Herstellungsfehler beim Kamera-Abdeckglas des Pixel 7 Pro?

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Wie bei allen betroffenen, ich weiß.
 
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Keine Ahnung ob wir das schon hatten:


Mein Gerät ist leider schon mehrmals auf den Boden/Teppich usw gefallen, aber kaputt ist bis heute nix 🤷
 
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Das sollte auch so sein, maximal ein Kratzer.
 
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@osey es gibt in Deutschland keine Präzedenzfälle soweit ich das weiß... Nur Urteile auf die man sich berufen kann..... Hier geht's um einen gemeldeten Fall an eine Versicherung. Der Kollege ist Sachverständiger der Plausibilität prüfen soll. Der Kunde hat wohl angegeben das das Linsenglas aus heiteren Himmel kaputt war... Der Kollege meint das das Linsenglas regelrecht geplatzt war und zwar von innen nach außen nicht andersherum.... Sowas kann von Kondensat kommen welches sich in dem Raum zwischen Linse und Glas absetzt und ausdehnt durch zB starke Temperaturschwankungen. Mehr Infos gibt es dazu leider nicht. ich bekomme auch nicht mit wie das entschieden wird
 
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Interessant wäre zu wissen, ob es in seinem Fall von Innen nach außen gebrochen ist. Das würde dann ein Fremdverschulden ausschließen.
 
isostar2 schrieb:
Und wie ist die Klage gegen Samsung ausgegangen?
Dieser Fall ist sehr merkwürdig, ich hatte die damaligen Berichte auch gefunden und ziemlich gründlich gesucht. Die Verlinkungen zur Anwaltskanzlei (groß und auf derartige Fälle spezialisiert) führen aktuell ins Leere und es finden sich auch keine Hinweise auf den Ausgang eines Prozesses. Vielleicht hat man den Fall mit einer Verschwiegenheitsvereinbarung beigelegt.
 
Oder es lief auf einen Vergleich hinaus, um kein Urteil zu riskieren, auf das andere sich beziehen könnten.
 
Oh Mann, einige hier machen es aber auch sehr kompliziert. Wie kranpfhaft versucht wird, die Schuld den Kunden und ihrem unsachgemäßen Benutzen in die Schuhe zu schieben. Wie aber einige hier schon schrieben: es gibt eine gesetzliche Gewährleistung und in den ersten 12 Monaten eine Beweislastumkehr. Und - dieser Punkt kam noch nicht ins Spiel - die Gewährleistung trägt der Händler, nicht der Hersteller. Warum soll ich mir die Mühe machen, mich mit dem google-Konzern herumzustreiten, wenn der richtige Ansprechpartner Amazon/Saturn usw. ist. So wird ein Schuh draus. Wäre sehr überrascht, wenn der Händler mir in den ersten 12 Monaten unsachgemäße Benutzung nachweisen könnte, höchst überrascht!
 
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Wir drehen uns um Kreis hier.
Max3756 schrieb:
Wäre sehr überrascht, wenn der Händler mir in den ersten 12 Monaten unsachgemäße Benutzung nachweisen könnte, höchst überrascht!
Ich schrieb schon mal:
Chefingenieur schrieb:
meinst du da kommt, das Glas ist einfach so gebrochen, ich glaube Ihnen nicht, aber ich lasse jetzt ein Gutachten machen, weil ich ja beweisen muss, dass es kein Sturzschaden war?
sowie
Chefingenieur schrieb:
Recht haben und Recht kriegen.
Ohne Anwalt kann man es nahezu vergessen.
Und selbst wenn Google oder der Händler ohne Verhandlung nachgibt, ohne Rechtsschutz bleibt man auf den Anwaltskosten sitzen.
Aber klar, versuchen kann man es...
 
Für mich ist Google der Ansprechpartner, habs direkt dort gekauft.
 
@Max3756
Viel Erfolg.

Wir reden hier über Glasbruch und nicht von einer Kamera, welche plötzlich keine Bilder oder nur unscharfe Bilder macht (ohne Anzeichen eines Sturzes).
 
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@basketballer Ja, das habe ich schon verstanden, es ist Glasbruch. Ein kleines rundes Glas auf der Rückseite bricht bei vielen Leuten in praktisch derselben Art und Weise. Und weiter? Dann gehe ich zum Händler und sage ihm, dass das Material ohne mein Zutun gebrochen ist (offenbar Materialfehler). Und dann gebe ich ihm die Möglichkeit nachzubessern (sprich Reparatur) oder ich gebe das Gerät zurück. Nicht mehr und nicht weniger. Wenn er sich weigern sollte, und das wird er wohl nicht tun, trete ich auch vom Kauf zurück und zwar schriftlich. Und wenn er das nicht akzeptiert, dann schalte ich a) Anwalt ein (Rechtschutzversicherung vorhanden) b) Verbraucherzentrale ein. Aber nochmal, ich glaube kaum, dass ein seriöser Händler hier eskalieren würde, Amazon und Co. werden sich sicher mit google einigen, hier machen mir zu viele Leute einen auf mimimi, die offenbar im Wirtschaft und Recht- Unterricht lieber mit ihrem Android-Smartphone gedaddelt zu haben als bei BGB-Recht/Handelsrecht mal aufzupassen und bei Verbraucherrechten außerdem.
 
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@Max3756 Dafür hast dich jetzt extra hier angemeldet?
 
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@nurderbvb "Dafür hast dich jetzt extra hier angemeldet? "
Häh, hätte ich erst ein Bewerbungsschreiben für das Android-Forum schreiben sollen? Wenn ich irgendwo einen Beitrag schreiben will, dann melde ich mich an, kapiere die Frage jetzt nicht ganz.
 
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Musst du auch nicht, alles gut...
 
@Max3756 schöne Ansicht aber leider völlig falsch.... 🤷
Beiträge automatisch zusammengeführt:

Wenn dem so einfach wäre, würden Sachverständige nicht benötigt werden. In dem Fall den ich oben geschildert habe, wurde der Umtausch Seitens eines großen Händlers verweigert. Der Kunde hat dann seiner Versicherung den Schaden gemeldet. Diese will den Schaden ebenfalls nicht so einfach bezahlen und hat daher einen Sachverständigen beauftragt der belegen / erklären soll wie so etwas passieren kann und ob der Hersteller bzw Händler dafür aufkommen muss.
 
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Das heißt er hatte das Handy versichert? Weil deine eigene wird dafür nicht aufkommen.
 
@phone-company
"Max3756 schöne Ansicht aber leider völlig falsch.... 🤷 "

Das kannst du so sehen, muss ich aber noch lange nicht. Aber dein geschilderter Fall ist interessant. Ein großer Händler (welcher?) hat also die Gewährleistung verweigert und der Kunde rennt dann zu seiner Versicherung. Welcher Versicherung? Haftpflicht? Hausrat? Wäre schon falsch vom Kunden, weil der Händler unsachgemäßen Gebrauch nachweisen muss (in den ersten 12 Monaten). Und gehen wir vom Fall aus, dass der Kunde den Schaden nicht verursacht hat, warum sollte er seine Versicherung kontaktieren? Oder reden wir von einer extra abgeschlossenen Glasbruchversicherung? Ich will hier keine große juristische Diskussion aufziehen. Aber wir reden immer noch von einem Gebrauchsgegenstand im dreistelligen Bereich (oder vierstellig). Welche Händler oder Versicherung sollten sich deswegen einen derartigen Ärger einhandeln. Was macht denn der Händler, wenn der Kunde sein defektes Gerät abgibt/zurückschickt und von seiner Bank die entsprechende Lastschrift zurückgehen lässt mit Verweis auf die Nichtregulierung? Viele Fälle in Bezug auf das Pixel7-Problem stammen offenbar aus den USA, wo die Gewärleistungsansprüche anders geregelt sind. Aber gut, ich würde es damit auch von meiner Seite belassen. Ich habe nix gegen google oder andere Hersteller, aber mir missfällt schon diese defätistische Grundeinstellung im Sinne von "da kanste eh nix machen" oder "die sitzen am längeren Hebel". Ein Verbraucher hat mit gutem Grund umfangreiche Rechte. Und nochmal: ein Handy ist ein Gebrauchsgegestand, ansonsten gehört sowas ins Technikmuseum für Industrieschrott.
 
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@Max3756 ich weiß das du das nicht verstehst aber das ist eben kein offensichtlicher Gewährleistungsfall. Denn sonst kann ich mein Smartphone auf den Boden schmeißen und dann z Händler gehen Gewährleistung geltend machen.... Das ist weder gesetzlich so gewollt noch kommt man damit durch....
 
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