soul
Philosoph
- 1.683
decorres schrieb:@soul
Nope. Es geht bei dem Fernabsatzmarktgesetz ja gerade darum, dass du die Ware ausprobieren kannst bevor du dich fest zum Kauf entscheidest, da du im Laden nicht die Möglichkeit hattest, sie auszuprobieren. Allerdings kann der Händler dir Schäden an der Ware selbst abziehen, sprich Kratzer im Handy usw.
Oder beziehst du dich auf dnn Teil NACH den 14 Tagen?
ja, deswegen schrieb ich ja die erweiterten 14 Tage, zusätzlich zu den 14, die einem ohnehin durch das Fernabsatzgesetz zustehen.