Pixel 7 Pro kurz ins Meer gefallen und nun defekt

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@chk142
Das ist doch das, was ich die ganze Zeit sage.
Die IP68 ist zunächst wasserDICHT.
Individuelle Einschränkungen macht jeder Hersteller individuell, mal mehr, mal weniger.
 
@josifi
Eben nicht.
IP68 ist geschützt unter gewissen Bedingungen.
Beiträge automatisch zusammengeführt:

W50L schrieb:
Das musst du in den ersten 12 Monaten der Beweislastumkehr nicht. Der Hersteller ist in der Beweispflicht
Gibt es da irgendeinen Fall zum nachlesen? Aussagen eines Fachanwaltes o.ä.
Ja, die 12 Monate Beweislastumkehr sind mit bekannt, aber ich meine jetzt speziell zur IP67/68 Zertifizierung von Smartphones und einem Wasserschaden an solch einem Smartphone.
 
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maik005 schrieb:
IP68 ist geschützt unter gewissen Bedingungen.
Kann man darunter die Bedingung verstehen, dies gälte nur, wenn kein Wasser eindringt? Und dass ein Gerät, in das Wasser eindrang, klarerweise nicht bestimmungsgemäss benutzt wurde, folglich auch keine Gewährleistung gilt?
 
Ja es eigentlich eine totale Verarschung, IP68 ist so ziemlich das beste eigentlich. IMHO ist kein Smartphone derzeit (außer dem KingKong 9 natürlich) so krass vor Wasser geschützt.

Maximal feuchte Hände nach dem Spülen, aber nur MIT KLAREM WASSER natürlich.

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Pixel23proMax schrieb:
IMHO ist kein Smartphone derzeit (außer dem KingKong 9 natürlich) so krass vor Wasser geschützt.
Es mag das eine oder andere explizit als Outdoor beworbene Gerät geben. Also vorausgesetzt da steht nicht drin, dass man es nur in geschlossenen Räumen betreiben darf.
 
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@Pixel23proMax
wie viel bekommst du eigentlich dafür immer wieder unpassend das Gerät zu erwähnen?
 
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Wir sind bei 7 Seiten, was für Hugo sind...
 
Wenn ich gewusst hätte, dass so ne Diskussion draus entsteht....... :1f602:
 
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maik005 schrieb:
@Pixel23proMax
wie viel bekommst du eigentlich dafür immer wieder unpassend das Gerät zu erwähnen?
Der Canyonero unter den Smartphones....
 
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Ich habe jetzt nicht jeden einzelnen Beitrag gelesen, aber: im technischen Datenblatt, welches bei store.google.com zu finden ist, sagt der Hersteller:
Staub- und wasserbeständig gemäß IP68

die IP Zertifizierungsregulatorik sagt dazu:

IP68 steht für Schutz gegen Staub (Kennziffer 6), Berührung und dauerhaftes Untertauchen (Kennbuchstabe 8).
Ein Gerät mit der Schutzklasse IP68 ist staubdicht und wasserdicht.

dazu weiter:

DIN EN 60529 (VDE 0470).​

Definition:​
Wasser darf nicht in einer Menge eintreten, die schädliche Wirkungen verursacht, wenn das Gehäuse unter Wasser getaucht ist unter Bedingungen, die zwischen Hersteller und Anwender vereinbart werden müssen.
IP X8
ipx8.gif

Prüfbedingungen:​
Das Gehäuse wird in einem Tauchbecken komplett unter Wasser getaucht. Die Tauchtiefe sowie die Prüfdauer werden entsprechend der Vereinbarung zwischen Hersteller und Anwender durchgeführt.
In unserem hauseigenen Prüflabor können wir bis zu einer maximalen Tauchtiefe von 1,2 Meter testen.
Abnahmebedingungen:​
evtl. eingedrungenes Wasser darf nicht
- in einer solchen Menge vorhanden sein, dass das ordnungsgemäße Arbeiten des Betriebsmittels oder die Sicherheit beeinträchtigt ist;
- sich an Isolierteilen ablagern, wo es zu Kriechströmen führen könnte;
- spannungsführende Teile oder Wicklungen erreichen, die nicht zum Betrieb in nassem Zustand ausgelegt sind;
- sich in der Nähe des Leitungsendes ansammeln oder gegebenenfalls in die Leitungen eindringen.
Quelle

Somit gibts keinen Zweifel, wieder ein Fall für die Verbraucherzentrale, Klageweg wie auch immer.
 
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@t0m2k
Glauben dir hier einige nicht.
 
@josifi mag sein, am Ende muss halt mal einer durchziehen und den Klageweg bestreiten.
 
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Wurde in Australien bereits gemacht, seit dem gibts keine Samsung Werbung mehr in der Nähe von "Wasser" aller Art
 
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Bearbeitet von: hagex - Grund: Direktzitat entfernt. Gruß von hagex
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@t0m2k
Wasser darf nicht in einer Menge eintreten, die schädliche Wirkungen verursacht, wenn das Gehäuse unter Wasser getaucht ist unter Bedingungen, die zwischen Hersteller und Anwender vereinbart werden müssen.
 
@DaniellSan der TE schreibt das es gerade mal für ne Sekunde untergetaucht war. Du glaubst allen Ernstes das es bei Süßwasser dicht geblieben wäre bei der gleichen Zeit? Salzwasser ist sicher schädlicher aber bei der kurzen Zeit hat das Salz ja nicht einmal Zeit irgend etwas anzugreifen.
Es war einfach undicht und fertig. Wäre mit jeder Flüssigkeit das selbe gewesen!
Ich nutze zwar kein Pixel, aber ein S23U und das hatte ich auch vor nem Monat auf ner Poolparty versehentlich in der Badehose gelassen als ich wieder ins Becken bin.
Der Schreck war kurz groß aber passiert ist gar nichts. Abgetrocknet und gut ist.

Mit Sicherheit war das ein Produktionsfehler und ich schließe nicht aus das es das bei einem S23U genauso gibt.
Das Problem ist es, dies den Herstellern nachzuweisen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
  1. Das Gerät entspricht in fabrikneuem Zustand der Staub- und Wasserschutzklasse IP68 nach IEC-Norm 60529. Es ist jedoch nicht wasser- oder staubdicht. Das Zubehör ist nicht staub- oder wasserbeständig. Wasser- und Staubbeständigkeit sind keine dauerhaften Zustände, denn sie können durch normale Abnutzung, Reparaturen, Auseinanderbauen oder Schäden beeinträchtigt werden oder nachlassen. Auch wenn das Gerät herunterfällt, kann die Wasser- bzw. Staubbeständigkeit beeinträchtigt werden. Durch Flüssigkeit verursachte Schäden führen dazu, dass die beschränkte Garantie vollständig erlischt. Weitere Informationen finden Sie unter g.co/pixel/water.
ES IST NICHT WASSERDICHT!

Wird es jetzt auch der letzte hier endlich akzeptieren, wenn Google dies sogar selbst schreibt?

Quelle:
Pixel phone hardware tech specs - Pixel Phone Help
 
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Wenn hier so getan wird als würden die 2 Sekunden Salzwasserkontakt jegliche Gummidichtung zerfressen und zu der Undichtigkeit führen, dann dürfte man das Gerät auch nicht mit schwitzigen Händen bedienen oder bei der Knabberei auf dem Fernsehabend mit Salzresten nach dem Griff in die Erdnüsse bedienen. :1f602::1f602::1f602:
 
@maik005
Dann entspricht es nicht der IP68.
 
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ChaosKnight schrieb:
Mit Sicherheit war das ein Produktionsfehler und ich schließe nicht aus das es das bei einem S23U genauso gibt.
Das Problem ist es den Herstellern nachzuweisen.
genau das.
Gibt es sicherlich bei allen Herstellern, wenn nicht jedes Gerät einzeln nach der Produktion geprüft wird und solche Fälle gab es auch bei Samsung schon.
Nur der Nachweis, dass es eben von Anfang an undicht war, nicht etwa durch "Verschleiß" über die Nutzungszeit oder äußeren Eingriff dürfte nahezu unmöglich sein.
Da Wasserschäden ja sowieso von der Herstellergarantie ausgeschlossen sind, egal ob bei Salzwasser, Süßwasser o.ä. würde es sowieso auf einen Rechtsstreit mit dem Händler auf Grundlage der Gewährleitung hinaus laufen.
Dieser würde sich sicherlich darauf berufen, dass die Geräte nicht wasserdicht sind und lt. Hersteller von Wasser fern gehalten werden sollten.
Beiträge automatisch zusammengeführt:

@creeper808
ich frage mich wo du so etwas liest.
Ich lese hier nichts in dieser Art.
 
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@hagex Danke, und ja, ich behandle auch Pixel-Geräte laufend :).
Ich habe jetzt aus zeitlichen Gründen nicht alles gelesen,
aber falls noch Hilfe benötigt wird, kann ich meine Dienste sehr gerne anbieten.
 
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