Displaydefekt beim Pixel 7 Pro?

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@Starwalker Danke für deinen Beitrag. Genau das meinte ich. Man kann nicht Pauschal bei 900€ sagen 439 man hat das Recht auf was neues. Im BGB habe ich nichts von Zumatbar gefunden daher meine Aussage dass es nicht definiert ist aber gut zu wissen daß es doch definiert ist.
 
Floppy5885 schrieb:
Ich dachte mir schon dass du mit §439BGB antwortest. ...
Worum geht es Dir eigentlich? Warum hast *Du* den für diese Gewährleistungsproblematik beim Handy erheblich relevanteren § 439 hier im Forum nicht vorgestellt, sondern unterschlagen? So bist Du hier aufgetreten als jemand, der Verbraucherrechte unterlaufen bzw. zerreden möchte.

Floppy5885 schrieb:
Bei einer PC Maus kannst du den §439 sicherlich anführen da Versandkosten, Arbeitslohn etc den Wert fast übersteigen. Bei 900€ sicherlich nicht mehr. Das Display kostet Google beim Pixel 6 Pro 249€. Beim 7 Pro wird es nicht anders sein vielleicht ein paar € mehr. Gemessen am Preis von 899€ ist es für den Hersteller nicht zumutbar direkt ein neues Gerät rauszuhauen.
Das ist und bleibt Kulanz, denn das Gesetz sagt sowohl mit §439 aus man hat Recht auf neue Ware und einen Paragraphen später mit §440 ist das Nachbesserungsrecht (ebenfalls bezogen auf die Gewährleistung und nicht Garantie).

Oder anders ausgedrückt kann der Hersteller Nachweisen dass es für ihn unzumutbar ist, ein neues Gerät zu versenden da es günstiger und wirtschaftlicher ist Nachzubessern darf er dies auch. Es gibt im BGB keine genaue Definition von Zumutbar.
Deine Rechnerei ist zum einen albern (Das Display kostet Google beim Pixel 6 Pro 249€ 😂) und geht zum anderen an der Intention des Gesetzes völlig vorbei. Alleine an der kürzlich erfolgten Verlängerung des Zeitraums der Beweislastumkehr von 6 Monaten auf 1 Jahr ist der unbedingte Wille des Gesetzgebers erkennbar, die Verbraucher besser zu schützen.

Dann kommst Du wieder mit dem Hersteller. Es geht um einen Vertrag. Aber ich möchte mich nicht wiederholen müssen.

Leg´ doch mal dar, wieso dies der Fall sein sollte: "Gemessen am Preis von 899€ ist es für den Hersteller nicht zumutbar direkt ein neues Gerät rauszuhauen." ?

Warum sollte der Hersteller, wenn er wie hier beim Pixel oft auch Verkäufer/Vertragspartner ist, nicht durch Austausch gegen ein Neugerät den Kunden nicht so stellen, wie es beim Vertragsabschluss Gegenstand dieser Vereinbarung war? Er muss doch nur eine Neulieferung auslösen oder ins Lager gehen und ein neues Gerät holen.

Und bitte argumentiere auch einmal, wieso der Kunde sein mühsam Erspartes auf die Theke legen soll und wenn er zuhause feststellt, dass das Teil z.B. einen Displayschaden hat, dann akzeptieren soll, dass das Gerät ebenso wie sein Geld erst mal weg ist und er im Ergebnis anschließend ein gebrauchtes, weil zerlegtes Gerät sein eigen nennt. Gebrauchte Ware gibt es doch für viel weniger Geld?
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Starwalker schrieb:
Da wir gerade über die Rechtslage bei einem Mangel schreiben, kurz folgende Ergänzungen:

Es reicht nach aktueller Rechtslage ein Nachbesserungsversuch, bevor man vom Vertrag zurücktreten kann (auch ohne Fristsetzung)

Zumutbar nach verschiedenen Urteilen ist eine Reparatur dann, wenn die Kosten der Neulieferung für den Verkäufer mehr als doppelt so hoch wie der Reparaturaufwand sind und das reparierte Gerät dadurch keine Wertminderung erfährt. Hierbei sind nicht die Verkaufspreise sondern die tatsächlichen Kosten maßgebend, die der Verkäufer auf Verlangen nachweisen muss.
Nachbesserung gilt nicht für diese Art von Konsumware, erst recht nicht bei den verklebten Produkten heutzutage. (Bei z.B. einer Waschmaschine/Auto etc. sieht das anders aus.)

Zumutbarkeit: Der Händler als Verkäufer hat außer dem Handling, welches zu seinen Kernaufgaben gehört, keine Kosten, weil die defekte Ware zurück an den Hersteller geht und es dafür Verrechnungsposten gibt.
Der Hersteller als Verkäufer wie hier im Fall Google hat gar keine Kosten, weil er mangelhafte Ware leicht gegen einwandfreie austauschen kann und muss. Seine mangelhafte QS hat er zu verantworten und ein gewisser Ausschuss ist ohnehin eingepreist.
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Floppy5885 schrieb:
@Starwalker Danke für deinen Beitrag. Genau das meinte ich. Man kann nicht Pauschal bei 900€ sagen 439 man hat das Recht auf was neues. ...
§ 439 (1+2) sind eigentlich sehr klar formuliert, oder?
 
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@KurtKnaller
Ich habe gerade einen langen Text auf deine Antwort verfasst. Es wird hier aber langsam Offtopic. Was ich aber dazu sagen kann . Es gibt den Paragraph 439 und 440. Und es gibt genug Leute die neue Ware beim Saturn Mediamarkt gekauft haben, auch Smartphones und der Verkäufer auf den Paragraph 440 pocht. Und damit auch durchkommt.
Es gab Menschen die geklagt haben und auch hier gab es Gewinner und Verlierer.
Da wir eben zwei Gegenteilige Paragraphen haben. Und auch der Paragraph 440 ist klar definiert jedoch zum Teil im Wiederspruch zu Paragraph 439.
 
@Floppy5885 Ja, das stimmt: der Handel stellt sich gerne quer. Dazu gibt es im Netz Anleitungen, wie man dem entgegen tritt.

Der Rest Deiner Ausführungen ist Kokolores.
 
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sorry für offtopic, aber bei meinem Pro7 habe ich oben im Display einen schwarzen Bereich (siehe Bild) der entweder eine Einstellung ist oder ist es ein Displaydefekt?
Weiß da jemand was?
IMG_20221021_140237.jpg
 
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Bearbeitet von: hagex - Grund: Bildvorschau standardisiert. Gruß von hagex
@barsoline
Das ist beim Pixel Launcher auf dem Homebildschirm normal. Man sieht es nur nicht bei jedem Wallpaper gleich gut. Beim gleichen Wallpaper im Sperrbildschirm ist bestimmt kein dunkler Bereich oben oder ?
 
Dieses Problem haben einige User im P6p Forum berichtet. Das könnte ein Defekt sein, wenn dieser schwarze Bereich permanent ist, also auch in anderen Apps/Bildschirmen auftaucht.
 
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aber das ist nicht normal, oben Links in der Ecke ?

IMG_20221021_140237.jpg
 
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Bearbeitet von: hagex - Grund: Bildvorschau standardisiert. Gruß von hagex
Taucht dieses Phänomen auch auf dem Sperrbildschirm auf oder wenn Du mal eine App öffnest? Sieht auf Deinem Foto für mich nach einem Defekt aus.
 
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ja ist auf Sperrbildschirm auch so.
Habe jetzt ein Case bei Google auf für Reparatur aufgemacht
 
Ja, nicht lange ärgern sondern das Gerät tauschen lassen.
 
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Warum schickt ihr Eure defekten Geräte nicht einfach im Rahmen Widerrufsrecht zurück?!
Solange ist das Gerät doch noch gar nicht erhältlich, dass bei irgend jemanden die Frist verstrichen sein könnte. Oder?
Dann kann man sich die ganze Juristerei doch schenken.
 
Damit widerruft man den Vertrag. Pixel und Watch weg.
Warum sollte man das tun, nur weil das Gerät schadhaft ist? Es handelt sich um 2 völlig unterschiedliche Sachverhalte.
Gerät als defekt reklamieren, Fehler möglichst dokumentieren und weiterleiten und (m. Verweis auf § 439) um Austausch gegen ein neues Gerät bitten.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Bearbeitet von: hagex - Grund: Direktzitat entfernt. Gruß von hagex
Stimmt auch. Hauptsache man bekommt dann auch ein neues Gerät……..
 
Ich hab eben mal paar Designs getestet und tatsächlich hab ich das bei einem Design auch etwas😆 im Dunkel Modus das Design auswählen und dann Helligkeit voll aufdrehen, bei den anderen sehe ich ihn nicht
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Jetzt wird es noch wilder, wenn man das Design lässt und dann im Nachtlicht hin und her wechselt sieht man den bei 1080p und bei 1440p nicht 😆
 

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@Airking88 sieht also klar nach Software aus 😅
 
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Ist mir bis grade nicht Mal aufgefallen, nur weil ich den Thread gelesen habe 😅
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Und mein Pixel 6 hat es auch.😅
 

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Ich hab mal einen Laptop mit defekten Display bei expert gekauft. Als man mir keinen Austausch anbieten wollte (hatte das Gerät nichtmal ne Woche) hab ich das einfach zurückgegeben und mir den selben nochmal gekauft. Der Vorteil war das die Garantie damit auch neu angelaufen ist.

Allerdings hat Google das hier schlau gemacht, denn mit der Pixel watch aktion wäre die Uhr auch weg, und das will man ja nicht.
 
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Und für wen es da noch schlimmer kommt sind die, die die Uhr bereits verkauft haben.
Die bekommst du ja nicht mehr zurück. Dann biste gezwungen die Uhr für 429€ zu kaufen.
 
@Eddie124z naja, das ist dann selbst schuld
 
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