Herstellungsfehler beim Kamera-Abdeckglas des Pixel 7 Pro?

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Weil du nicht weisst, ob es eigenverschuldet ist oder du es nur annimmst/unterstellst?
 
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Hier ist das Handy runtergefallen und danach das Display kaputt. Eindeutig, also Eigenverschulden
 
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Nein - lese es einfach nochmal langsam 😉
 
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Habe ich und genauso wars
 
Okay dann zitiere ich extra mal für dich:

osey schrieb:
Mir istb es aus 60 cm vom Tisch gefallen, hinterher war es noch ganz.
Am nächsten Tag
war das Loch in der Linse.

Klar - es kann einen Zusammenhang geben; aber genauso kann beides nix miteinander zu tun haben.
Von daher eher weit weg von "eindeutig" Eigenverschulden. 😉
 
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Endlich einer der wenigen, der es nachvollziehen kann. All die Fotos des gleichen Schadensbildes, alles wohl eigenverschulden. Als ob er dabei war. Google hat das Problem erkannt und den Betroffenen werden Lösungen angeboten.
 
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@phone-company "auch hier nochmal, das Kameraproblem fällt nicht unter das Gewährleistungsrecht (Sachmängelhaftung) sondern unter die Garantie.... "
Und auch hier nochmal: Das ist falsch, ich habe die Rechtsnormen in Beitrag #200 dargelegt. Dass du wiederholt versuchst, einfach stumpf die Verantwortung eines Händlers wegzudiskutieren, ist bedauerlich. Wenn du selbst Händler bist (was icher vermute), dann solltest du dich mit entsprechenden Vereinbarungen deinem Zulieferer gegenüber absichern. Der Ansprechpartner für den Käufer bei einem Sachmangel ist und bleibt der Händler und in den ersten 12 Monaten nach Kauf gilt die Beweislastumkehr. (sieh Beitrag #200)
Beiträge automatisch zusammengeführt:

@osey
"Das wurde wegen der Reaktion von Google so heiß gekocht. Hätten sie die betroffenen nicht erstmal abgeblockt und auf Reparaturkosten sitzen lassen, wäre das auch anders abgelaufen."

Genau so sieht es aus. Und hätten nicht einige Interessierte hier versucht, die Berichte aus den USA 1:1 auf Deutschland zu übertragen im Sinne von, man müsse sich dann halt mit google herumstreiten und habe sowieso keine Chance, dann wäre es auch nicht so hochgekocht. Ich vermute, die Fälle in D. (ob nun wenige oder viele weiß ich nicht) werden reguliert, denn hier gilt ein kundenfreundliches Gewährleistungsrecht.
Das soll natürlich die technisch Interessierten hier nicht davon abhalten, die Ursache der Glasbrüche per Ferndiagnose anhand von Bildchen und mithilfe des eigenen Erfahrungsschatzes zu ermitteln. 🙂
 
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@Zeev siehste hast es selber gefunden und ist eindeutig
 
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sj00 schrieb:
@isostar2 köntest du mir sagem, warum ich dir irgendwelche Quellen hier posten sollte? Du würdest sie ja sowieso nicht glauben.
und ja auch in einer Hülle darf ein 1000000€ Phone kaputgehen...

Wie das ganze juristisch in Deutschland/Europa abläuft, kann ich nur Vermuten.
Da wir ja keine echten Sammelklagen haben, wird jeder einzelne versuchen müssen, eventuell vorhanden Ansprüche geltend zu machen.
Da machen Musterfeststellungsklagen den meisten Sinn, allerdings keine Ahnung wieviele "Betroffene" dafür nötig sind. 🤷‍♂️
Aber Google ist ein eher kulantes Unternehmen, ja meine ich ernst, zumindest verglichen mit anderen .

Wie das ganze in D. ausgehen wird? Für den Käufer vermutlich ganz ohne großes Getöse durch Händler-Regulierung über die Gewährleistung und dann Reparatur durch Serviceunternehmen. Sammelklagen/Musterfeststellungsklagen etc. wären dann Sache der Händler, wenn diese google nachweisen können, dass der Glasbruch strukturell bedingt war. Ich hoffe, damit werden sie dann Erfolg haben.

Was mich hier stört, ist die m. E. irrige Annahme, der Kunde hätte etwas von einem selbst verschuldeten Schaden. Er kann sein Gerät eben nicht einfach zurückgeben und sagen, will ich nicht mehr, weil kaputt. Er muss eine Reparatur akzeptieren. Und dazu muss er das Gerät einschicken und er wird das Handy auch nicht nach 2 Tagen wieder haben. Warum sollte jemand also sowas provozieren? Um google zu schaden? Als Agent der Konkurrenzunternehmen? Schwer zu glauben...
 
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Um es genauer auszudrücken, der Kunde muss dem Händler 3! Reperaturversuche zugestehen bevor er vom Kauf zurück treten darf. Wenn es bei einigen Händlern schneller geht geschieht dies rein aus Kulanz.
 
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Mikaole schrieb:
@Zeev siehste hast es selber gefunden und ist eindeutig
Wie immer, du musst dabei gewesen sein. Auf diesem Text reitest du schon seit Wochen herum. An meiner Richtigstellung, was auch ein Text von mir ist, den zitierst du irgendwie nie. Passt vermutlich nicht zu deiner lange beschlossenen Meinung. Und was nicht sein kann das darf auch nicht sein.
 
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Zum einen sind es nicht Wochen sondern Tage.
Zum anderen reite ich nicht darauf rum. Es mag vielleicht jemanden geben, bei dem das Display ohne Aussenwirkung gebrochen ist. Es mag sein, dass es vielleicht einige Fertigungsfehler gibt. Das ist normal, wie überall. Aber Fakt ist, bei Dir nicht. Du hast dein Handy fallen lassen und nun ist es kaputt. Klingt komisch, ist aber so. Pech und tut mir leid, aber da kannst Du nichts dran ändern.

Ihr reitet immer noch auf der Gewährleistung rum, obwohl lange klar ist, dass diese auch in Deutschland bei Glasbruch nicht greift, sondern hier nur die Garantie in Anspruch genommen werden kann.

Wenn Google das jetzt macht, ist das schön für Dich, aber trotzdem muss ich das bei Eigenverschulden nicht gut finden.
 
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Mikaole schrieb:
Ihr reitet immer noch auf der Gewährleistung rum, obwohl lange klar ist, dass diese auch in Deutschland bei Glasbruch nicht greift, sondern hier nur die Garantie in Anspruch genommen werden kann.

Für dich mag das so sein, für andere nicht. Wo steht denn, dass bei Glasbruch die Gewährleistung ausgeschlossen ist? Genau, ds steht original nirgends. Das behauptet Ihr hier einfach nur ohne die geringste Quellenangabe. Und bei Löchern in der Kameraabdeckung, die identisch zu ganz vielen Fällen mittlerweile sind, fehlt mir die Phantasie, wie der Händler da Eigenverschulden nachweisen will. Oder reden wir hier nicht mehr um den Glasbruch der Kameraabdeckung?
 
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Mikaole schrieb:
Ihr reitet immer noch auf der Gewährleistung rum, obwohl lange klar ist, dass diese auch in Deutschland bei Glasbruch nicht greift, sondern hier nur die Garantie in Anspruch genommen werden kann.
Wenn diese Sprünge im Abdeckglas ursächlich in einem Konstruktions-, Material oder Herstellungsfehler begründet sein sollten, dann greift selbstverständlich die Gewährleistung (auch Mängelhaftung genannt), denn genau dafür wurde diese gesetzliche Regelung eingeführt.
 
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Genau so ist es. Wenn die Ursache des Gladbruchs von Anfang an vorlag, zb. Produktionsfehler, dann war das Gerät bei Auslieferung nicht in Ordnung. Ach wenn der daraus folgende Glasschaden erst später entstand. Der Kunde hat dann des Recht und die Wahl einer Reparatur oder einer Nachlieferung.
Hat mir ein Anwalt auch so bestätigt.
Aber hier gibt es offenbar ein paar Superexperten die auch hellseherische Fähigkeiten haben, die wissen da offenbar mehr darüber.
 
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Mikaole schrieb:
...

Ihr reitet immer noch auf der Gewährleistung rum, obwohl lange klar ist, dass diese auch in Deutschland bei Glasbruch nicht greift, sondern hier nur die Garantie in Anspruch genommen werden kann.

..

Das ist leider falsch.
Bei Defekt greift in Deutschland immer erst die Gewähreistung bzw. die Sachmänglehaftung. Die ist gesetzlich geregelt und beträgt 2 Jahre.
Eine Garantie ist immer freiwillig, kann von Hersteller oder Verkäufer gegeben werden (Was Apple immer wieder versucht), kann zeitlich eingegrenzt und an Bedingugen genüft sein.

Bei einem Defekt sollte man deswegen immer zuerst auf den Händler zugehen. Der ist dein Ansprchpartner für Gewährleistungsansprüche.
Es kann aber sein das es über die Garantieabwicklung direkt mit dem Hersteller schneller gehen. Wenn es z.B Austauschprogramme bei Defekten gibt. Wie gesagt kann. Aber nicht muß.
Erster Weg immer der zum Händler.

In Deutschland kommt dann noch die Beweislastumkehr im Defektfall in den, inzwischen, ersten 12 Monaten dazu. Da muß der Händlr dir nachweisen das der Defekt von dir verschuldet ist. Bei Fehlern die man bei einem Handy nicht selber verursachen kann, Speicherfehler, Empfang läßt immer mehr nach, CPU überhitzt ist das recht einfach und läuft meist direkt auf einen Austausch durch den Händler raus. Auch wenn das ein paar Tage dauern kann.

Bei mechanischen Beschädigungen siehts aber ganz anders aus. Solange da nicht offiziell vom Hersteller betätigt ist das es ein Materialfehler oder Verarbeitungsfehler ist wird der Händler sagen -> Eigenverschulden.

Dann kannst Du gerne den Klageweg beschreiten wenn Du eine Rechtschutz hast die solche Streitigkeiten mit abdeckt. Die Chance das Du den Prozess aber verlierst stehen recht gut. Wen das der Fall ist darfst Du die Kosten der Gerichtsverhandlung tragen und die Kosten des Gegners. Das wird soweit ich weis nicht von der Rechtsschutz abgedeckt. Nur die eigenen Kosten. Ich habe die Rechtsschutz zum Glück noch nie benötigt.

Ich würde es mir echt überlegen.

Das Schadensbild das ich bis jetzt bei den Bildern sehen konnte weißt für mich auf eine punktuelle, mechanische Einwirkung hin. Doof runter gefallen, was drauf gefallen, irgendwo dran gestoßen.
Warum ich der Meinung bin?

Nun ... das ist eine Schadensbild wie ich es schon dutzende mal auf Arbeit bei diversen Datenerfassungsgeräten von Datalogic und Casio gesehen habe, sowie bei dem einen oder anderen iPhone.

Da helfen auch die ganzen Hüllen für das P7P nicht. Auch wenn die evtl. einen halben Millimeter höher als der Kamerabalken sind. Das Glas liegt trotzdem offen und kann beschädigt werden. Da hilft nur ein Schutzglas für den Balken. Der kann Beschädigungen bis zu einem gewissen Grad verhindern.
 
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@osey
Also Du willst damit sagen, dass ein Materialfehler erst nach Wochen oder Monaten auftreten kann, aber, dass ein Sturz den selben Effekt Stunden später aber nicht haben kann???

Wie schon mehrfach gesagt, ja, es kann ein Materialfehler sein. Dafür sind es meiner Meinung nach aber zu wenig Fälle.

Wir haben hier einfach unterschiedliche Meinungen und da werden wir auch leider nichts daran ändern können.

Wenn Google das jetzt eh alles regelt ist das weitere Diskutieren ja eh unnötig.
 
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Ja das will ich damit sagen. Wenn das Handy in einem Bumper ist und aus geringer höhe auf einen Holzboden fällt, dürfte das Glas nicht Kreisrund brechen. Das könnte ich akzeptieren, wenn es aus einer anderen Höhe genau mit dem kleinen Glas auf einen harten Gegenstand fällt. Deshalb bin ich der Meinung, dass ein Konstruktionsproblem besteht, und das Glas aus verschiedenen Ursachen heraus bricht, ohne das es zu einem direkten Kontakt mit einem Gegenstand gekommen ist.
 
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Also meins ist runtergefallen, Rückseite ist gesprungen, aber Linsenglas noch ganz, hab ich ja nochmal Glück gehabt ;-)
 
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