Der Display-Probleme Thread (Streifen, Schlieren, Farbverläufe etc., hier rein)

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Habe es direkt über den Playstore gekauft. Glaub nicht das ich mich auf Dauer an diesen Fehler gewöhnen kann. Tritt sowas bei der 2013er Version häufiger auf?

Gesendet von meinem Nexus 4 mit der Android-Hilfe.de App
 
Kann man nur mutmaßen, hin und wieder tritt sowas schon auf. Google scheint bei Reklamationen generell sehr kulant zu sein, du solltest keine Probleme damit haben.
 
@hegse: mich würde interessieren ob du den Multitouch Bug replizieren kannst. Ich habe die leise Hoffnung, dass bei den neuen Geräten direkt von Google evtl. der Fehler auf technischer Seite behoben wurde.
 
@DoppelHorst: kannst du mir mal einen Link posten was ich dafür machen muss? Teste das heute Abend dann mal.

Gesendet von meinem Nexus 4 mit der Android-Hilfe.de App
 
Einfach eine APP zum testen der Multi Touch Fähigkeit deines Screens installieren wie z.b. YAMTT.

Gesendet von meinem Nexus 7 mit der Android-Hilfe.de App
 
Habe mir vor 5 Wochen 2 Geräte in Las Vegas gekauft - konnte bisher auf beiden Geräten keinerlei Fehler, Multitouch oder Ähnliches, feststellen.
Aufgrund dieses Artikels habe ich dann trotzdem mal verschiedene App´s zum testen installiert. Merkwürdiger Weise mit unterschiedlichen Ergebnissen.:sneaky:

Meine Vermutung:
Ist nicht etwa die Hardware schuld sondern in der Mehrheit der Fälle wohl eher die Test-App?!

Im Grunde sind diese App´s ja identisch programmiert - bis auf grafische Änderungen. Viele stellen diese Multitouch-Probleme erst mit entsprechenden App´s fest. Das wundert mich doch sehr!!!:glare:
 
Sicherlich gibt es schlecht programmierte Test-Apps, YAMTT gehört denke ich aber nicht dazu. Die App wird oft als Referenz verwendet. Ich habe die App auch zum Vergleich mal auf meinem billig Tab ausgeführt und da sieht man schon deutlich den Unterschied einer bugfreien Toucheingabe: kein Hüpfen bei Überschneidung der Achsen, kein Flackern, keine wegfallenden Touchpoints oder Ghosttouches.

Bei mir fällt der Bug noch recht harmlos aus, sodass ich ihn im alltäglichen Gebrauch bisher fast gar nicht wahrnehme. Ich denke aber sobald ich eine App (oder ein Game) nutzen möchte bei der mehr als 3 Touchpoints erforderlich sind, würde sich der Bug wahrscheinlich deutlich bemerkbar machen und ggf. die Anwendung unbrauchbar machen. Aus diesem Grund werde ich mein N7 auch wahrscheinlich zurückschicken, auch wenn ich ansonsten super zufrieden damit bin und es gerne weiter nutzen würde, deshalb ja auch meine Bitte an hesge :)

@hesge: nutze zum Test doch bitte die von isdn schon genannten App YAMTT und schau mal was passiert wenn du 3 oder mehr Finger auflegst und die Achsen der Touchpoints sich überschneiden lässt. Danke ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Alles klar, propiere das heute Abend aus.

Gesendet von meinem Nexus 4 mit der Android-Hilfe.de App
 
Meint ihr denn dass sich der Fehler mit einem irgendwann kommenden Software update beheben lässt oder bleibt einem nichts anderes übrig als das nexus ein zuschicken? Während ich gerade diese Beitrag verfasse merke ich dass es bei der Texteingabe auch ständig hackt und Buchstaben verschluckt werden. Das nervt mich noch viel mehr als der multitouch bug. Müsste man das gerät im garantiefall zu asus schicken? Habe das nexus am Tag der Erscheinung bei mediamarkt gekauft.

Gesendet von meinem Nexus 7 mit der Android-Hilfe.de App
 
Ich bin mir nicht sicher ob sie den Fehler noch per Software-Update noch behoben bekommen. Ich habe gelesen, dass dies insofern problematisch ist da Asus unterschiedliche Komponenten (glaube die hießen touch-dignitizer) verbaut hat, wodurch ein Update das allen Geräten gleichermaßen hilft schwierig zu realisieren ist.
Ich denke die Fehler bei der Texteingabe hängen mit dem Multitouch Bug zusammen. Da du noch innerhalb der Gewährleistungsfrist bist, ist es glaube ich geschickter über den Händler, also in deinem Fall MM zu gehen, der schickt das Gerät dann für dich ein. Nach zwei gescheiterten Reparaturversuchen kannst du dann übrigens vom Kaufvertrag zurücktretten ;)
 
DoppelHorst schrieb:
Da du noch innerhalb der Gewährleistungsfrist bist, ist es glaube ich geschickter über den Händler, also in deinem Fall MM zu gehen, der schickt das Gerät dann für dich ein. Nach zwei gescheiterten Reparaturversuchen kannst du dann übrigens vom Kaufvertrag zurücktretten ;)
Ich würde ein Neugerät verlangen. Per Gesetz sind sie dazu verpflichtet.

P.S.: falls ich es umtauschen wollen würde aber nur. Mein Gerät hat ähnliche Probleme, aber ich gebe Google noch Zeit, da ich schon glaube, dass sie das per Software lösen können.
 
Ich habe jetzt gerade bei dem MM angerufen, bei dem ich das Nexus erworben habe. Die haben mir jetzt gesagt, dass Sie nur 14 Tage ein neues Gerät anbieten würde. Jetzt müsste es eingeschickt werden.

Ich würde schon gerne einfach ein neues Gerät haben. Was nun?
 
Entweder du wartest noch darauf das Google es evtl. per Update löst oder du lässt es einschicken. Wenn du dann immer noch den Bug hast lässt du es wieder einschicken und wenn du dann immer noch den Bug hast, kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten .
 
"Wenngleich nicht gesetzlich verankert, räumen die meisten Händler eine Rückgabefrist von 14 Tagen ab Kaufdatum ein - auch für unbeschädigte Ware. Bringen Sie das Gerät zurück, erhalten Sie entweder einen Warengutschein über den Kaufbetrag oder Bares - das liegt im Ermessen des Händlers."

"Zwar kann der Umtausch ausgeschlossen sein, meist werden aber 14 oder gar 30 Tage gestattet."

"Umtausch ohne Wenn und Aber: Da machen Sie garantiert nichts falsch. Sollte Ihnen ein
bei uns gekaufter Artikel nicht gefallen, können Sie ihn originalverpackt innerhalb von 14 Tagen zurückgeben. Wir tauschen um. Ohne Wenn und Aber
(mediamarkt.de)."
 
Man beachte das "originalverpackt". (;
 
Sie müssen ausgepackte Geräte innerhalb der 14 Tage auch nicht zurücknehmen. Machen sie jedoch meist, aber nach Ablauf der 14 Tage wird es schwierig.
 
Achso, jaja auf das wollte ich ja hinaus, dass das alles auf Kulanz abläuft mit dieser Regelung. Einen gesetzlichen Anspruch wie bei Fernabsatzgeschäften bzgl. Widerruf Kaufvertrag gibt es ja nicht (mal von der Nacherfüllung gemäß § 439 BGB abgesehen)
 
Ich weiß, wollte es nur nochmal erwähnen. Bezogen eher auf das was nach den 14 Tagen passiert.
 
Die Rücknahme ist Kulanz, der Austausch gegen ein Neugerät nicht. Dass muss der Händler nur dann nicht, wenn es unverhältnismäßig ist. Wenn bsw. der Rückspiegel von einem Auto defekt ist, dann darf der Händler nur eine Reparatur anbieten.

Ich würde einfach drauf bestehen, ein neues Gerät zu bekommen.
 
  • Danke
Reaktionen: hijacked
Und trotzdem können Sie es erstmal versuchen zu reparieren. Zunächst müssen sie dir kein Neugerät anbieten!
 

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