Geräterückgabe / Umtausch / Garantie

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KEINES meiner anderen Tablets (altes Nexus 7, GT 10.1, MeMO Pad FHD 10) hat diese Geräuschentwicklung. In den ersten beiden Lautstärke-Stufen hört man deutliche Störgeräusche, die das Hören manchmal unmöglich machen. Mit meinem alten N7 konnte ich bei der Lautstärke ohne Probleme abends leise noch Hörbücher hören, jetz hat man da keine Chance. Zudem ist das ein bekanntes Problem beim neuen N7, siehe hier: https://www.android-hilfe.de/forum/...echerrauschen.466676-page-4.html#post-6564044

Ein leises Hintergrundrauschen hat sicherlich jedes Gerät, aber geht aber weit darüber. Zumal dieses Hintergrundrauschen konstant ist und nicht wie bei mir, diese Verzerrungen im Hintergrund mit der Stimme beim Hörbuch ändern. Selbst der Typ im Elektro-Markt heute hat das vorhin gehört. Und wenn ich es einfach so zurück geben könnte, hätte ich es sicherlich auch gemacht. So schlau wäre selbst ich...

Eine andere Frage hätte ich da auch noch: Weiß jemand zufällig wo Asus sein N7 reparieren lässt? Zur Not rufe ich mal bei denen an und frage was das soll.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mal eine Frage im Bezug auf die Abwicklung von Garantiefällen bei MediaMArkt.

Mein Nexus 7 LTE 2013 hat die bekannten Touchprobleme, welche nach einem Monat (am Anfang habe ich nicht so sehr wahrgenommen bzw. gehofft, dass dieses Problem per Update behoben wird) etwas gehäufter aufgetreten sind. Des Weiteren friert das Gerät bei Benutzung fast jeden Tag für ca. 3 Sekunden auf, wobei dann das Gerät unbenutzbar ist.

Im Nachhinein nerven diese Probleme, da man teilweise jedes getippte Wort auf Richtigkeit überprüfen muss, da getippte Buchstaben bzw. Zahlen nicht registriert wurden.

Ich habe das Gerät also bei MM abgegeben.
Der MM Mitarbeiter teilte mir mit, dass es wie folgt aussieht:

Um einen Umtausch durchzuführen, muss Asus zwei Reparaturversuche durchgeführt haben.
Wenn Asus nur ein Softwareupdate/Werksreset durchführt, soll es sich keinen Reparaturversuch handeln,sodass ein umtausch nicht möglich sei!

Das Nexus ist verklebt!
Da wird vermutlich nichts repariert, da es sich um ein weit verbreitetes Problem handelt.

Ich soll also auf einem Gerät sitzen bleiben, das offensichtliche Mängel hat und nicht ausreichend getestet wurde?

Meiner Meinung nach besteht das Gerät nicht nur aus Komponenten sondern auch aus der Software, die das Gerät zu einem funktionierenden Ganzen vereint.

Ob ein Gerät physisch oder nur mittels Software repariert wurde ist doch egal oder?

Wie sieht es da mit dem BGB aus?
Hat jemand im Bezug auf die Touchprobleme bzw. der Rückgabe bei MM Erfahrung?
 
@Furchensumpf:
Ich meinte auch alle Geräte dieses Modells - das Rauschen ist ein Serienfehler!

EDIT: kein Fehler aber halt billig gebaut.

Der ursprüngliche Beitrag von 19:34 Uhr wurde um 19:41 Uhr ergänzt:

hurzpfurz schrieb:
Meiner Meinung nach besteht das Gerät nicht nur aus Komponenten sondern auch aus der Software, die das Gerät zu einem funktionierenden Ganzen vereint.
Definitiv! Wie MM das betrachtet weiß ich nicht, für mich ist es ein Reparaturversuch, wenn es mit dem selben Mangel zurückkommt - sei es der Hardware oder Software.
 
Das Problem dabei nur: Wenn Asus das nicht als Fehler ansieht, kann ich das Tab bis zun Sankt Nimmerleinstag einschicken - es wird sich nichts ändern...
 
Wenn du keinen Anwalt bemühen willst sieht es dann schlecht aus, ja.
 
Stimmt so nicht.

Schau dass du nen Zeugen hast der den Fehler bestätigen kann.

Dann musst du leider Asus 2 Reparaturversuche geben. Was die machen oder den Fehler nicht finden ist deren Problem.

Anschließend kannst beim Verkäufer nicht Asus selber den Kaufvertrag rückabwickeln.

Und nur das ist die rein rechtlich richtige Antwort.
 
Und wie soll das gehen?

Nur mal blöd gesagt: Da könnte jeder mit irgendeinem Zeugen kommen, der auch was hört, was vielleicht gar nicht da ist.

Und wenn der Verkäufer sich auch "blöd" stellt, was dann?

Bei einem Defekt im Display oder so wäre das was offensichtliches...aber hier. Wenn ASus weiterhin sagt, dass da kein Fehler ist, hab ich ein Problem...

Gestern hat der Verkäufer auch zuerst nichts gehört, bis ich ihm gesagt habe, worauf er achten muss (er hat eher auf die Stimme des Hörbuches geachtet, nicht auf die Verzerrungen im Hintergrund)...

Naja...vielleicht tritt bei mir ja noch der Touchscreen-Fehler auf, das wäre wesentlich einfacher...
 
Zuletzt bearbeitet:
kurzes Update zum 3. N7. Es wurde gestern anstandslos im großen Berliner MM getauscht, auf Wunsch gegen eines aus der D70 Reihe. Es war der dritte Tausch binnen zwei Tagen. Gekauft wurde es in Hannover, hier sind nur noch D90 Geräte verfügbar, die bisher ausnahmslos den Touch-Bug haben.
 
Und weswegen wurde es getauscht? Touch oder Lautsprecher?
 
In Berlin fragten sie nicht genauer nach, die tauschten einfach 1:1. Umtauschgrund ist nach wie vor der Touchscreen.
 
Du Glücklicher...vielleicht hätte ich auch direkt mit dem TS ankommen sollen..."leider" hab ich ein D7O, also würde das mit dem TS auch nicht klappen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Kurzes Update: Mein Nexus 7 2013 ist seit dem letzten Freitag bei MM und die letzte Abfrage war immer noch "in Reparatur". Der Mitarbeiter meinte diesbezüglich "bis zu 7 Tage..."

Naja, da ich ja schon geschrieben habe, dass mir mitgeteilt wurde, dass es sich nur um ein Reparaturversuch handeln solle, wenn Komponenten repariert/umgetauscht werden und ein Softwarereset durch ASUS im Grunde "nichts" ist, habe ich mich mal etwas in die einschlägigen Paragraphen (§§ 434, 437, 439 und 440 BGB) des BGB eingelesen. Zu lange Satz! ;-)

Dort steht im Grunde, dass ein Sachmangel entweder ein Defekt oder ein Umstand ist, der bei vergleichbaren Sachen nicht üblich (Touchscreen-Probleme) ist.

Weiter werden dem Hersteller zwei Nachbesserungsversuche gewährt. Wie diese Aussehen ist nicht definiert. Im Grunde ist schon ein Einschicken der Sache ein Nachbesserungsversuch, wenn der Mangel weiterhin besteht.

Nach zwei Nachbesserungsversuchen kann man eine mangelfreie Sache fordern oder vom Kaufvertrag zurücktreten.

Zu meinem Sachverhalt habe ich schon ein Schreiben angefertigt und werde es bei der Abholung abgeben (mit Bestätigung), wenn nichts an dem Gerät gemacht wurde.
 
Und wie willst Du das am Ende durchsetzen wenn MM sagt "Nö, kein Fehler vorhanden"?

Nur so, weil ich jetzt gleich mein N7 im MM abhole...und davon ausgehe dass die den Fehler wieder nicht gefunden haben...
 
§ 434 Sachmangel

(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
1.
wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2.
wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.
(2) Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist. Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden.
(3) Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.

Abs. 1: Die Sache muss heil sein.

Abs. 1 Nr. 2: Die Sache muss so funktionieren wie vergleichbare Geräte z.B. Nexus 7 2012, Galaxy S4, Apple IPad usw.
Der Hersteller und/oder Händler müsste die "spezielle" Eigenart des Touchscreens in der Werbung und/oder Produktbeschreibung deutlich erwähnen. Tut er es nicht kann man davon ausgehen, dass der Touchscreen bzw. die Sache so funktioniert wie vergleichbare Geräte -siehe oben...

PS: Wenn der Service es trotzdem verneint, ab zum Abteilungsleiter und es sich schriftlich geben lassen, um weitere Maßnahmen treffen zu können (Presse, Anwalt, Zivilgericht). Dein Begehren solltest du aber schriftlich mitteilen, denn das gesprochen Wort ist nicht nachweisbar.
 
Zuletzt bearbeitet:
Innerhalb von 14 Tagen zeigt sich MediaMarkt seeeehr kulant, damals bei meinem Nexus 7 3 Mal getauscht, bis ich eins ohne Displaylift bekommen hab, alles kein Problem :)
 
Nach 14 Tagen sieht es aber gaaaanz anders aus!!
 
upps :/ na dann mal gucken, auf welche Fehler sollt ich achten?

Ich hab heut das 2013er gekauft...dieses rauschen stört mich nicht / ich hörs kaum...gibts überhaupt noch probleme? Das mim multitouch is ein erdungsproblem, hatte das alte n7 auch :D

An alle anderen: Viel Glück mit euren Anliegen, toi toi toi :)
 
Benutze es erst mal richtig ein paar Wochen lang. Dann kommen die Fehler von ganz alleine :)

Gesendet von meinem GT-I9100G mit der Android-Hilfe.de App
 
Es hat beim MM aber auch viel damit zu tun, wen man vor sich hat...die beiden, mit denen ich gestern zu tun hatte, waren ganz anderers als der Typ beim letzten mal...der hat nur Stuß geredet...
 
Kleines Update: Ich habe mein N7 LTE heute abgeholt.
Es wurde das komplette Display sowie der Powerbutton ausgewechselt!

Damit wurde das Touchproblem auch indirekt bestätigt.

Vielleicht habe ich nun Ruhe...
 

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