Displaydefekt beim Pixel 7 Pro?

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@chk142 Weil es überhaupt keinen Sinn ergibt, dass der Displayfehler in einem Screenshot sichtbar ist.
 
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Doch, denn, man sollte gucken ob es sich nicht eventuell um einen Software-Bug handelt.

Einfach mal weniger quasseln, und den Threadersteller meine Frage beantworten lassen. Ich spreche weder mit dir noch mit Nikita0, ich spreche mit dem Ersteller dieses Threads.
 
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Wenn es ein SoftwareBug wäre, dann wäre die Wahrscheinlichkeit hoch, dass das Problem bei deutlich mehr Usern auftritt. Rein technisch ist das auch sehr unwahrscheinlich.
Davon ab: Immer mal ruhig mit den jungen Pferden. Man muss ja nicht gleich so pissig reagieren.
 
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Also auf Screenshots ist der Fehler nicht ersichtlich. Deswegen hab ich ja mehrere Apps getestet.
Erst nachdem ich das wie im Bild dargestellt im Benachrichtigungsbildschirm gesehen habe, habe ich mir gedacht, dass es ein Displayfehler ist
 
Eddie124z schrieb:
Also auf Screenshots ist der Fehler nicht ersichtlich.
Danke, das wollte ich nur wissen.

Dann ist es ein Hardwaredefekt. Schick das Teil ein, und lass den Fehler beheben, oder dir ein neues Gerät schicken.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gehe in den Google Support Chat und schicke denen die Fotos wo man das Problem sieht.
Die leiten das an die Fachabteilung weiter und dann solltest du normalerweise ein Austauschgerät bekommen. Denke nicht dass repariert bzw. das Display getauscht wird.
 
@chk142 Ohh.... dann werde ich nichts weiter dazu sagen. Dir ist bewusst, das ich die ganze Zeit mit dem Threadersteller über das Thema geschrieben habe und auch ich habe das Problem mit den Streifen und wollte nur darauf hinweisen daß man es mit einen Screenshot nicht sehen kann.
 
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Schon gut, aber, dein Problem muss nicht identisch mit dem des Threadersteller sein. Selbst wenn es ähnlich aussieht.
 
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Ist doch egal! Sreifen die man auf dem Display sieht und auf dem Screenshot nicht sind in jedem Fall prüfenswert und gehören m.M.n umgehend in den Service!
 
Floppy5885 schrieb:
Wie gesagt einschicken. Das sollte nicht so sein. Google wird entweder das Display tauschen oder direkt ein nes Gerät zusenden
Display tauschen? Echt jetzt?
Man hat Anspruch auf ein neues Gerät.
 
Ich habe genau denselben Fehler bei meinem Pixel 7. Ich habe gerade dem Google-Support geschrieben. Der meinte, dass es sich vermutlich um einen Softwarefehler handeln sollte, was ich mir aber nicht vorstellen kann. Ich soll jetzt nochmal über die Einstellungen mein Feedback mit Systemprotokollen an Google senden. Mal schauen ob dabei etwas rauskommt.
 
Bevor ich das Gerät an Google schicke, werde ich nochmal alles zurücksetzen und nochmal schauen aber ich kann mir bei Leibe nicht vorstellen, dass es sich um einen Softwarefehler handelt wenn den nur vereinzelt Leute haben. Die Software sollte ja ganz klar bei allen gleich sein + -
 
@Eddie124z ich kanns mir schon vorstellen, wenn es beim Pixel 7 und Pixel 7 Pro auftritt ist nämlich auch ein anderes Display im Spiel.
 
ja vllt ist das Display auch einfach nicht für eine solche Verwendung ausgelegt.
Dann wird durch zukünftige Software Updates nur die Funktionalität beschränkt, welche zu diesem Verhalten führt.
Ich für mich persönlich kann diesen Strich leider nicht mehr ungesehen machen und je häufiger ich ihn sehe umso mehr stört es mich.

Ich werde das Telefon einschicken und euch berichten, was dabei rumkommt.
 
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KurtKnaller schrieb:
Man hat Anspruch auf ein neues Gerät.

Nein der Hersteller hat das Recht auf Nachbesserung.

Gemäß § 440 BGB sieht das Nachbesserungsrecht des Verkäufers in der Regel zwei Versuche vor – Ausnahmen sind aber möglich. Zum Beispiel kann der Käufer schon nach dem ersten erfolglosen Versuch vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn er dem Verkäufer zuvor eine angemessene Frist gesetzt hat.

Zwar kannst du bereits nach dem Ersten erfolglosen Versuch vom Kaufvertrag zurücktreten, aber bisher wurde noch Garnichts versucht.
Und wenn Google sofort ein neues Gerät raussendet ist das Kulanz aber definitiv kein Gesetz.
 
Nein, das ist falsch. Informiere Dich bitte, das wurde hier auch schon oft genug ausgeführt.

Es geht hier nicht um Herstellergarantie, sondern um die Gewährleistung des Vertragspartners. Der Vertrag ist in diesem Falle nicht erfüllt und der Kunde kann vom Verkäufer Nacherfüllung verlangen, wobei der Kunde das Recht hat, selbst zu bestimmen, ob Neulieferung oder Reparatur.

§ 439 BGB
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

Die Neulieferung muss dem Verkäufer allerdings zumutbar sein, d.h., dass Du keine Neulieferung Deines neuen Porsche 911verlangen kannst, nur weil ein leicht zu behebender technischer Defekt vorliegt. Da kommt die von Dir angesprochene Nachbesserung zum Tragen.

Bei einem gerade bezogenen Smartphone trifft dies nicht zu, müsste es doch maximalinvasiv zerlegt werden, um z.B. das Display zu tauschen. Auch würdest Du unzumutbar benachteiligt, weil eine Reparatur dauert. Und einem Start-Up wie google ist zudem ohnehin zumutbar, ein Pixel-Telefon auszutauschen. Sie haben davon ja mehrere produziert. ;)

Noch etwas ist in dieser Hinsicht wichtig: Passiert der Defekt im ersten Jahr, so wird davon ausgegangen, dass der Mangel schon bei "Gefahrenübergang", also der Übergabe/Zustellung vorlag.
 
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Bearbeitet von: hagex - Grund: Direktzitat entfernt. Gruß von hagex
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@KurtKnaller danke, ich wollte gerade (Mal wieder) ausholen 😅
 
KurtKnaller schrieb:
Die Neulieferung muss dem Verkäufer allerdings zumutbar sein,
Ich dachte mir schon dass du mit §439BGB antwortest. Aber du hast dir bereits selbst geantwortet. Das Beispiel mit dem Porsche möchte ich hingegen nochmals ausführlicher Beschreiben. Hast du zb. einen Motorschaden sagen wir in den ersten Monaten nach Kauf, hat Porsche immer noch das Recht auf Nachbesserung. Man kann zwar klagen und man kann auch definitiv einen Ersatzwagen verlangen oder alternativ eine Tagespauschale aber man hat selbst bei einem Totalausfall kein Recht auf einen Neuen. Punkt.

Bei einer PC Maus kannst du den §439 sicherlich anführen da Versandkosten, Arbeitslohn etc den Wert fast übersteigen. Bei 900€ sicherlich nicht mehr. Das Display kostet Google beim Pixel 6 Pro 249€. Beim 7 Pro wird es nicht anders sein vielleicht ein paar € mehr. Gemessen am Preis von 899€ ist es für den Hersteller nicht zumutbar direkt ein neues Gerät rauszuhauen.
Das ist und bleibt Kulanz, denn das Gesetz sagt sowohl mit §439 aus man hat Recht auf neue Ware und einen Paragraphen später mit §440 ist das Nachbesserungsrecht (ebenfalls bezogen auf die Gewährleistung und nicht Garantie).

Oder anders ausgedrückt kann der Hersteller Nachweisen dass es für ihn unzumutbar ist, ein neues Gerät zu versenden da es günstiger und wirtschaftlicher ist Nachzubessern darf er dies auch. Es gibt im BGB keine genaue Definition von Zumutbar.
 
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Da wir gerade über die Rechtslage bei einem Mangel schreiben, kurz folgende Ergänzungen:

Es reicht nach aktueller Rechtslage ein Nachbesserungsversuch, bevor man vom Vertrag zurücktreten kann (auch ohne Fristsetzung)

Zumutbar nach verschiedenen Urteilen ist eine Reparatur dann, wenn die Kosten der Neulieferung für den Verkäufer mehr als doppelt so hoch wie der Reparaturaufwand sind und das reparierte Gerät dadurch keine Wertminderung erfährt. Hierbei sind nicht die Verkaufspreise sondern die tatsächlichen Kosten maßgebend, die der Verkäufer auf Verlangen nachweisen muss.
 
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