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Enthusiast
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Wenn Google der Auftraggeber der Rücksendung war, sollte es ausreichen, wenn man glaubhaft machen kann, dass die Sendung zum Zeitpunkt der Übergabe an UPS korrekt war. Was unterwegs passiert geht dann zu Lasten des Auftraggebers, nicht zu deinen.Pixel23proMax schrieb:Wie will man denn beweisen das beim Paketdienst das Paket geöffnet und der Inhalt geklaut wurde?!?