
flatflo
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@Naute Ja, direkt bei Google. Habs oben mit MM jetzt auch gelesen 
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phone-company schrieb:Warum sollte Google denn die Gewährleistung hoch setzen wenn ihr die Dinger da gar nicht gekauft habt? ... Google nur ein Jahr für die freiwillige Garantie?!
phone-company schrieb:Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers.
Wer sich darauf einlässt? Ist jeder sein eigener Herr. Faustregel: Garantie vor Gewährleistung in Anspruch nehmen.phone-company schrieb:Es ist schön wenn Google das so handhabt aber aus der Vergangenheit wissen wir das Google im Fall der Fälle immer zuerst an den Verkäufer zwecks Erfüllung der Gewährleistung verweist wenn das Gerät nicht tatsächlich bei Google gekauft wurde.
Ich weiß, auf was du hinaus möchtest. Nochmals die Faustregel: Garantie vor Gewährleistung in Anspruch nehmen. Hier ist jeder seines Glückes Schmied. Und nochmal: Hier geht es um die G A R A N T I E im Thema. Nicht um das Gewährleistungsrecht.phone-company schrieb:Das versuche ich zu erklären![]()
Es gibt Garantiebestimmungen. Der Link wurde schon x-mal gepostet, ich mache es jetzt 10x.phone-company schrieb:dann weißt du was du von der freiwilligen Garantie
Das bestreitet ja auch niemand. Dennoch gibt Google freiwillig eine Garantie von zwei Jahren. Da diese in den Bedingungen des Herstellers steht, ist sie Teil des gekauften.phone-company schrieb:Verbindlich ist die Gewährleistung in Deutschland... Alles andere ist eben freiwillig....
Tja, Service und Support ist leider nicht Googles größte Stärke. Es gibt sicher auch noch schlimmere Hersteller aber auch deutlich bessere. Samsung bietet nach meinen Erfahrungen in der Androidwelt den besten Service & Support ,Motorola bspw. ist schlechter als Google. Hatte dazu hier im Forum auch schon einige Beiträge geschrieben.hotwheelz23 schrieb:absolut saftladen bei google!
Ich habe dazu auch gegenteilige Erfahrungen. Gerätetausch beim Pixel 3a lief über Google problemlos, obwohl es ein Gerät von MediaMarkt war. Das war allerdings auch kurz nach dem Kauf. Im konkreten Fall war das für mich die Variante der Wahl, weil ich das 3a als neuwertigen Kundenrückläufer bei MM gekauft hatte, von Google aber ein OVP Neugerät mit komplettem Zubehör erhalten habe.phone-company schrieb:Es ist schön wenn Google das so handhabt aber aus der Vergangenheit wissen wir das Google im Fall der Fälle immer zuerst an den Verkäufer zwecks Erfüllung der Gewährleistung verweist wenn das Gerät nicht tatsächlich bei Google gekauft wurde.
Das sollte man vom Einzelfall abhängig machen. Das allseits bekannte Akkuproblem meines Motorola Moto Z habe ich seinerzeit von Saturn bearbeiten lassen. Wenn ich mich recht entsinne war das schon im zweiten Jahr. Also eigentlich eher ein Fall für die (Hersteller-)Garantie. Da sie es aber angenommen hatten und der Fehler bekannt war, habe ich die Wartezeit in Kauf genommen, um ggf. auch das Recht auf Wandlung zu haben, falls die Reparatur fehlschlägt. Tatsächlich war dem so. Bei der ersten Reparatur war das Display nicht bündig zum Rahmen geklebt. Beim zweiten Versuch hat die Mitarbeiterin des Saturn Service die Transportschutzfolie abgezogen wobei sich direkt das Display vom Rest des Smartphones getrennt hat. 25 Minuten später hatte ich den Kaufpreis für das Gerät zurück. Klar macht das keinen Spaß und ich musste jedes Mal zu Saturn fahren, aber die Reparatur durch Saturn ist genau wie beim Garantiefall über Motorola und Direktversand bei DAT-Repair erfolgt. D.h. hätte ich das Gerät zu Hause ausgepackt und diese Probleme gehabt, dann wäre es bei Weitem nicht so einfach gewesen.Fembre schrieb:Faustregel: Garantie vor Gewährleistung in Anspruch nehmen.
Wie bereits erwähnt, die veröffentlichten Garantiebedingungen sind rechtlich verbindlich (und einklagbar wenn man den Aufwand nicht scheut). In der Gestaltung (und Eindeutigkeit) der Bedingungen ist der Hersteller natürlich frei.phone-company schrieb:Wie dem auch sei soll jeder so machen. Verbindlich ist die Gewährleistung in Deutschland... Alles andere ist eben freiwillig....
Die rechtliche Handhabe ist genauso schlecht oder gut wie bei der Gewährleistung. Im Einzelfall muss man die Bedingungen prüfen und bewerten. Wenn der Händler die Gewährleistung ablehnt ist das auch so und man muss gerichtlich dagegen vorgehen. Einziger Vorteil beim Händler könnte sein, dass man vor Ort vielleicht einen Mitarbeiter findet, der die Gesetzeslage kennt und respektiert. Letzteres kann man aber nicht als selbstverständlich voraussetzen!phone-company schrieb:Wenn Google die Garantieleistung ablehnt (auch schon vorgekommen) hat man eben keine rechtliche Handhabe.
Wie ich in #16 bereits berichtet habe, hat Google bei mir bei der (ersten) Korrektur des Garantieenddatums zwar ein Jahr dazu addiert, aber irgendwie einen Tag dabei verloren. Ich habe bei denen noch am selben Tag nachgefragt und heute tatsächlich eine Antwort bekommen, dass sie sich entschuldigen und auch diesen kleinen Fehler von einem Tag nun auch korrigiert haben. Besser wäre es natürlich, wenn das Garantieenddatum von Anfang an einfach richtig wäre ohne dass man es per Ticket korrigieren lassen müsste, nichtsdestotrotz vorbildlich, dass Google die eigenen Fehler eingesteht und diese korrigiert.bubogene schrieb:den Garantie-Check unter Google Play nochmal durchführen lassen und statt bisher 19.10.2024 nun den 18.10.2025 angezeigt bekommen. Warum Goolge zwar ein Jahr dazu addiert hat, dabei aber dennoch einen Tag abgezogen hat, ist mir allerdings ein Rätsel (womöglich irgendwelche Zeitzonen-Unterschiede).