LegionOst
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DroydFreak schrieb:Eben, die zwei Jahre müssen sie wohl oder übel geben, das kann man denen jetzt nicht auch noch als was tolles anrechnen.
Nein, die Gewährleistung gilt im allgmeinen nur auf Geräte teile, die nicht zu den Verschleißteilen gehören. Das heißt, der akku fällt da raus.ONeill schrieb:Richtig, und für die Akkus gilt, ob nun fest eingebaut oder nicht, eine Gewährleistungszeit von 2 Jahren, wie für das Gerät auch
Das HTC nun auch eine 2 Jahre Garantie auf die Akkus gibt, ist eben dann genau doch was positives
DroydFreak schrieb:Ob nach 2 oder 3 Jahren ist gar nicht so entscheidend (es soll ja auch Leute geben, die sich NICHT alle 2 Jahre ein neues Handy holen). Ein Li-Ionen Akku hat jedenfalls nur einige hundert Ladezyklen Lebensdauer, deswegen wärs umso wichtiger ihn wechseln zu können.
Cyrus791 schrieb:Was ist denn eigentlich besser - den Akku mehr oder weniger entladen lassen und dann komplett aufladen oder immer mal wieder zwischenladen?
Das ist Unfug. Auch bei Verschleissteilen gelten 2 Jahre Sachmängelhaftung (früher: Gewährleistung) bei Mängeln(!). Der Verschleiss selbst ist jedoch kein Mangel. Beispiel: würde ein Akku nach x Monaten komplett versagen, weil seine Elektronik ausgefallen ist, so würde die Sachmängelhaftung greifen.Adria schrieb:Nein, die Gewährleistung gilt im allgmeinen nur auf Geräte teile, die nicht zu den Verschleißteilen gehören. Das heißt, der akku fällt da raus. ...
Das stimmt so nicht. Du müsstest vor Gericht beweisen können, dass der Akku schon vor der Übergabe der Ware einen Mangel hatte. Und da will ich gern mal sehen, wie du das beweisen willst. Und alles andere was mit dem akku zu tun hätte, wäre ein verschleiß, und der fällt, wie du auch sagtest, nicht unter die Gewährleistung. (Hier dann eben aber unter die Garantie)Deerhunter schrieb:Das ist Unfug. Auch bei Verschleissteilen gelten 2 Jahre Sachmängelhaftung (früher: Gewährleistung) bei Mängeln(!). Der Verschleiss selbst ist jedoch kein Mangel. Beispiel: würde ein Akku nach x Monaten komplett versagen, weil seine Elektronik ausgefallen ist, so würde die Sachmängelhaftung greifen.