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Thyrus
Gast
tronix84 schrieb:Recht komisches Phänomen. Gerade weil du ebenfalls einer der ersten bist ...
ich bin DER erste daher habe ich nen unzerstoerbarkeitsring dazu bekommen
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tronix84 schrieb:Recht komisches Phänomen. Gerade weil du ebenfalls einer der ersten bist ...
Thyrus schrieb:ich bin DER erste daher habe ich nen unzerstoerbarkeitsring dazu bekommen
Aber genau in dem von dir verlinkten Artikel steht bereits im zweiten Absatz: "Insbesondere darf die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Lieferung nicht unterschreiten..."Lion13 schrieb:Das ist nicht korrekt! Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, die meist vom Hersteller gewährte Garantie oft (nicht immer!) zwei Jahre. Gewährleistung ? Wikipedia
Chris101 schrieb:ich glaube das wars mit mir und dem DHD...ein 4. gerät hol ich mir nicht mehr...
Es hätte so schön sein können mit mir und dem DHD! Hab mich echt schon monate drauf gefreut...aber umso mehr ich mich gefreut habe,..desto mehr bin ich mittlerweile enttäuscht worden...schade
mal schauen ob dies beim Desire Z besser gemacht haben!
Andy2000xxl schrieb:Ganz sicher nicht. In einem "Offline-Shop" (=Ladengeschäft) ist Rücknahme reine Kulanz.
Auch die Frist mit den Mängeln stimmt nicht - die gesetzliche Gewährleistung beträgt 2 Jahre.
jetdevil schrieb:Unsinn ich kann im Mediamarkt was kaufen und bei nichtgefallen innerhalb 2 Wochen zurückgeben, lasst euch net immer so einen Mist von Verkäufern einreden.