Google Play Store Karte zurück geben?

  • 7 Antworten
  • Letztes Antwortdatum
ElP@yoMalo

ElP@yoMalo

Stamm-User
73
Hallo,
heute kam raus, dass mein Sohn (10) sich am Kiosk eine Playstore Karte für 50€ gekauft hat. Diese Karten dürfen eigentlich erst an ab 16 jährige verkauft werden.
Der Kiosk sagt, ohne Quittung nimmt er die Karte nicht zurück.
Gibt es eine Möglichkeit das Guthaben über Google Play wieder auszahlen zu lassen? Mein Sohn sagt, er habe von den Guthaben noch nichts benutzt.
Danke schonmal😀
 
Nein , denn der Verkäufer ist "Vertragspartner" deines Sohnes, nicht Google.
Google könnte daher - wenn überhaupt - nicht an euch, sondern an den Verkäufer zurückerstatten.



Grundsätzlich gewährt Google i.d.R. (u.U.) nur Erstattungen auf bereits getätigte Käufe an den Accountinhaber.
Quelle: Erstattungen bei Google Play - Google Play-Hilfe

Auszug zur Guthaben-Karte :
Sofern nicht anders gesetzlich vorgeschrieben (z. B. bei Nutzerkonten von Minderjährigen), können Google Play Geschenkkarten und andere Google Play-Prepaidguthaben, darunter auch in bar aufgeladene Beträge, nicht erstattet oder übertragen werden. Google Play-Aktionsguthaben sind weder erstattungsfähig noch übertragbar.
Da sehe ich aber ein nicht (oder schwer) zu erreichendes Ziel.



Daher nochmal hingehen , oder privat verkaufen - (Sofern der Code nicht schon sichtbar ist, oder eingelöst wurde)
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Danke
Reaktionen: Skyhigh und 591100
Diese Dinger kann man nicht auszahlen. Wenn es schon in einem Google-Konto drin ist sieht es schlecht aus. Sonst kann man es gut mit leichtem Verlust weiterverkaufen.

Aber den Inhaber des Ladens auf den sogenannten Taschengeldparagraphen aufmerksam machen kannst und solltest du. 50 Euro ist schon viel für eine Zehnjährigen.
So eine Karte muss aktiviert werden und somit kann man auch bestimmt nachvollziehen welches Terminal die Karte als aktiv gesetzt hat.

Ob ein Fünfziger richtig Stress mit Rechtsstreit wert ist musst du natürlich selbst entscheiden.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
  • Danke
Reaktionen: DOT2010
Such einfach freundlich nach dessen Chef und kläre das mit dem der dieser wird sicherlich keine Anzeige oder sonstige Ermittlungen über sich ergehen lassen. Wenn man feststellt dass dieser vielleicht sogar häufiger dagegen verstößt kann der Laden ganz geschlossen werden.
Beiträge automatisch zusammengeführt:

Natürlich hast du die Möglichkeit auch hier im verkaufsforum die Karte loszuwerden falls sich einer dafür interessiert. Ist vermutlich weniger Aufwand.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Danke
Reaktionen: 591100
Vom Startbeitrag her klingt es so, dass die Karte gekauft wurde, aufs Play Guthaben eingelöst wurde, aber noch nicht verwendet wurde. Dafür gibt es von Google keine Rückerstattung.

Und vom Beitrag her kann der Kauf nicht belegt werden. Da bringt der Taschengeld Paragraph und Anwalt nichts. Dann lieber die Sache hinnehmen wie es ist und bei künftigen Taschengeldern berücksichtigen.

Ist die Karte nicht eingelöst, kann man sie privat weiter verkaufen. 40 statt 50 sollte gehen.
 
  • Danke
Reaktionen: NebulaOne und 591100
Party_Elch schrieb:
Und vom Beitrag her kann der Kauf nicht belegt werden. Da bringt der Taschengeld Paragraph und Anwalt nichts.
Das ist eher eine Frage für ein Juraforum als für Hobbyjuristen. Und da gilt grundsätzlich: Zwei Juristen, mindestens drei Meinungen.

Nach der Logik wären alle mit Minderjährigen getätigten Geschäfte, gleich welcher Art und Höhe, sofort gültig und nicht schwebend unwirksam, wenn man als Verkäufer nur darauf achtet dem Kind nichts in die Hand zu geben. Auch ist es nicht ungewöhnlich, dass ein Kind die Bedeutung bzw- Wichtigkeit von Belegen nicht erfasst. Also kommt eine fehlende Quittung bei solchen Dinger sicher öfter vor. (und selbst viele Erwachsene winken bei der Frage nach dem Kassenzettel im Supermark ab, nachdem sie die Karte lässig über das NFC-Ding geführt haben).

Je nach Situation – die wir nicht kennen – gibt es noch andere Möglichkeiten einen Kauf durch ein beschränkt geschäftsfähiges Kind zu beweisen als eine Quittung. Die Beweislast dürfte in der Tat bei den Eltern liegen, denn die wollen ja etwas. Völlig schwarz sehen für eine Durchsetzung der Ansprüche würde ich nicht. Meiner Ansicht nach ist es aber den Aufwand nicht wert; auch da der Ausgang von so etwas eben nicht klar ist.


Wichtiger als die 50€ finde ich ein freundliches(!) Gespräch mit dem Sohnemann.
 
Frei gerubbelt wurde der Code , aber auf keinem unserer Geräte eingezahlt. Er sagt er hat es direkt in seinem Spiel, brawl Stars versucht einzulösen, und das funktionierte natürlich nicht.
Kann ich das Guthaben auf mein Google Konto laden und zb einen Amazon Gutschein davon kaufen, oder es anderweitig ausgeben, zb auf PayPal transferieren , Tankgutschein, Adidas Store etc .,als für Apps im Play Store? Das wäre für mich die einfachste Möglichkeit.

Kann ich den Code in mein Handy eingeben, um zu prüfen ob die 50€ noch drauf sind, ohne ihn auf mein Konto einzuzahlen? Ich habe gelesen, wenn er einmal eingezahlt wurde, kann er nicht mehr verkauft werden
 
Zuletzt bearbeitet:
Kann ich das Guthaben auf mein Google Konto laden und zb einen Amazon Gutschein davon kaufen, oder es anderweitig ausgeben, zb auf PayPal transferieren , Tankgutschein, Adidas Store etc .,als für Apps im Play Store? Das wäre für mich die einfachste Möglichkeit.
Hast du Post #2 gelesen ? Dort werden all deine Fragen beantwortet

 
Zuletzt bearbeitet:
  • Danke
Reaktionen: NebulaOne

Ähnliche Themen

DaniellSan
Antworten
0
Aufrufe
344
DaniellSan
DaniellSan
R
Antworten
6
Aufrufe
383
Xperia-MC1
Xperia-MC1
M
  • Mahlzeit089
Antworten
2
Aufrufe
611
Mahlzeit089
M
Zurück
Oben Unten