Herstellungsfehler beim Kamera-Abdeckglas des Pixel 7 Pro?

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Chefingenieur schrieb:
Theoretisch ja...
Der Händler lacht sich aber eher kaputt, wenn du ihm damit ankommst.
Oder meinst du da kommt, das Glas ist einfach so gebrochen, ich glaube Ihnen nicht, aber ich lasse jetzt ein Gutachten machen, weil ich ja beweisen muss, dass es kein Sturzschaden war?
So ist das Deutsche Gesetz in Deutschland! Ein Händler muss ein Gutachten machen oder er verstößt gegen das Gesetz und macht sich Strafbar
 
Ich denke wenn man es drauf Anlegt befinden wir uns hier im Bereich der Beweislastumkehr nach BGB. Denn sollten sich die Berichte als wahr heraus stellen, handelt es sich um einen Sachmangel. Damit wäre Google 6 Monate lang nach Verkauf verpflichtet zu beweisen, dass es sich eben um Eigenverschulden handelt. Und das nimmt selbst Google nicht im Einzelfall auf sich. Aber gut, grau ist alle Theorie.

"Kauft ein Verbraucher eine neue Sache, beträgt die Gewährleistung zwei Jahre. Tritt innerhalb der ersten sechs Monate ein Sachmangel auf, so ist immer davon auszugehen, dass die Sache bereits beim Kauf mangelhaft war (Beweislastumkehr nach § 476 BGB). Nach dieser Frist liegt die Beweislast beim Käufer
 
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@wiesel83 Es sind 12 Monate:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 477 Beweislastumkehr

(1) Zeigt sich innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang ein von den Anforderungen nach § 434 oder § 475b abweichender Zustand der Ware, so wird vermutet, dass die Ware bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Ware oder des mangelhaften Zustands unvereinbar.
 
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@isostar2 Meinetwegen auch 12 Monate ;)!
 
Gewährleistung hin oder her...wenn für den Schaden ein Sturz notwendig ist, dann wünsche ich viel Erfolg damit zu argumentieren.
 
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isostar2 schrieb:
es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Ware oder des mangelhaften Zustands unvereinbar.

Das wird das Zünglein ein der Waage sein, dass du dir die Gewährleistung in die Haare schmieren kannst.
 
Nö - ist halt Gesetzestext und dementsprechend schwer zu verstehen.
es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Ware oder des mangelhaften Zustands unvereinbar

... es sei denn, dieser Glasbruch ist mit der Art der Ware - ein Smartphone mit Glasanteilen - oder des runden Glasbruch um die Linse unvereinbar


Im Umkehrschluss - der Glasbruch ist durchaus mit dem Schadensbild; sowie mit dem Auftreten an einem Smartphone vereinbar.
Unvereinbar wäre, wenn du einen Lackkratzer am Auto hast und damit ein Bremsversagen begründen wölltest.

Guten Rutsch 😉
 
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Dieses Gesetzestexte 😅

Wobei dann die Frage übrig bleibt, ob es „ein Smartphone mit Glasanteilen“ ist nur nur ein Smartphone.

Glas ist Glas und Glas kann kaputt gehen (Frei nach Zack von JerryRigEverthing)
 
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Kürzen wir ab. Recht haben und Recht kriegen.
Ohne Anwalt kann man es nahezu vergessen.
Und selbst wenn Google oder der Händler ohne Verhandlung nachgibt, ohne Rechtsschutz bleibt man auf den Anwaltskosten sitzen.
 
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Und dann ist es günstiger es gleich selbst zu zahlen.......
 
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evtl. hören wir ja in paar Tagen was von Google. Die Stadia Rückzahlungen haben das Geschäftsjahr sicherlich nicht gut dastehen lassen.
 
Chefingenieur schrieb:
ohne Rechtsschutz bleibt man auf den Anwaltskosten sitzen.
Nö - nicht wenn man Recht bekommt 😉
 
Und genau da sehe ich das Problem.
 
Der zweite Versuch über den Support wurde auch abgelehnt.
Werde mich jetz offiziell auf meine gesetzliche Gewährleistung berufen und eine 14 tägige Frist setzen. Wenn nichts passiert geht's zum Anwalt. Ich habe Rechtsschutz.
 
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@osey halte uns bitte mal auf dem laufenden, was da raus kommt. Bin echt gespannt.
 
@osey
Du Hengst. Da bin ich mal gespannt was da raus kommt. Ich hoffe du bist dann auch transparent und lässt uns an der Kommunion mit Google teilhaben.
 
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Ist Google katholisch?
Ich frage für einen Freund.....
 
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Mit einem Anwalt wird das nach Monaten oder Jahre auf ein Gutachten hinauslaufen und der wird feststellen das man das Handy auf etwas Spitzes oder Stumpfen abgelegt hat und dabei genau das Glas getroffen wurde.
Ist auch eine Blöde Bauweise, die Fläche ist viel zu Groß für die Rückseite.
Aber ich bin gespannt.
 
Ich bin erhlich gesagt erstaunt, wieviel Berichte es zu dem Thema gibt!! Entweder werden da mal wieder Einzelfälle hoch gekocht oder Google hat da wirklich ein Problem.
Sollten die Berichte stimmen, kann Google sich da auf Dauer nicht schuldfrei erklären!! Das wäre echt der Hammer.

Es gibt schon Reperaturkits zu kaufen, eine Anleitung zur Reperatur konnte ich indes nicht finden.
200 Euro für eine Reperatur sind viel Geld. Dafür würde ich es selber versuchen.
 

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