
Pixel23proMax
Fortgeschrittenes Mitglied
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Blade Runner schrieb:Der Mitarbeiter kann schreiben und erzählen was er will.
Eben nicht, bei Falschauskunft haftet das Unternehmen für seine Mitarbeiter. Was kann der Kunde für Falschauskünfte?
Eine Auskunft, die durch ein Unternehmen im Rahmen des Kundendienstes einer Privatperson erteilt wird, ist irreführend, wenn sie falsche Angaben enthält und somit unwahr ist oder wenn sie in irgendeiner Weise den Durchschnittsverbraucher täuscht. Das gilt insbesondere, wenn sich die falsche Auskunft auf die wesentlichen Merkmale der Ware oder der Dienstleistung, insbesondere Preis, Art der Preisberechnung sowie die Rechte des Verbrauchers bezieht und den Verbraucher täuscht.
Falsche Auskünfte sind eine irreführende Geschäftspraxis, da der Verbraucher durch sie tatsächlich oder voraussichtlich zu einer falschen Entscheidung veranlasst wird, die er ansonsten nicht getroffen hätte. Das hatte der Europäische Gerichtshof 2015 in einer Grundsatzentscheidung klar gemacht(Urteil vom 16.4.2015, Rechtssache C-388/13).
In diesem Zusammenhang ist völlig unbedeutend, ob das Verhalten des betreffenden Händlers nur einmal vorkam und nur einen Verbraucher betrifft. Es ist auch gänzlich irrelevant, ob die Falschauskunft mit oder ohne Absicht erfolgte und dem Kunden tatsächlich ein Schaden entstanden ist. Dass sich der Verbraucher die richtige Auskunft selbst hätte beschaffen können, ist ebenfalls unerheblich.
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