2.2 auf dem Vodafone Nexus (EPF30)

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Diese inoffiziellen Aussagen find eich nur am Rande interessant weil sie eben inoffiziell bleiben.

Ich habe nun aber schon an verschiedenen Stellen gelesen, dass HTC auch bei Geräten mit freigeschaltetem Bootloader kostenlos Hardwaredefekte repariert. Von daher hält mich jetzt eigentlich nichts mehr meinen Bootloader auch freizuschalten und das US-Android aufzuspielen.
 
sxe schrieb:
Diese inoffiziellen Aussagen find eich nur am Rande interessant weil sie eben inoffiziell bleiben.

Ich habe nun aber schon an verschiedenen Stellen gelesen, dass HTC auch bei Geräten mit freigeschaltetem Bootloader kostenlos Hardwaredefekte repariert. Von daher hält mich jetzt eigentlich nichts mehr meinen Bootloader auch freizuschalten und das US-Android aufzuspielen.

Das macht HTC aber auch nur inoffiziell, also dürfte dich das auch nicht interessieren...
 
Nexus One Help

Hier steht ausdrücklich dass die Garantie durch das unlocken flöten geht
 
Zuletzt bearbeitet:
kora2111 schrieb:
Nexus One Help

Hier steht ausdrücklich dass die Garantie durch das unlocken flöten geht
Natürlich. Es liegt aber im Ermessen von HTC, ob sie es vielleicht trotzdem machen. Das passiert aber eben nicht mehr 'garantiert'.
 
maho schrieb:
Das macht HTC aber auch nur inoffiziell, also dürfte dich das auch nicht interessieren...
Das sind aber Fakten, die so passiert sind (vorausgesetzt die Benutzer die es behaupten erzählen die Wahrheit). Die Zitate aus dem Forum müssen erst noch bestätigt werden, da es lediglich Aussagen eines HTC Mitarbeiters sind. Du hast aber in sofern Recht, dass HTC das nicht offiziell macht.
Es muss jedem klar sein, dass wenn er an seinem n1 rumfummelt, er mit dem Risiko lebt, bei einem Defekt alles aus eigener Tasche zahlen zu müssen.
 
M.E. ist eine Übernahme durch HTC nur als freiwillige Kulanz zu sehen und daher immer ein Vabanque-Spiel. Wenn man mal Wikipedia zu Rate zieht, so muss man hier prinzipiell zwischen Garantie und Gewährleistung unterscheiden:

  • Garantie: ein zwischen Käufer und Verkäufer abgeschlossener Vertrag, der dem Käufer eine unbedingte Schadensersatzleistung zusichert.
  • Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden.
Im Garantiefall ist also Vodafone bzw. wer sonst das Handy verkauft hat zuständig. K.A. wie die sich in einem solchen Fall verhalten aber wahrscheinlich reagiert VF etwas "verschnupft" auf einen solchen Schaden.

--NeoNexus
 
Nee, Garantie ist ein Vertrag zwischen dem Käufer und dem Hersteller (bzw. irgendwem - meine Oma könnte mit mir ja wahrscheinlich auch nen Garantie-Vertrag abschließen :D - aber normalerweise ist es halt der Hersteller) und immer freiwillig. Demnach sind auch die Bedingungen freiwillig. Wenn der Hersteller in die Garantiebedingungen reinschreibt, dass das Handy immer nur bei aufgehender Sonne betrieben werden durfte, kann er das machen.

Gewährleistung ist immer zwischen Käufer und Händler und nicht freiwillig, sondern gesetzlich. Da geht es aber nur um Mängel, die bei Kauf schon bestanden haben. In den ersten 6 Monaten muss theoretisch der Händler nachweisen, dass der Mangel nicht schon bei Kauf bestanden hat, danach muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel schon bei Kauf bestanden hat.

Aber das ist ja auch eigentlich nicht so wichtig. Prinzipiell würde ich halt einfach mal annehmen, dass bei einem Unlock des Bootloaders die Garantie ohne Einschränkung erlischt. Sollte das N1 dann tatsächlich mal kaputtgehen, kann man immernoch versuchen, es repariert zu bekommen, aber mit einer kostenlosen Reparatur rechnen würde ich nie (ganz abgesehen davon, wie HTC das in der Praxis handhabt).
 
Gibt es eigentlich was neues zum offiziellen VF-Update?

2 Wochen sind doch jetzt rum...
 
was die garantie/gewährleistung angeht gibts iirc schon eine rechtliche basis für sowas, einen hardwareschaden abzulehnen weil die software unsigniert ist ist afaik rechtlich nicht haltbar. das problem sehe ich aber vielmehr darin, dass es vodafone relativ egal sein kann was rechtlich gilt und was nicht.

wenn sie sagen die google-software führt zum sofortigen ende der garantie+gewährleistung dann ist es für einen kunden mit defektem gerät egal, ob er rechtlich eigentlich auf der sicheren seite ist, den schaden hat der kunde und bis er vodafone soweit hat, dass sie einlenken kanns nicht nur dauern sondern sogar geld kosten.

daher gilt imo in der praxis das was vodafone sagt mehr als das was der gesetzgeber sagt.

@Verl: das ist ja das tolle wenn sich keiner der beteiligten offiziell zu einem zeitplan äussert, dann kann man auch nicht in rückstand geraten.
 
Sowohl Google als auch Vodafone haben doch was dazu gesagt. Google sowas wie "at least another two weeks" und Vodafone sowas wie "Mitte Juli".
Ich würde da ja locker noch bis zum 20. abwarten, bis ich mir Gedanken mache, aber ja, ich lasse mir ja nur wieder alles gefallen und so. :rolleyes:
 
also diese woche?!
 
Das wird dir hier keiner beantworten können.
 
Wenn mich nicht alles täuscht war der Termin der 16.07., also diese Woche Donnerstag.
 
oh, anscheinend doch ;)
 
bfink schrieb:
Der Beitrag ist doch schon alt. Wer weiss schon, ob man sich an sowas noch hält. Und außerdem können sie da schreiben, was sie wollen. Es ist alles nicht wirklich Rechtsverbindlich.
Dazu fällt mir ein: Ist ein modifizierter Buildstring (passion_vf) nicht schon als Softwarebranding zu sehen?
 
CAryaSil schrieb:
Der Beitrag ist doch schon alt. Wer weiss schon, ob man sich an sowas noch hält. Und außerdem können sie da schreiben, was sie wollen. Es ist alles nicht wirklich Rechtsverbindlich.
so alt wie das nexus one in deutschland, ja. und was ist denn rechtsverbindlich wenn nicht die schriftliche aussage eines unternehmens auf seiner eigenen homepage?

jedenfalls finde ich es lustig, dass da tatsächlich noch diskutiert wird, hatte mir das ende des threads gar nicht mehr angeguckt, aber offenbar haben noch mehrere leute das posting im kopf gehabt. bin mal gespannt wie sie versuchen wird sich rauszuwinden.
 
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