bmwbasti
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Kannst Du mir bitte zeigen wo ich "Gossensprache" benutzt habe?
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Das ist ein uraltes Märchen, welches sich leider hartnäckig hält.Lupus schrieb:Der Händler hat das Recht auf zweimalige Reperatur, erst dann darfst du auf Austauschen bestehen. Dir bleibt nichts übrig als es über Kulanz zu versuchen.
bmwbasti schrieb:Das ist ein uraltes Märchen, welches sich leider hartnäckig hält.Lupus schrieb:Der Händler hat das Recht auf zweimalige Reperatur, erst dann darfst du auf Austauschen bestehen. Dir bleibt nichts übrig als es über Kulanz zu versuchen.
Bitte keine juristischen Unwahrheiten verbreiten, in dem man einfach nachplappert, was man mal irgendwie gelesen oder gehört hat.
Der Verkäufer darf also etwa den vom Kunden verlangten Austausch eines Computers ablehnen, wenn ein Ersatzgerät übermäßig teuer wäre. Dann muss sich der Kunde mit einer Reparatur zufrieden geben. In der Regel kommt bei geringwertigen Waren, bei denen sich eine Reparatur wirtschaftlich nicht lohnt, eher eine Ersatzlieferung in Betracht, bei höherwertigen Produkten eine Reparatur.