S
sj00
Dauer-User
- 771
Du hast eigentlich nur das Recht, dass der Fehler behoben wird.
Und dafür stehen 3 Möglichkeiten zur "Verfügung":
1. Reperatur
2. ein adäquates Ersatzgerät
3. Rücktritt vom Vertrag.
Und dabei hast du mehr oder minder die freie Auswahl. Es sei denn in den AGB wird etwas anderes Vereinbart.
Und was ein adäquates Ersatzgerät ist, naja da habe ich nahezu alle Varianten der Rechtssprechung gesehen....
Das Apple Urteil ist auch schon ein paar Jahre her, und soweit ich weiß hat sich da nicht viel geändert. Außer das es in einigen Ländern gesonderte Abkommen gibt, die quasi eine Frist setzen bis wann etwas als "Neu" gilt.
Und dafür stehen 3 Möglichkeiten zur "Verfügung":
1. Reperatur
2. ein adäquates Ersatzgerät
3. Rücktritt vom Vertrag.
Und dabei hast du mehr oder minder die freie Auswahl. Es sei denn in den AGB wird etwas anderes Vereinbart.
Und was ein adäquates Ersatzgerät ist, naja da habe ich nahezu alle Varianten der Rechtssprechung gesehen....
Das Apple Urteil ist auch schon ein paar Jahre her, und soweit ich weiß hat sich da nicht viel geändert. Außer das es in einigen Ländern gesonderte Abkommen gibt, die quasi eine Frist setzen bis wann etwas als "Neu" gilt.