Zeev
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Weil du nicht weisst, ob es eigenverschuldet ist oder du es nur annimmst/unterstellst?
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osey schrieb:Mir istb es aus 60 cm vom Tisch gefallen, hinterher war es noch ganz.
Am nächsten Tag war das Loch in der Linse.
sj00 schrieb:@isostar2 köntest du mir sagem, warum ich dir irgendwelche Quellen hier posten sollte? Du würdest sie ja sowieso nicht glauben.
und ja auch in einer Hülle darf ein 1000000€ Phone kaputgehen...
Wie das ganze juristisch in Deutschland/Europa abläuft, kann ich nur Vermuten.
Da wir ja keine echten Sammelklagen haben, wird jeder einzelne versuchen müssen, eventuell vorhanden Ansprüche geltend zu machen.
Da machen Musterfeststellungsklagen den meisten Sinn, allerdings keine Ahnung wieviele "Betroffene" dafür nötig sind.
Aber Google ist ein eher kulantes Unternehmen, ja meine ich ernst, zumindest verglichen mit anderen .
Wie immer, du musst dabei gewesen sein. Auf diesem Text reitest du schon seit Wochen herum. An meiner Richtigstellung, was auch ein Text von mir ist, den zitierst du irgendwie nie. Passt vermutlich nicht zu deiner lange beschlossenen Meinung. Und was nicht sein kann das darf auch nicht sein.Mikaole schrieb:@Zeev siehste hast es selber gefunden und ist eindeutig
Mikaole schrieb:Ihr reitet immer noch auf der Gewährleistung rum, obwohl lange klar ist, dass diese auch in Deutschland bei Glasbruch nicht greift, sondern hier nur die Garantie in Anspruch genommen werden kann.
Wenn diese Sprünge im Abdeckglas ursächlich in einem Konstruktions-, Material oder Herstellungsfehler begründet sein sollten, dann greift selbstverständlich die Gewährleistung (auch Mängelhaftung genannt), denn genau dafür wurde diese gesetzliche Regelung eingeführt.Mikaole schrieb:Ihr reitet immer noch auf der Gewährleistung rum, obwohl lange klar ist, dass diese auch in Deutschland bei Glasbruch nicht greift, sondern hier nur die Garantie in Anspruch genommen werden kann.
Mikaole schrieb:...
Ihr reitet immer noch auf der Gewährleistung rum, obwohl lange klar ist, dass diese auch in Deutschland bei Glasbruch nicht greift, sondern hier nur die Garantie in Anspruch genommen werden kann.
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