Woran erkenne ich ob mein Austauschgerät refurbished oder neu ist?

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Blade Runner schrieb:
Der Mitarbeiter kann schreiben und erzählen was er will.

Eben nicht, bei Falschauskunft haftet das Unternehmen für seine Mitarbeiter. Was kann der Kunde für Falschauskünfte?


Eine Auskunft, die durch ein Unternehmen im Rahmen des Kundendienstes einer Privatperson erteilt wird, ist irreführend, wenn sie falsche Angaben enthält und somit unwahr ist oder wenn sie in irgendeiner Weise den Durchschnittsverbraucher täuscht. Das gilt insbesondere, wenn sich die falsche Auskunft auf die wesentlichen Merkmale der Ware oder der Dienstleistung, insbesondere Preis, Art der Preisberechnung sowie die Rechte des Verbrauchers bezieht und den Verbraucher täuscht.


Falsche Auskünfte sind eine irreführende Geschäftspraxis, da der Verbraucher durch sie tatsächlich oder voraussichtlich zu einer falschen Entscheidung veranlasst wird, die er ansonsten nicht getroffen hätte. Das hatte der Europäische Gerichtshof 2015 in einer Grundsatzentscheidung klar gemacht(Urteil vom 16.4.2015, Rechtssache C-388/13).


In diesem Zusammenhang ist völlig unbedeutend, ob das Verhalten des betreffenden Händlers nur einmal vorkam und nur einen Verbraucher betrifft. Es ist auch gänzlich irrelevant, ob die Falschauskunft mit oder ohne Absicht erfolgte und dem Kunden tatsächlich ein Schaden entstanden ist. Dass sich der Verbraucher die richtige Auskunft selbst hätte beschaffen können, ist ebenfalls unerheblich.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Pixel23proMax Viel spaß dich mit Google anzulegen :D
 
Pixel23proMax schrieb:
Eben nicht, bei Falschauskunft haftet das Unternehmen für seine Mitarbeiter. Was kann der Kunde für Falschauskünfte?
Zeig mir doch bitte mal wo schriftlich vom Google Mitarbeiter steht, dass er ein fabrikneues Gerät bekommt.
Da steht nur „neues“. Kann auch damit gemeint sein, dass er neues/anderes Gerät bekommt und seines nicht mehr repariert wird.
 
Ganz abgesehen davon, dass wenn ein Gerät aufgrund eines Fehlers zurückgeschickt wird, es sich dabei dann bereits um ein gebrauchtes Gerät handelt. Man hat dann i. a. R. auch nur Anspruch auf ein gebrauchtes im Austausch. Aber natürlich muss das Austauschgerät dann fehlerfrei sein.

Ciao
Toscha
 
@toscha42
Wo hast Du das denn her? Anspruch besteht ja überhaupt nur, wenn es eine Grundlage für einen Anspruch gibt.

Im Falle des Kaufs eines neuen Smartphones: Ein Kaufvertrag. Der muss von beiden Parteien erfüllt werden. Wenn das Gerät defekt ist, hat der Käufer gesetzlich verbriefte Rechte, z.B. auf Nacherfüllung des Vertrags: Such´ mal nach "Gewährleistung" und "Gefahrenübergang".
Beiträge automatisch zusammengeführt:

Pixel23proMax schrieb:
...
In diesem Zusammenhang ist völlig unbedeutend, ob das Verhalten des betreffenden Händlers nur einmal vorkam und nur einen Verbraucher betrifft. Es ist auch gänzlich irrelevant, ob die Falschauskunft mit oder ohne Absicht erfolgte und dem Kunden tatsächlich ein Schaden entstanden ist. Dass sich der Verbraucher die richtige Auskunft selbst hätte beschaffen können, ist ebenfalls unerheblich.
Recht auf Irrtum. Du hast Dir da etwas zusammen konstruiert, was rechtlich m.E. nicht haltbar ist und im Übrigen auch leicht heilbar wäre.

Der Fehler liegt - wie oft hier im Forum - im Vorfeld. Wenn der Käufer auf seine Rechte verzichtet und den Vertragspartner nicht in die Pflicht nimmt, sich stattdessen dem Hersteller und dessen freiwilliger Garantie ausliefert, muss er halt nehmen, was der Hersteller ihm anbietet.
 
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Bearbeitet von: hagex - Grund: Direktzitat entfernt. Gruß von hagex
  • Danke
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Ich liebe diese Fachanwälte hier.... frage mich immer, warum unsere 1000€/h berechnen, wenn doch hier / oder per Goggle alles so einfach ist 🤦‍♀️
 
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sj00 schrieb:
Ich liebe diese Fachanwälte hier.... frage mich immer, warum unsere 1000€/h berechnen, wenn doch hier / oder per Goggle alles so einfach ist 🤦‍♀️
Die berechnen ja nur 1000€/h, wenn 2 Dinge zusammenkommen: a. die Qualität des Anwalts ist überragend und b. die Qualität des Kunden läßt extrem zu wünschen. Quasi Problembär Bruno als Mandant. 😎
 
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Da die ursprüngliche Frage des Themas geklärt ist, ist hier 🚧
 
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