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HerrTröt
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- Themenstarter
- #21
Das ist ein guter Tip. Danke.
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Damit dann der Nächste eventuell Probleme bekommt? Keine sehr feine Art.HerrTröt schrieb:und verkaufe es mit herben Verlust eben wieder
Und was macht dieser Zwischenhändler dann für einen Unterschied? Verstehe ich nicht. Das wird am Ende ja trotzdem eine Privatperson erhalten. Damit bist du dann fein raus? Unlogisch.HerrTröt schrieb:Schade, dass du so denkst, dass ich irgendjemanden Privat das so verkaufen würde.
Naja, doch, klar. Wenn er den Schaden bei seinem Verkauf angibt, dann spielt er ja mit offenen Karten und ist fein raus. Ihm ist nichts vorzuwerfen.midoni schrieb:Damit bist du dann fein raus? Unlogisch.
Den Satz mag ich gar nicht zitieren, da wiederhole ich nur eine böse Unterstellung. Aber ja, der Einwand, weshalb nicht einfach vom zweiwöchigen Widerrufsrecht Gebrauch gemacht wird, der ist legit. A U S S E R, das wurde eben nicht online gekauft - da gibt es kein Widerrufsrecht.midoni schrieb:reklamierst
Ihr seid hier aber ganz schön dünnhäutig.Cheep-Cheep schrieb:Den Satz mag ich gar nicht zitieren, da wiederhole ich nur eine böse Unterstellung.
Aber auch oft die Möglichkeit der Rückgabe. Ansonsten halt Reklamation i.S.v. Nachbesserung.Cheep-Cheep schrieb:da gibt es kein Widerrufsrecht
man kann das Geld auch einfach anzünden.HerrTröt schrieb:Bei Clevertronic gebe ich bewusst eine schlechtere Bewerung ab ,dort wird es dann überprüft und gut ist.
Du spekulierst. Genau so spekulierst du, dass der Ankäufer den optischen Mangel verschweigen wird.midoni schrieb:Aber auch oft die Möglichkeit der Rückgabe. Ansonsten halt Reklamation i.S.v. Nachbesserung.
Wie kommst du denn auf sowas?!Sonic-2k- schrieb:Und du ein ganz schöner Sturkopf