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Inventar
- 5.421
Hallo allerseits,
da viele (mich eingeschlossen) nicht wussten, wie lang HTC Garantie auf seine Geräte gibt, habe ich einfach mal nachgefragt. Zusätzlich noch eine kurze Beschreibung der Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung, da das oft falsch verstanden wird.
Garantie und Gewährleistung
und wie ihr beides in Anspruch nehmt.
Garantie
Freiwillige Leistung des Herstellers. Der Hersteller kann festlegen, zu welchen Konditionen die Garantie gewährt wird. So können Zubehörteile eine andere Garantiespanne haben wie das Gerät selbst und die Versandkosten sind vom Kunden zu tragen. HTC respektive Arvato übernimmt jedoch die Kosten für die Rücksendung, nur die Hinsendung muss man (versichertes Paket) selbst bezahlen. Einen Rechtsanspruch auf die Garantie gibt es nicht, auch kann hier nicht nach 3 erfolglosen Reparaturversuchen auf Rücknahme des Geräts oder ähnliches bestanden werden, da die Garantie wie gesagt eine freiwillige Leistung des Herstellers ist. Keinen Anspruch auf Garantie hat etwa derjenige, der den Bootloader via htcdev hat entsperren lassen.
Gewährleistung
Die Gewährleistung muss der Händler übernehmen, bei dem ihr das Gerät gekauft habt, dazu ist er gesetzlich verpflichtet. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate. Jedoch kehrt sich nach 6 Monaten die Beweislast um. Innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf geht der Gesetzgeber davon aus, das ein Mangel bereits beim Kauf angelegt war. Der Händler ist innerhalb der ersten 6 Monaten gesetzlich verpflichtet, den Mangel kostenlos (d.H. auch ohne Versandkosten) zu begleichen. Dazu hat er i.d.R. 2 Versuche - nach dem 2. erfolglosen Versuch denselben (!) Mangel zu beseitigen. Danach kann der Käufer auf Wandlung oder Minderung bestehen, also den Kauvertrag rückgängig machen oder dem Mangel entsprechend eine Rückzahlung des anteiligen Kaufpreises verlangen. Nach 6 Monaten kehrt sich die Beweislast jedoch um, dann muss der Käufer belegen, das der Mangel bereits beim Kauf angelegt war. Das ist i.d.R. nur durch ein teures Gutachten machbar, daher beträgt die gesetzliche Gewährleistung de facto nur 6 Monate.
Reparaturpartner für HTC-Geräte ist Regenersis: Kundencenter | Regenersis - Turning Around Technology
da viele (mich eingeschlossen) nicht wussten, wie lang HTC Garantie auf seine Geräte gibt, habe ich einfach mal nachgefragt. Zusätzlich noch eine kurze Beschreibung der Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung, da das oft falsch verstanden wird.
Garantie und Gewährleistung
und wie ihr beides in Anspruch nehmt.
Garantie
Freiwillige Leistung des Herstellers. Der Hersteller kann festlegen, zu welchen Konditionen die Garantie gewährt wird. So können Zubehörteile eine andere Garantiespanne haben wie das Gerät selbst und die Versandkosten sind vom Kunden zu tragen. HTC respektive Arvato übernimmt jedoch die Kosten für die Rücksendung, nur die Hinsendung muss man (versichertes Paket) selbst bezahlen. Einen Rechtsanspruch auf die Garantie gibt es nicht, auch kann hier nicht nach 3 erfolglosen Reparaturversuchen auf Rücknahme des Geräts oder ähnliches bestanden werden, da die Garantie wie gesagt eine freiwillige Leistung des Herstellers ist. Keinen Anspruch auf Garantie hat etwa derjenige, der den Bootloader via htcdev hat entsperren lassen.
Gewährleistung
Die Gewährleistung muss der Händler übernehmen, bei dem ihr das Gerät gekauft habt, dazu ist er gesetzlich verpflichtet. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate. Jedoch kehrt sich nach 6 Monaten die Beweislast um. Innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf geht der Gesetzgeber davon aus, das ein Mangel bereits beim Kauf angelegt war. Der Händler ist innerhalb der ersten 6 Monaten gesetzlich verpflichtet, den Mangel kostenlos (d.H. auch ohne Versandkosten) zu begleichen. Dazu hat er i.d.R. 2 Versuche - nach dem 2. erfolglosen Versuch denselben (!) Mangel zu beseitigen. Danach kann der Käufer auf Wandlung oder Minderung bestehen, also den Kauvertrag rückgängig machen oder dem Mangel entsprechend eine Rückzahlung des anteiligen Kaufpreises verlangen. Nach 6 Monaten kehrt sich die Beweislast jedoch um, dann muss der Käufer belegen, das der Mangel bereits beim Kauf angelegt war. Das ist i.d.R. nur durch ein teures Gutachten machbar, daher beträgt die gesetzliche Gewährleistung de facto nur 6 Monate.
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