Grundrauschen beim Telefonieren

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holger.nestmann schrieb:
Bei den Beats Kopfhörern, die man im T-Punkt ausprobieren konnte, kann ich das Rauschen übrigens nicht hören und das sogar mit meinem Handy.

...glaube nicht, dass das Rauschen vom Kopfhörer-Modell abhängig ist. Es sei denn es handelt sich um Kopfhörer mit Rauschreduzierung :).

Zum Testen habe ich ausschließlich HTC-Kopfhörer von einem Desire S verwendet, damit hört man das Rauschen sehr deutlich. Ohne Kopfhörer auch, wenn man in leiser Umgebung ist.
 
Hi, brauchte ein neues Handy und habe mich, nachdem ich einige Tests gelesen habe, für das Desire X entschieden. Nachdem die Bestellung raus war bin ich auf Eure Seite gestoßen und da ich mit dem Handy oft joggen gehe und viel MP3's höre habe ich dieses Thema mit entsetzen gelesen und war auf das Schlimmste vorbereitet und hatte als Ersatz schon das S3 mini im Auge.

Gestern kam dann das DX und was soll ich sagen, es rausch nicht und zwar gar nicht, kein bisschen. Habe gestern Abend meine 14 jährige Tochter hören lassen, die ihre Musik mit einem Ipod hört. Auch sie konnte nicht das leisete Rauschen wahrnehmen. Weder bei leisen Klavierstücken noch bei rockigeren Liedern. Bin bis jetzt rundum zufrieden, nur der Ein/Ausschaltknopf liegt blöd und ist fummelig, finde ich....
 
tsd.tom schrieb:
D.h. mit entsprechenden Kopfhörern tritt das Rauschen nicht mehr auf? :scared:
...kann nicht sein, das Rauschen hat nicht´s mit den Kopfhörer zu tun!

Weißt du noch welche Beats Kopfhörer das waren? In-Ears?
Leider nein - Standard "Knopf"-Kopfhörer; meine Nokia Nobel silicon-in-ear Kopfhörer funktionierne leider nicht 100%, sonst würde ich diese benutzen!
 
Ja, habe Grundrauschen nur beim Telefonieren
SN: SH2BLY

Ich hatte auf volle Lautstärke beim Telefonieren gestellt, um das Grundrauschen zu hören. Bei normaler (3/4) Lautstärke hört man dies nicht.

Beim Musikhören gibt es über Kophörer Sennheiser MX 250 kein Rauschen.
Habe aber das Smartphone erst seit heute. Werde demnächst weitere Kopfhörer probieren u.a. ein Bluetooth-Headset.

Bis demnächst.
 
Kommt das Rauschen auch über Bluetooth Kopfhörer zum Vorschein glaube nit oder?
 
So, ich war heute mal wieder bei MM Wolfsburg, mit dem inzwischen 3. rauschenden DX.

- Dieses Gerät rauscht leider auch.
- Dann müssen wir es einschicken.
- Wissen Sie, ich bin schon zum 4. Mal hier wg. des Handys. Wie oft soll ich denn noch kommen? Das reicht mir, ich möchte bitte das Handy zurückgeben.
- Nein.

Dann folgte ein lehrreiches Gespräch mit Flosken wie "ja, das Handy kann auch 20 Mal eingeschickt werden, Ihr Geld bekommen Sie trotzdem nicht zurück". Na also, toller Service.

Das Handy ist nun eingeschickt worden.

Leute, überlegt es euch noch ein Mal, falls ihr mit dem Gedanken spielt, bei MM HTC Desire X zu kaufen :).
 
Du hättest dich nicht abwimmeln lassen sollen...frag nach dem Vorgesetzten. So lange, bis es keinen mehr gibt. Irgendwann gibt immer einer nach :)
Wenn du schmerzfrei bist, mach' ne Szene. Das hilft auch oft :D
 
Ich habe mit dem Vorgesetzten gesprochen, und das etwa 15 Min lang. Er hat mir mind. 3x gesagt, es gäbe nur zwei Möglichkeiten:
1) ich behalte das Gerät wie es ist,
2) das Gerät wird eingeschickt.

Nun frage ich mich allerdings, was das hier soll:

-
Umtausch ohne Wenn und Aber: Da machen Sie garantiert nichts falsch. Sollte Ihnen ein bei uns gekaufter Artikel nicht gefallen, können Sie ihn originalverpackt innerhalb von 14 Tagen zurückgeben. Wir tauschen um. Ohne Wenn und Aber.
-
Noch mehr Service und Hilfe in Ihrem Media Markt
 
saaonline schrieb:
Ich habe mit dem Vorgesetzten gesprochen, und das etwa 15 Min lang. Er hat mir mind. 3x gesagt, es gäbe nur zwei Möglichkeiten:
1) ich behalte das Gerät wie es ist,
2) das Gerät wird eingeschickt.

Nun frage ich mich allerdings, was das hier soll:

-
Umtausch ohne Wenn und Aber: Da machen Sie garantiert nichts falsch. Sollte Ihnen ein bei uns gekaufter Artikel nicht gefallen, können Sie ihn originalverpackt innerhalb von 14 Tagen zurückgeben. Wir tauschen um. Ohne Wenn und Aber.
-
Noch mehr Service und Hilfe in Ihrem Media Markt

dann hätte ich auch mit verweis auf dieses zitat auf den umtausch bestanden. schließlich steht es dort schwarz auf weiß. nach den 14 tagen hat der händler drei mal die möglichkeit nachzubessern. wenn der fehler dann nicht behoben ist, dann hat man per gesetz ein recht auf geld zurück. ich bin jetzt bei nachbesserungsversuch 2 von drei.
nichts als ärger... da wendet man sich selbst als htc-fanboy von der marke ab :thumbdn:
 
Absolut einfach und eindeutig ist das nicht:

"Umtausch ohne Wenn und Aber" - Mediamarkt Kaufrecht Forum 123recht.net

Auf dem Bon steht übrigens "Umtausch nur bei Sachmängeln". Passt auch nicht ganz zu "Umtausch ohne Wenn und Aber", oder? :)

Und zum Stichwort "Sachmangel": lt. MM-Verkaufsleiter könne nur der Hersteller (HTC) feststellen, ob ein Mangel vorliegt, also "muss man einschicken". Feine Logik, so richtig "kundenorientiert".

Na, das werde ich mal klären.
 
Android beta gama D schrieb:
Kommt das Rauschen auch über Bluetooth Kopfhörer zum Vorschein glaube nit oder?

Nein. Ich habe das Plantronic VoyagerPro+. Da habe weder beim Telefonieren noch beim Musikhören ein Grundrauschen.

Ich werde aber weitere normale Kopfhörer testen.

Wenn es aber nur bei voller Lautstärke und nur beim Telefonieren, mit Lautsprecher und bestimmten Kopfhörern ist, kann ich damit leben. Ich drehe niemals die Lautstärke voll auf.
 
Aha das wäre dann ja eine alternative alles über Bluetooth Kopfhörer zu machen.
Ich weiß ich weiß ist nit die Lösung des Problems, aber ne gute alternative zumindest bis das Problem endlich keins mehr ist.
 
Morgen zusammen!
Was meint ihr, passiert in der Zukunft zum Thema Rauschproblem:

a) HTC schweigt die Sache tot und macht nichts

b.1) HTC schweigt weiter, behebt den Fehler aber im laufenden Prozess und es kommen irgendwann rauschfreie Seriennummern auf den Markt

b.2) wenn das zutrifft, kann man auch sein DX zur Reparatur schicken und man bekommt es repariert UND rauschfrei wieder

c) HTC geht die Sache offen an und behebt das Problem inkl. einer Art Rückruf...

Ich bin da von Natur aus pessimistisch und tendiere daher zu a), hoffe aber auf b.2) :biggrin: Ich mein, kann es denn so schwierig sein? HTC kennt das Problem, HTC weiß auch sicher woran es liegt, also warum nicht den Soundchip oder die Software entsprechend ändern und gut ist?
So langsam kann man das doch nicht mehr ignorieren?!

Ciao
 
tsd.tom schrieb:
Weißt du noch welche Beats Kopfhörer das waren? In-Ears?

Wie gesagt, ich habs innerhalb der Umgebung nicht wahr genommen.
Was das genau war weiß ich nicht, es waren allerdings Große mit Bügel. Dass sie weiß waren hilft nicht, oder :p ?
 
Kennt jemand ein Tool, mit dem man die rauschenden Frequenzen gut visualisieren kann? Ich habe audacity versucht: man hört es sehr deutlich, aber erkennt es kaum.
 
saaonline schrieb:
Absolut einfach und eindeutig ist das nicht:

"Umtausch ohne Wenn und Aber" - Mediamarkt Kaufrecht Forum 123recht.net

Auf dem Bon steht übrigens "Umtausch nur bei Sachmängeln". Passt auch nicht ganz zu "Umtausch ohne Wenn und Aber", oder? :)

Und zum Stichwort "Sachmangel": lt. MM-Verkaufsleiter könne nur der Hersteller (HTC) feststellen, ob ein Mangel vorliegt, also "muss man einschicken". Feine Logik, so richtig "kundenorientiert".

Na, das werde ich mal klären.

ein blick in die agb sollte hier helfen. die sollten auch dem verkaufsleiter bekannt sein:

§ 12
Widerrufsrecht des Verbrauchers
(1) Ist der Kunde eine natürliche Person, die ein
Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer
gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit
zugerechnet werden kann (Verbraucher), steht dem Kunden
ein Widerrufsrecht gemäß § 312d i. V. m. § 355 BGB zu.
(2) Wird der Kaufvertrag durch den Kunden widerrufen, hat
dieser die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen,
wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn
der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40
Euro nicht übersteigt oder wenn der Käufer bei einem
höheren Preis der Ware zum Zeitpunkt des Widerrufs noch
nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte
Teilzahlung erbracht hat.

Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen
ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, EMail)
oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf
überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache
widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in
Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim
Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger
Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch
nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß
Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB
sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB
in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB, und auch nicht vor
Vertragsschluss. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die
rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache
 
olfkopf schrieb:
ein blick in die agb sollte hier helfen. die sollten auch dem verkaufsleiter bekannt sein: [..]

..da zitierst Du aber das Widerrufsrecht auf Fernabsatzverträge.. :)
 

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