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KurtKnaller
Dauer-User
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Nein, sondern dass - nur im Falle, dass ich selbst nicht weiterkäme, weil z.B. der Hersteller nur dem Erstkäufer die Garantie gewährt - der VK behilflich ist. Das kann z.B. auch darin bestehen, dass ich den Schriftverkehr und den VS auf seinen Namen erledige. Wie auch immer: Es handelt sich letztlich um Hilfe, um eine Gefälligkeit. Den Leuten traue ich dann auch, sonst lasse ich es.chk142 schrieb:KurtKnaller hat aber oben geschrieben, dass er es sich bei einem Privatkauf schriftlich geben lässt, dass die Reklamation vom Verkäufer abgewickelt wird.