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Kann denn nicht irgendeine Verbraucherzentrale dagegen klagen? Oder irgendwelche Datenschutzbeauftragten? Wofür haben wir die sonst? ![Cool :cool2: :cool2:](/styles/uix/ah/smilies/cool.gif.pagespeed.ce.7E66Ryotmb.gif)
Verstößt das nicht gegen § 13 Abs. 6 TMG und damit gegen geltendes Recht?
§ 13 TMG Pflichten des Diensteanbieters - dejure.org
Ich will jedenfalls nicht von jedem darauf angesprochen werden, welche Apps ich mag oder wie ich sie bewertet habe. Ich mag Privatsphäre...![Smile :smile: :smile:](/styles/uix/ah/smilies/smile.gif.pagespeed.ce.Op6H3a25FY.gif)
![Cool :cool2: :cool2:](/styles/uix/ah/smilies/cool.gif.pagespeed.ce.7E66Ryotmb.gif)
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Ich will jedenfalls nicht von jedem darauf angesprochen werden, welche Apps ich mag oder wie ich sie bewertet habe. Ich mag Privatsphäre...
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