Domski
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@chk142 Weil es überhaupt keinen Sinn ergibt, dass der Displayfehler in einem Screenshot sichtbar ist.
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
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Danke, das wollte ich nur wissen.Eddie124z schrieb:Also auf Screenshots ist der Fehler nicht ersichtlich.
Display tauschen? Echt jetzt?Floppy5885 schrieb:Wie gesagt einschicken. Das sollte nicht so sein. Google wird entweder das Display tauschen oder direkt ein nes Gerät zusenden
KurtKnaller schrieb:Man hat Anspruch auf ein neues Gerät.
Ich dachte mir schon dass du mit §439BGB antwortest. Aber du hast dir bereits selbst geantwortet. Das Beispiel mit dem Porsche möchte ich hingegen nochmals ausführlicher Beschreiben. Hast du zb. einen Motorschaden sagen wir in den ersten Monaten nach Kauf, hat Porsche immer noch das Recht auf Nachbesserung. Man kann zwar klagen und man kann auch definitiv einen Ersatzwagen verlangen oder alternativ eine Tagespauschale aber man hat selbst bei einem Totalausfall kein Recht auf einen Neuen. Punkt.KurtKnaller schrieb:Die Neulieferung muss dem Verkäufer allerdings zumutbar sein,