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s.grouch
Ambitioniertes Mitglied
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ich bin in den media markt meiner wahl gegangen und hab mit der technikabteilung gesprochen und hab mir dann kostenfrei eins reserviert ...
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Da liegst du in diesem konkreten Fall aber falsch, da die Ware ja schon bezahlt wurde.jruhe schrieb:Habe ja von Anfang an gesagt, dass es über den Webshop auf eine verbindliche Bestellung hinausläuft, die bei Selbstabholung nicht mal unter das Fernabsatzgesetz fällt
Hier wäre ich mir auch nicht so sicher, ob deine Vermutung stimmt. Zumindest wenn man in den Filialen von MM und Saturn kauft räumen sie ein freiwilliges Rückgaberecht von 14 Tagen ein. Ob, das bei Bestellungen mit Bar Zahlung vor Ort (Was man im Online Shop bei vorrätigen Artikeln anwählen kann) auch gilt weiß ich nicht genau. Aber meine Vermutung ist, dass es ähnlich gehandhabt wird wie bei einem normalen Kauf vor Ort.jruhe schrieb:MM/Saturn also nur auf Kulanz zurücknehmen/stornieren würde, wobei ich nicht mal davon ausgehe, dass sie es machen werden.
Mopp schrieb:Da liegst du in diesem konkreten Fall aber falsch, da die Ware ja schon bezahlt wurde.
Das ärgert den Leser - Widerruf bei Abholung - Meldung - Stiftung Warentest
Mopp schrieb:Hier wäre ich mir auch nicht so sicher, ob deine Vermutung stimmt. Zumindest wenn man in den Filialen von MM und Saturn kauft räumen sie ein freiwilliges Rückgaberecht von 14 Tagen ein. Ob, das bei Bestellungen mit Bar Zahlung vor Ort (Was man im Online Shop bei vorrätigen Artikeln anwählen kann) auch gilt weiß ich nicht genau. Aber meine Vermutung ist, dass es ähnlich gehandhabt wird wie bei einem normalen Kauf vor Ort.
Es ist noch nicht richterlich entschieden, weil es keinen Fall gab in dem ein Betroffener sein Recht vor Gericht durchgesetzt hat. Das heißt aber noch lange nicht, dass das Gesetz nicht korrekt ist.jruhe schrieb:Da steht aber auch: "Höchstrichterlich entschieden ist diese Frage bisher allerdings nicht.". Das ist auch bei meinen Recherchen herausgekommen. Ich würde mich nicht drauf verlassen, dass MM das Fernabsatzgesetz gelten lassen will.
jruhe
Das ist doch Quatsch. Du kannst mir aber bestimmt einen belegbaren Fall nennen, bei dem der Kunde noch den Kaufbeleg hatte, sich innerhalb der 14 Tage befand, sowohl Verpackung als auch das Produkt keine, durch den Kunden verursachten optischen Mängel aufwiesen etc hatte.jruhe schrieb:Nein, sie werben mit einem 14-tägigem Umtauschrecht. Es gibt also Gutscheine. Und außerdem sind die Fälle, wo MM auch dieses freiwillige "Recht" aussetzt, Legende. Damit gibt es immer wieder Ärger.
jruhe
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wurstll schrieb:Aber b2t, jemand was von amazon gehört? langsam wirds ja knapp, falls die das noch zum Erscheinungstermin liefern wollen...