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Wie schon sehr oft hier diskutiert: Ja (zumindest solange es in D noch nicht vertrieben wird).
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Bitte benutze in Zukunft die Suchfunktion, bei weiteren Fragen könne die gerne in den betreffenden Thread gepostet werden, jedoch macht ein neuer Thread das Forum schnell unübersichtlich.Valhalla schrieb:sorry, eine Frage habe ich doch nochmal. Wenn ich das Nexus One aus den USA importiere, habe ich ja quasi nur ein Jahr Garantie über Google. Ich weiss nicht, ob Ihr mir weiterhelfen könnt, aber wenn mal was dran sein sollte, muss ich das Gerät dann auch zwecks Reklamation wieder in die USA zurücksenden ?
Neuer Status (telefonisch erfragt): nachdem das Gerät letzte Woche Freitag bei HTC angekommen ist, wurde es inzwischen repariert und hat heute morgen den obligatorischen Test durchlaufen. Es wird also heute oder morgen dem Versand übergeben.Flycs schrieb:Ich halt Euch auf dem Laufenden.
letsdoit schrieb:das stimmt so nur bedingt. es ist allerdings eine interpretiationsfrage. rein vom "namen" her hast du recht. was aber vorgeschrieben ist, ist das, was der "normale konsument" unter garantie versteht.
sprich du musst zwei jahre gewährleistung haben (in der eu). im ersten halben jahr muss der verkäufer dir beweisen, dass der fehler nicht schon bei der auslieferung bestanden hat. das verstehen wir allgemein unter "garantie". da das so gut wie nie nachweisbar ist, sind die hersteller während dieser zeitspanne so gut wie immer bereit, reparaturen/austäusche ohne große probleme durchzuführen.
rein rechtlich dreht sich die beweislast nach einem halben jahr für die restlichen eineinhalb jahre um. sprich du musst beweisen, dass der defekt schon bei der auslieferung bestanden hat. das ist aber meist so gut wie unbeweisbar und daher bringt dir die beste gewährleistung meist auch nichts.
eine "garantie" die länger als ein halbes jahr dauert, ist aber tatsächlich reine kulanz der hersteller. das erste halbe jahr ist sie gesetzlich vorgeschrieben (auch wenn das nicht offiziell "garantie" heißen muss).
Nein, es ist keine Interpretationsfrage, sondern eine Definitionsfrage.das stimmt so nur bedingt. es ist allerdings eine interpretiationsfrage. rein vom "namen" her hast du recht. was aber vorgeschrieben ist, ist das, was der "normale konsument" unter garantie versteht.
Hier wirfst Du mehrere Dinge durcheinander. Ersteinmal sollte man die Gewährleistung ganz sicher nicht "allgemein als Garantie" verstehen. Eine Garantie ist immer freiwillig, auch im ersten halben Jahr. Eine Garantie wird vom Hersteller gewährt und kann durchaus über die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung hinaugehen. So kann z.B. ein Vor-Ort-Service vereinbart werden, ein sofortiger Austausch usw.. Das sind alles freiwillige Leistungen, die mit der Gewährleistung nichts zu tun haben.sprich du musst zwei jahre gewährleistung haben (in der eu). im ersten halben jahr muss der verkäufer dir beweisen, dass der fehler nicht schon bei der auslieferung bestanden hat. das verstehen wir allgemein unter "garantie". da das so gut wie nie nachweisbar ist, sind die hersteller während dieser zeitspanne so gut wie immer bereit, reparaturen/austäusche ohne große probleme durchzuführen.
JA, ansatzweise habe ich das ja schon hier [OFFURL]https://www.android-hilfe.de/nexus-one/13890-faq-zur-nexus-one-bestellung-import-garantie-zoll-2.html#post166788[/OFFURL]Bball schrieb:@Deanna:
Vielleich sollte man doch mal einen Post mit den wichtigsten Fakten(!) zum Thema Gewährleistung und Garantie basteln und dann festnageln?
Deanna schrieb:Wenn Du einverstanden bist nehme ich Deinen Post mit der Definition noch mit in die FAQ auf, bzw. bastelt mir daraus einen neuen Beitrag zusammen.
Erst einmal danke für Deine Ergänzungen.aykay schrieb:Wir "Nexus One-selbst-Importeure" kaufen unsere Geräte jedoch in den USA, beim Verkäufer Google, sodass grundsätzlich zunächst das dortige (Orts)Recht gilt und zwar unabhängig davon, dass wir das Nexus One später (also nach Abschluss des Kaufvertrages) nach UK und sodann nach D einführen. Der oben genannte esetzliche Anwendungsbefehl der Gewährleistung fehlt also schon und auch vertraglich vereinbart (bspw. in den "AGB" von Google) ist die Geltung unseres (deutschen oder europäischen Rechts) m.E. nicht.
Im Ergebnis heißt das nach meinem Verständnis, dass für uns - die wir die Geräte in den USA bei Google gekauft haben - das hier dargestellte gesetzliche Gewährleistungsrecht per se keine Anwendung findet und wir "nur" auf die eingeräumte Garantie zurückgreifen können. Mit anderen Worten: Da Google/USA unser Vertragspartner ist, haben wir weder in UK noch in D einen Verkäufer als Ansprechpartner, gegen den wir etwaige gesetzliche Gewährleistungsansprüche geltend machen könnten. Die Einzelheiten der gesetzlichen Gewährleistung können m.E. daher im Rahmen dieser Diskussion vernachlässigt werden.
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