und erkenne, dass du unbewaffnet bist.
:thumbsup:

...warum musst Du bitte PERSÖNLICH werden, wenn Du doch FAKTEN hast?
Ist doch wohl unnötig, oder?!?
 
  • Danke
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HTCDesire schrieb:
noch wird eine Zahl genannt
Falsch: siehe BGB § 440:
[...]Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.


EDIT: Spaß und Witz in allen Ehren, aber das hier zähle ich nicht dazu.
 
  • Danke
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Thyrion schrieb:
Falsch: siehe BGB § 440:
[...]Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.


EDIT: Spaß und Witz in allen Ehren, aber das hier zähle ich nicht dazu.

So isses :winki: :thumbsup:
 
Thyrion schrieb:
[...]Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt....
Wenn der Mangel nach der 2. Nachbesserung jedoch behoben ist und es tritt ein ganz anderer Mangel auf, beginnt das "Spiel" mit dem 1. und 2. Versuch erneut.
 
HTCDesire schrieb:
Wenn der Mangel nach der 2. Nachbesserung jedoch behoben ist und es tritt ein ganz anderer Mangel auf, beginnt das "Spiel" mit dem 1. und 2. Versuch erneut.
Nein, das ist falsch. Zudem kann der Käufer das "Spiel" durch Setzen einer Frist begrenzen.
Es müssen auch nicht zwangsläufig zwei Versuche sein - es kann auch nur einer sein. Details habe ich hier beschrieben:
[OFFURL]https://www.android-hilfe.de/smalltalk-offtopic/85157-bei-maengeln-garantie-oder-sachmaengelhaftung-gewaehrleistung.html[/OFFURL]
 
Zuletzt bearbeitet:
Ganz genau, den ausführlichen Ausführungen von Deerhunter ist in dem Punkt nichts mehr hinzuzufügen.

Eine Frage bleibt allerdings noch offen, gibt es schon Urteile dazu wie der Sachverhalt gehandhabt wird wenn der Gegenstand (Handy z.B.) nicht im klassischen Sinne bar im Handel erworben wurde sondern subventioniert mit einem Vertrag für einen symbolischen Euro verkauft wurde.

Wird in dem Fall der übliche Marktwert zum Zeitpunkt des Kaufes zurück gewährt, oder wie sieht hier die rechtliche Lage aus?
 
elknipso schrieb:
Ganz genau, den ausführlichen Ausführungen von Deerhunter ist in dem Punkt nichts mehr hinzuzufügen.

Eine Frage bleibt allerdings noch offen, gibt es schon Urteile dazu wie der Sachverhalt gehandhabt wird wenn der Gegenstand (Handy z.B.) nicht im klassischen Sinne bar im Handel erworben wurde sondern subventioniert mit einem Vertrag für einen symbolischen Euro verkauft wurde.

Wird in dem Fall der übliche Marktwert zum Zeitpunkt des Kaufes zurück gewährt, oder wie sieht hier die rechtliche Lage aus?

Ja, dazu gibt Urteile - leider sind die nicht einheitlich. Ein paar Beispiele, auf die ich mich berufen würde:

https://www.test.de/themen/steuern-...-aus-dem-Vertrag-1304131-2304131/default.ashx

http://www.ra-kotz.de/mobilfunkvertrag.htm

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=23822&
 
Zuletzt bearbeitet:
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Danke für die Links. Bisher wurde in dem Fall zwar noch immer eine Lösung gefunden mit der beide Parteien zufrieden waren, aber es schadet ja auch nie was wenn man für den Fall der Fälle ein paar Urteile in der Hinterhand hat auf die man sich berufen kann :).
 
so, ich habe mein Desire heute auf den Weg zu Arvato gebracht, über den Händler, wo ich es gekauft habe. Habe einen Fehlerbericht beigefügt, mit dem Hinweis, dass ein Mainboardtausch das Mittel der Wahl ist. Werde mal berichten, wie das Gerät zurückkommt.

gruss robuh
 
robuh schrieb:
so, ich habe mein Desire heute auf den Weg zu Arvato gebracht, über den Händler, wo ich es gekauft habe. Habe einen Fehlerbericht beigefügt, mit dem Hinweis, dass ein Mainboardtausch das Mittel der Wahl ist. Werde mal berichten, wie das Gerät zurückkommt.

gruss robuh

Ich wünsch dir schon mal viel Glück!
 
jau, danke, schaunmermal :)
 
Neuer Status:
Am 27.5. hab' ich mein Desire zu arvato geschickt, mich auf diesen Thread bezogen, den Fehler beschrieben und gebeten, nicht lange zu experimentieren, sondern sofort das MoBo zu tauschen.
Am 3.6. war das Handy zurück, mit neuer IMEI und MoBo :thumbsup::thumbsup::thumbsup:
....und Schutzfolie auf dem Display. Machen die das immer oder haben sie evtll. das ganze Gerät getauscht?
 
frajo schrieb:
....und Schutzfolie auf dem Display. Machen die das immer oder haben sie evtll. das ganze Gerät getauscht?

Du meinst diese bläuliche Folie?
Das haben Sie bei mir auch so gemacht.
 
nacho schrieb:
Du meinst diese bläuliche Folie?
Das haben Sie bei mir auch so gemacht.

Ja, genau die. Es war aber dein altes Gerät, oder?
 

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