[Erledigt] Root & S-Off für das Desire S?

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Eine zugesicherte Garantie ist einklagbar, dies steht auch in der Garantiekarte.

Um mir Klarheit zu verschaffen, habe ich eben die Bedingungen gelesen. Im Absatz 7c werden Änderungen am Gerät als Garantieausschluss Bedingung genannt.

7.
DIESE.BESCHRÄNKTE.GARANTIE.GILT.IN.FOLGENDEN.FÄLLEN.NICHT:

...

c) Das.Produkt.wurde.nicht.gemäß.den.Anweisungen.in.der. Bedienungsanleitung.benutzt;.es.wurde.grob.behandelt;.es. wurde.Feuchtigkeit,.Nässe.oder.extremen.Temperaturen.und. anderen.Umweltbedingungen.oder.schnellem.Wechseln. dieser.Bedingugnen.ausgesetzt;.es.kommt.zu.Rostbildung. oder.Oxidation;.es.wurden.unzulässige.Änderungen.oder. Verbindungen.vorgenommen; ...

...

Wenn einen Gerät mit Root-Mods Garantie erhält, dann nur auf Kulanz.
Was andere im Netz dazu posten, halte ich nun für fragwürdig.
 
10 Sekunden in die Mikro und jeder Root Mod oder Änderrung am Bootloader is unwiederbringlich weg^^
 
Multithread?
 
monokoi schrieb:
Eine zugesicherte Garantie ist einklagbar, dies steht auch in der Garantiekarte.

Um mir Klarheit zu verschaffen, habe ich eben die Bedingungen gelesen. Im Absatz 7c werden Änderungen am Gerät als Garantieausschluss Bedingung genannt.

7.

Wenn einen Gerät mit Root-Mods Garantie erhält, dann nur auf Kulanz.
Was andere im Netz dazu posten, halte ich nun für fragwürdig.
das steht zwar so in der garantiekarte ist aber nach deutschem garantierecht nicht zulässig. Der Hersteller muss auch nach software Veränderungen immernoch garantie auf Hardware geben.

Edit: wie es mir scheint waren meine informationen nicht ganz korrekt danke an stephan123456 für die Richtigstellung.
 
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Hallo Nahema,

danke für Dein Posting. Auch solch ein Passus ist in den Bedingungen zu finden. Einzelne Länder können die beschränkte Garantie in Teilen außer Kraft setzen. Das dies so ist wie von dir beschrieben, wußte ich nicht - prima Info.
 
Ich weiß ich habe auch mit dem Thema Garantie angefangen aber nun bitte zurück zum eigentlichen Thema.
Danke
 
nahema schrieb:
das steht zwar so in der garantiekarte ist aber nach deutschem garantierecht nicht zulässig. Der Hersteller muss auch nach software Veränderungen immernoch garantie auf Hardware geben.

Punkt 1: Es gibt kein "deutsches Garantierecht"!

Punkt 2: Man sollte ganz strikt zwischen Garantie und Gewährleistung trennen. Beides ist nämlich grundverschieden. Eine Garantie ist eine freiwillige zusätzliche Erweiterung zur gesetzlichen Gewährleistung vom Hersteller. Wie umfangreich eine Garantie ist, ergibt sich aus den individuellen Bestimmungen des Garanten (Verkäufer oder Hersteller). Es gelten immer die Gerantiebestimmungen, die zum Zeitpunkt des Kaufs aktuell waren und Bestandteils des Kaufvertrags wurden. Wenn HTC also meint, dass man kein Garantieanspruch nach einer Softwareveränderung hat dann ist das auch so! Denn die Garantie hat HTC freiwillig unter den von ihnen diktierten Voraussetzungen übernommen.

Punkt 3: Jedem Verbraucher steht eine 2-jährige gesetzliche Gewährleistung auf Sach- und Rechtsmängel zu. Der Verkäufer wird verpflichtet bei einem Sachmangel - der unverschuldet vom Käufer vorliegt - eine mangelfreie Nacherfüllung zu tätigen. Problem hierbei stellt der §476 BGB dar. Er sieht neben einer Vermutung bei Auftreten eines Sachmangels, dass dieser von Anfang an bestand auch eine Beweislastumkehr nach 6 Monaten vor. Was bedeutet das praktisch? Innerhalb der ersten 6 Monate ab Kaufdatum (Gefahrenübergang) muss der VERkäufer beweisen, dass der Mangel nicht zu Kaufzeitpunkt bestand. In der Regel ist das nicht möglich. Nach diesen 6 Monaten dreht sich die Beweislast auf den Käufer um. Nun muss der Käufer (Verbraucher) beweisen, dass der Mangel nicht von Anfang an bestand (was noch unwahrscheinlicher ist).

Punkt 4: Das bedeutet für uns: Solange der entstandene Mangel am Handy nichts mit der Softwareveränderung zutun hat, kann der Käufer (jedenfalls in den ersten 6 Monaten) Gewährleistungsansprüche geltend machen. Nach einer Softwareveränderung sind Garantieansprüche gegenüber HTC aber ausgeschlossen (wenn HTC das entsprechend in seinen Garantiebedingungen diktiert). Garantie und Gewährleistungsrecht bestehen also unabhängig voneinander.
 
  • Danke
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So, um mal wieder zum eigentlichen Thema zurückzukommen... :D
Wie schon mehrmals gepostet wurde, ist das rooten des DS nur nach dem Auschalten der Sicherheitsperre des verschlüsselten Bootloaders möglich, man setzt dabei von S(ecurity)-ON auf S-OFF. Damit ist der Bootloader entsperrt und es werden dem Nutzer Eingriffe auf die sonst nur lesbare (und damit nicht beschreibbare) /system Partition des Telefons ermöglicht.
Dieser Vorgang ist im Moment nur mit Hilfe eines XTC Clips möglich. Es gibt hier am Board einen Thread in dem Mitglieder die ein solches Gerät besitzen ihre Dienste anbieten, auch ich bin über diesen Thread fündig geworden.
Nachdem die Sicherheitssperre ausgeschaltet ist, gibt es meines Wissens nach zwei Möglichkeiten die Superuser-App (diese App verwaltet Root-Rechte) permanent auf das Telefon zu bringen. Nämlich erst wenn diese App permanent installiert ist, und nach dem Aufruf einer App die Rootrechte benutzt fragt ob diese App auch Root-Rechte erhalten darf, war der Rootvorgang erfolgreich. Der Superuser ist quasi der Administrator unter Linux und damit auch unter Android und nur dieser hat die sogenannten Root-Rechte.

Methode 1: Mit dem Superoneclick-Tool. Einfach danach auf xda suchen, aktuelle Version ist meines Erachtens 1.9irgendwas ;)
Dieser Vorgang ist aber wohl nicht immer erfolgreich. Loveboatcaptain hat die Möglichkeit gefunden, nach aufspielen eines unsecured boot.img, den Vorgang durchführen zu können.

Methode 2: Mit der App Gingerbreak.
Einfach mit dem Handybrowser googlen und dann direkt von der Seite herunterladen. Danach einfach die App ausführen. Es kommt zwar am Ende zu einer Meldung dass es zu einem Fehler gekommen sei und das Telefon nicht automatisch neustarten kann, aber nach einem manuellen Reboot ist die Superuser-App permanent an Board. Das kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen ;)
Man erreicht mit dieser App sogar mit einem S-ON Gerät Rootrechte, allerdings nur temporär. Das heisst nach einem Neustart ist die Superuser-App wieder weg. Laut Berichten auf xda soll das Telefon im temp-root Zustand auch alles andere als stabil laufen...
Aber immer bei diesen Prozessen dran denken: Alles auf eigene Gefahr ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Danke
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Habt ihr wiedremal was neues gehört?
 
AlpharevX hat für das Incredible S Software S-Off erreicht.
Das DS wird aktuell noch nicht supported, soll aber kommen. Sobald das dann passiert ist es ja kein problem mehr, root an sich ist ja da. Fehlt nur der dauerhafte zugriff für perm-root
 
AlphaRevX ist aber im Moment selbst für das Incredible S noch nicht verfügbar, oder? Befindet sich soweit ich weiß in der Beta-Phase
 
Ja, aber inzwischen public beta.
Kann also jeder ausprobieren.
 
AlphaRevX ist schon als public Beta fürs IS verfügbar und funktioniert auch laut einigen Usern.

Habe dem Entwickler auch schon eine Anfrage zum Desire S gestellt aber noch nichts zurück bekommen.
Er meinte nur dass er das Sensation nicht unterstützen wird.
 
Ah interessant!
Ich denke aber Incredible S und Desire S sind sehr ähnlich. Glaube die Chancen stehen ganz gut
 
  • Danke
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Wie lange geht das noch ca. ?
bin voll gespannt darauf. Kannst du mir sagen was so die grössten Vorteile eines gerooteten geräts sind?
 
Die Gründe weswegen ich sehnsüchtig auf S-off warte sind adfree und custom roms.
 
Hasste auch S-On?
Wird dann auch S-On-->S-Off ohne XTC-Clip gehn?
 
Jop habe auch S-on.
Ja, genau das wird mit AlpharevX dann gehen.
Laut XDA sind sie dran am DS.
 
  • Danke
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@deek: Hast du einen Link dazu?
 
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