Reparatur oder Austausch?

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crit767

crit767

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Hallo zusammen, ich bin seit 2 Monaten Pixel 7 pro Besitzer. Habe vor ca. 3 Wochen festgestellt dass das Display grün verfärbt ist. Nach weiteren zwei Tagen ist das Display immer wieder plötzlich ausgefallen, weswegen ich es zur Reparatur gesendet habe.
Das Handy liegt seit dem 20.03.23 6Uhr den Technikern in Polen vor jedoch hat es über 72 Stunden gedauert bis ich eine entsprechende Eingangsmail erhalten habe.o0
Mittlerweile habe ich die Email erhalten und auch der Status im System hat sich aktualisiert, dem ich entnehmen kann, dass das Handy gerade repariert wird nach dem der von mir angegebene Schaden bestätigt wurde.
Ich füge einen SS an und würde gerne wissen ob man hier schon erkennen kann, ob es repariert oder ausgetauscht wird.
Sollte es nur repariert werden, nach wieviel Malen reparieren darf man ein neues Gerät im Austausch verlangen?
Danke
 

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crit767 schrieb:
Sollte es nur repariert werden, nach wieviel Malen reparieren darf man ein neues Gerät im Austausch verlangen?
Gar nicht, was ich weiß.
 
Sieht nach Repatur aus , kein austausch.
Laut Gesetzt darf man 3x mal reparieren lassen,, wenn es immer noch nicht funktioniert kann man von Vertrag zurück treten
 
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Reparatur heißt: das Display wird ausgetauscht.
Wenn es ein in Deutschland gekauftes Gerät ist hast du die gesetzlichen Rechte.
Einfach mal abwarten WAS du zurück bekommst. Ist der Fehler behoben? Funktioniert dann alles?
Ob du dann noch einen Fehler hast - verändert die gesetzliche Gewährleistung nicht.
Es ist ärgerlich. Man erwartet eine mangelfreie Ware. Aber dafür hat man die Rechte aus der gesetzlichen Gewährleistung.
Und bitte nicht mit der Hersteller-Garantie verwechseln.
 
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@crit767
Du hast das Recht zu entscheiden, ob Reparatur oder Austausch des Gerätes :
https://www.verbraucherzentrale.de/...les-zu-gewaehrleistung-und-schadenersatz-5057
...................,,Ob die gekaufte Ware repariert oder getauscht werden soll, dürfen Sie als Kunde entscheiden (§ 439 Absatz 1 BGB). Sie sind nicht an Ihre Wahl gebunden, können also auch zunächst eine Reparatur verlangen und später eine Ersatzlieferung. Der Verkäufer darf dabei nicht ohne Ihr Einverständnis Fakten schaffen: Verlangen Sie eine Reparatur, darf er nicht einfach ein Ersatzgerät liefern. Allerdings kann der Händler die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, etwa wenn durch eine Reparatur unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen (§ 439 Absatz 4 BGB),,
Beiträge automatisch zusammengeführt:

@juni .........bei z.B Computer aber auch 3x.
Und ein Smartphone ist ja eine Art von Computer.
,,Gerichte haben schon die Ansicht vertreten, dass Sie bei technisch komplizierten Geräten wie einem Computer bis zu drei Versuche akzeptieren müssen.
https://www.verbraucherzentrale.de/...les-zu-gewaehrleistung-und-schadenersatz-5057
,,
 
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Wo kommt der Anspruch an einen Austausch her?

Warum stellt dich eine fachgerechte Reparatur durch einen zertifizierten Betrieb nicht zufrieden?
 
@datt-bo Danke erstmal für die Info! Ich habe das Gerät nicht über Google direkt erworben sondern über einen Händler Shop. Da dieser nur sporadisch gewisse Handymarken vorrätig hat und ich mir ewige Diskussionen ersparen wollte habe ich es direkt über den Google Support abgewickelt, da ich gelesen habe das dies weitaus unkomplizierter ist. Die sagten es wird geprüft, ob es repariert oder ausgetauscht wird.
Ist der Hersteller nicht eher gezwungen gegen das Problem seines Produkts vorzugehen anstatt der Händler, der das Produkt nur vertreibt?
Heisst also, das Google nochmal reparieren dürfte bevor ich ein Anspruch auf ein Austauschgerãt habe?
 
basketballer schrieb:
Wo kommt der Anspruch an einen Austausch her?

Warum stellt dich eine fachgerechte Reparatur durch einen zertifizierten Betrieb nicht zufrieden?
Das tut doch nix zur Sache.
Vom Gesetz her hat er das Recht auf Reparatur oder ein Neugerät. Also sei es ihm überlassen ob er lieber was neues möchte oder nicht. Wenn er beim Händler reklamiert hätte.

Hier hat er aber die Garantie von Google in Anspruch genommen und Garantien sind freiwillig und können an gewisse Bedingungen geknüpft sein.
 
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@datt-bo Kommt drauf an, wie es in der Praxis gehandhabt wird. Ich konnte auch schon bei einem Computer nach zwei fehlgeschlagenen Reparaturen zurücktreten.
Beiträge automatisch zusammengeführt:

crit767 schrieb:
Heisst also, das Google nochmal reparieren dürfte bevor ich ein Anspruch auf ein Austauschgerãt habe?
Nein, nur gegenüber dem Händler hast du Gewährleistung.
 
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@juni d. H. Also das Google so oft sie möchten reparieren dürfen?
 
Nochmal... Bis zu 3x mal können die es versuchen.. Klappt es beim dritten mal auch nicht, kannst du von Kaufvertrag zurücktreten.
 
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@crit767
In deinem Fall darf Google so oft auf Garantie reparieren, wie sie möchten. Alles andere musst du mit dem Händler auskaspern.
 
@juni also jetzt habe ich wieder zwei verschiedene Aussagen o0
 
Du kannst nicht gegenüber Google vom Kaufvertrag zurücktreten, weil du es nicht dort gekauft hast.
 
Gesetzliche Gewährleistung besteht gegenüber dem Händler. Was dafür gilt steht also im Gesetz.

Die Garantieleistungen des Herstellers sind freiwillig und in dessen Garantiebedingungen beschrieben.
 
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@prx alles klar, Danke. Bedeutet, dass falls das Problem nochmal auftreten sollte, ich mich lieber an den Händler wende.
Ich hatte wie gesagt vorab gelesen, das man sich die Diskussionen erspart wenn man direkt über Google reparieren lässt, da die angeblich sehr kulant mit den Austauschgerãten sein sollten.
Jetzt weiß ich Bescheid
 
Innerhalb der sogenannten Gewahrleistungspflicht ist es Sinnvoll sich zuerst immer an den Händler zu wenden bei dem Du das Gerät gekauft hat.
Du kannst, mußt aber nicht die Herstellergarantie in Anspruch nehmen. Die Herstellergarantie kann im ersten Jahr der Gewährleistung ungünstiger sein.

Wenn Du beim Hersteller kaufst ist auch der Hersteller in Deutschland zur Gewährleistung verpflichtet. Unabhängig von irgendwelchen Garantien die er gibt. Und hier gilt das gleiche wie oben schon geschrieben. Du kannst ....
 
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@Blade Runner
Du selbst erkannt hast (und dank der zusätzlichen Infos vom threadstarter) liegen wir hier im Garantie Bereich. Da kann der Hersteller entscheiden was er tut.

Aber unabhängig davon, stellt sich mir immer noch die Frage, woher dieses Anspruchsdenken kommt? Sollte es nicht egal sein, ob ich ein Austauschgerät bekommen oder mein Gerät mir Fachgerecht repariert wird? Hauptsache ich habe nach der Aktion ein fehlerfreies Gerät.

@crit767
du brauchst dich nicht mehr an den Händler zu wenden, wenn dieses Problem nochmal auftaucht.
Du hast meiner Einschätzung nach, keine Ansprüche mehr gegenüber dem Händler, da Google es schon mal repariert hat und es damit nicht mehr dem Zustand entspricht, den es beim Kauf vom diesem Händler hatte.

Die Zeiten des unkomplizierten Austausch gehen dem Ende zu. Immer mehr wird repariert, da die Hersteller merken, dass immer ein Austausch auf Dauer zu teuer wird.
 
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@basketballer dann kann ich an dieser er Stelle nur hoffen das deine Einschätzung nicht zutrifft 🙄
 

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